Es wird aber ein Gericht kontaktiert, dass eine Einlieferung in die Psychiatrie gegen den Willen des Patienten abzusegnen hat. Und die Judikative wird immer bei Gesetzesfragen eingeschaltet, sodass man davon ausgehen kann, dass bei besagtem Szenario mindestens ein Gesetz zum Einsatz kommt, nämlich das, dass es Suizidgefährdete an der Ausübung ihres Selbstmordes zu hindern und sie vor sich selbst zu schützen. Daraus geht das Recht hervor, jene, die den Freitod suchen, in Gewahrsam zu nehmen.
Freitod und Suizid sind zwei verschiedene Sachen - nur einmal so am Rande angemerkt.
Normalerweise verfügt das Ordnungsamt nach Anraten eines Facharztes darüber, ob jemand Zwangseingewiesen wird. Erst wenn die betroffene Person oder ein Verwandter dagegen Klage einlegt, muss ein Richter entscheiden - zumindest in Deutschland, wie es in Österreich oder der Schweiz geregelt wird, weiß ich nicht.
Dies hat jedoch auch nicht damit zu tun, dass du dich dadurch strafbar machst, Selbstmord zu begehen, sondern damit, dass das Festhalten gegen deinen Willen einen Freiheitsentzug darstellt und nur aus Schutzmaßnamen deiner Selbst und der Gesellschaft erlaubt ist.
An sich ist Selbstmord, wie auch der Freitod dein gutes Recht, da du eben in Deutschland eine persönliche Freiheit genießt. Der Grund, warum es dazu gesetzliche Verfügungen gibt, besteht darin, dass einem Selbstmord normal entweder eine psychische Krankheit oder eine Situation voran geht, in der die betroffene Person Hilfebedürftig ist. Aka: Du begehst nicht in der Regel Selbstmord, weil du einfach so unbedingt sterben willst, sondern weil eine Krankheit, die zu behandeln ein Arzt verpflichtet wäre, dich beeinflusst oder weil du dich in einer Situation mit der du nicht fertig wirst und bei der dir eventuell auch jemand helfen kann und damit sollte, befindest.
EDIT: Ich habe gerade noch einmal eine befreundete Juristin gefragt. Laut ihr ist es sogar so, dass man dich erst dann in der geschlossenen Festhalten darf, wenn ein psychologisches Gutachten vorliegt, dass du selbst absolut nicht zurechnungsfähig bist. Sprich: Hast du aus "einfachen Depressionen" versucht selbstmord zu begehen und bist danach im Krankenhaus gelandet, so wird man dir nahelegen dort (oder in einer Fachklinik) in psychiatrischer Behandlung stationär zu bleiben, hat aber keinerlei rechtliche Grundlage, dich dazu zu zwingen. Erst bei starken psychischen Störungen (zum Beispiel Persönlichkeitsstörungen etc.) die deine Zurechnungsfähigkeit STARK beeinflussen besteht zur Festhaltung gegen deinen Willen eine rechtliche Grundlage.
Daher bin ich ja auch für ein Verbot bereits legalisierter Drogen.
Dann würde nur ein größerer Schwarzmarkt entstehen.
Viel sinniger ist eine bessere Kontrolle - und im Falle von Nikotin ein Allgemeiner Schutz vor den Zusatzstoffen, die in Zigaretten hinzugegeben werden. (Nicht das Nikotin löst Lungenkrebs aus, sondern der Teer, der Zigaretten begemischt ist.) Und zum Beispiel ebenfalls ein Schutz von Nicht-Abhängigen. Egal in welcher Hinsicht. (Also Schutz von Nichtrauchern vor Passivrauchen, Schutz von anderen Autofahrern vor betrunkenen Fahrern etc.)
Du bist dir glaube ich nicht mal dessen bewusst, was jeweils schädlich ist - und was für "Drogen" (im Sinne von "bewusstseinserweiternde Substanzen") überhaupt erlaubt und sogar im Supermarkt erhältlich sind, abgesehen von Tabak und Alkohol. Die Liste ist nämlich nicht gerade kurz.
Und wenn ich aus dem Supermarkt komme und in die Apotheke gehe, wird sie sogar noch länger.