Bin leider kein Jurist, allerdings haben sich mehrere Zeitungen und Sender so dazu geäußert und der WDR zitiert einen Jura-Prof., der sich zwar nicht explizit dazu äußert, jedoch das Strafmaß als überzogen bezeichnet.
Könntest du das genauer ausführen, was daran nicht stimmt.
Ich halte das auch für übertrieben, und es gibt sicherlich einiges daran zu bemängeln. Der Professor sagt allerdings nur, dass das Schubsen von Polizisten in Zukunft mit mindestens 3 Monaten Strafe bedroht wird. In der Passage, die du da oben zitiert hast, klingt es aber so, als ob eigentlich jeder, der sich in Zukunft gegen eine Polizeihandlung wehrt, automatisch ins Gefängnis kommt. Das ist schlicht und einfach falsch. Zu versuchen, sich zu befreien, ist wohl kein tätlicher Angriff. Aus Reflexen zu handeln kann par definitionem kein Angriff sein, weil man Reflexe gar nicht steuern kann. Die Beispiele, die der Autor da oben bringt, werden also in keinem Fall zu einer Bestrafung führen - weder nach der jetzigen noch nach der neuen Rechtslage.
Es gibt halt einfach einen Unterschied, ob ich an einen Polizisten agressiv herantrete, um ihn zu schubsen oder ob ich versuche, mich selbst zu schützen, indem ich mich befreie.