Sexualität, Geschlechter und Paraphilien

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  • Ich weiß ja nicht ... vielleicht bin ich zu konservativ, aber ich finde die Ehe schon wichtig. Naja, ich verstehe sie halt als ein öffentliches Versprechen für seinen Partner da zu sein und ihm "treu" zu bleiben. (Anführungsstriche, da "treu" für eine polygame Beziehung was anderes ist als bei einer traditionellen)
    Warum jemand in der Ehe steuerlich vergünstigt wird, verstehe ich auch nicht. Mein Vater hat mit seiner Frau 9 jahre zusammen gelebt und sie jetzt Dezember geheiratet, außer den Namen hat sich ja hier nicht viel geändert.
    Ob man jetzt sagt, dass man seinem Partner auch so ein Versprechen geben kann, ist jetzt auch ne Sache. Ich finde durch den Bund der Ehe ist es nicht nur ein "leeres" versprechen, da es viele Aspekte einbindet.
    Leider muss ich auch zugeben, dass ich Polygamie sehr befremdlich finde. Ich toleriere es und habe kein Problem damit, aber wenn bei einem Freund (polygam) seine Freundin (polygam) auf ner Party von mir mit wem anders rummacht, stört es mich, jedenfalls durfte ich das festellen. (Das Problem an der Situation war noch, dass das Mädchen mit dem die Freundin rummachte auch polygam war, aber in einer Beziehung mit einem monogamen Freund) Für die "Homo-Ehe" bin ich definitiv, aber ich weiß nicht inwiefern man eine Ehe mit mehreren (mehr als 2) Personen rechtlich gut geltend machen kann. Mit den heutigen Steuervergünstigungen (Ja das Thema hatten wir eben, aber ich gehe davon aus, dass die Ehe rechtlich vorerst so bleib wie zuvor) könnte man dies gut ausnutzen, wobei das ginge auch bei traditionellen Ehen. Schwierige Frage, ich denke mir, solange es keinen schadet sollen die Leute tun was immer sie belieben zu tun, aber eine richtige Antwort finde ich keine. Das Problem liegt natürlich bei dem festen Weltbild was die meisten einfach haben. Es lockert sich in den letzten Jahren deutlich auf, aber in Richtung der Polygamie doch auch nicht so sehr. Aber wenn das so weiter geht, denke ich, dass iwann fast alles toleriert wird (was zumindest nicht gegen Gesetze verstoßt).

  • In meinen Augen sind diejenigen die "Eltern", die sich um ein Kind kümmern, das Kind großziehen und erziehen. Ich meine, ganz ehrlich: Meine genetischen Erzeuger sind in meinen Augen keine Eltern

    Wenn du das so siehst. Ich wäre wohl auch nicht groß interessiert an meinen leiblichen Erzeugern.
    Aber für andere Menschen ist es ein Teil der eigenen Identität zumindest zu wissen wer sie sind, und wie sie so sind.



    Davon abgesehen hast du was gesagt. Und zwar warte mal, ach ja genau war ne harte Geburt.
    Du sagtest der Mann hat bezogen auf den Körper der Frau kein Mitspracherecht. Wenn sie schwanger wird, selbst wenn sie gelogen hat und behauptete sie würde die Pille nehmen. Das an sich finde ich OK.
    Was mich interessiert. Man nehme an der Mann kann irgendwie den Beweis erbringen, dass sie gelogen hat und er mit ihr schlief im Glauben es könnte nichts passieren/es sei sehr unwahrscheinlich. Würde er dann deiner Meinung nach noch in der Pflicht stehen, für das Kind aufzukommen?

    Warum jemand in der Ehe steuerlich vergünstigt wird, verstehe ich auch nicht. Mein Vater hat mit seiner Frau 9 jahre zusammen gelebt und sie jetzt Dezember geheiratet, außer den Namen hat sich ja hier nicht viel geändert.

    Na in der traditionellen Rollenversion arbeitet nur einer von zwei Leuten und diese haben nicht selten ein Kind.
    Das muss heute nicht zwangsweise noch gelten, oder die Regel sein, aber wenn nur einer Arbeitet wären Steuerbegünstigungen nur fair und Steuererlass bei Kindern, egal in welcher Beziehungslage wären auch vernünftig.

  • Nun, nicht ganz. Die Sache ist, dass man als direktes Familienmitglied zumindest erfahren darf, in welches Krankenhaus jemand gebracht wird.

    Jeder darf erfahren in welches Krankenhaus jemand gebracht wurde, sofern der Patient die Auskunftserteilung nicht untersagt. Möglicherweise hast du da andere Erfahrungen gemacht. Wenn dir die Auskunft aber nur deswegen verweigert wurde, weil du kein Familienmitglied warst, dann ohne gesetzliche Grundlage. Daher ist eine Gesetzesänderung in dieser Hinsicht nicht nötig.


    Wie würde in deinen Augen denn so ein Modell aussehen. Ernsthafte Neugierde.

    Ich habe mir darüber nicht groß Gedanken gemacht und es wäre unsinnig jetzt aus dem Bauch heraus irgendein Modell zusammenzukleistern. Worüber ich mir aber Gedanken gemacht habe ist weshalb die Ehe, wie sie zur Zeit ausgestaltet ist, nicht mehr zeitgemäß ist. Daher kann ich (nur) sagen was meiner Ansicht nach nicht in ein modernes Modell passt:


    1.) Die Ehe bindet zu stark, daher soll eine Auflösung wesentlich erleichtert werden. Die starke Bindung ist ein Relikt aus einer Zeit, in der die Ehe als ewiger Bund verstanden wurde und eine Auflösung gar nicht möglich bzw. nicht vorgesehen war. Rein rechtlich kann eine Ehe auch heute noch nicht aufgelöst werden, wenn sie nicht "gescheitert" ist, es gilt das Zerrüttungsprinzip, auch bei der einvernehmlichen Auflösung. Daneben gibt es weitere Voraussetzungen (Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens 6 Monaten, in Deutschland glaub ich sogar länger). Eine einseitige Auflösung ist überhaupt an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft. Dafür gibt es schlicht keinen Grund und das hat auch etwas Totalitäres, weil sich der Staat viel zu stark in das Privatleben der Bürger einmischt.


    Die Ehe sollte genau so aufgelöst werden wie gewöhnliche Dauerschuldverhältnisse; sprich: einvernehmlich jeder Zeit ohne Einhaltung von Fristen oder weiteren Voraussetzungen, einseitig unter Einhaltung von Fristen und Terminen (Kündigung) oder einseitig aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Fristen.


    2.) Striktere (aber keine absolute) Trennung von Kindschaftsrecht und Eherecht. Die Vorstellung, dass geheiratet wird, um eine Familie zu gründen ist veraltet, im (österreichischen) Gesetz aber heute noch der Zweck der Ehe:

    Zitat von §44 ABGB

    Die Familien-Verhältnisse werden durch den Ehevertrag gegründet. In dem Ehevertrage erklären zwey Personen verschiedenen Geschlechtes gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitigen Beystand zu leisten.

    Bei der Ehe geht es aber tatsächlich um die Ehepartner und nicht um die Kinder und es gibt immer mehr unverheiratete Eltern.


    3.) Keine Steuerprivilegien. Ergibt sich aus Punkt 2. Finanzielle Förderungen von Familien nur, wenn diese auch Kinder haben. Sie sollten also an die Kinder anknüpfen und nicht an die Ehe.


    4.) Kein Unterschied zwischen Geschlechtern und Ehe auch unter Blutsverwandten ermöglichen. Keine Einehe.


    5.) Keine Beistandspflicht und andere unsinnigen Pflichten wie gemeinsames Wohnen, die ohnehin nicht durchgesetzt werden können (sondern allenfalls Scheidungsgründe darstellen).


    Zweck einer modernen Ehe sollte es meiner Ansicht nach sein auf rechtlicher Ebene das Zusammenleben der Ehepartner zu erleichtern und sonst nichts. Also solche Sachen wie Vertretung, Kinderbetreuung- und -erziehung, Pflege usw. Ganz grob gesagt: der Ehepartner soll rechtlich anderen nahen Angehörigen gleichgestellt werden (die Betonung liegt hier auf "grob gesagt", Abweichungen wird es natürlich geben müssen).

  • Hoi,


    ich wollte euch was fragen, nichts zum Thema Harem, da griff ich ins Klo.


    Ihr wisst doch mitunter, dass Behinderte auch Kinder kriegen können.
    Mitunter existiert der Wunsch von einigen Menschen, dass dies nicht sein darf, man müsse sie sterilisieren/kastrieren, um zu verhindern, dass sowas sich fortpflanzt, weil die Krankheit sich weiterverbreiten könnte, auch wenn diese nicht im genetischen Code verankert ist.
    Es istfür einige Mädchen schwer zu begreifen, dass Behinderteauch ein Recht auf Fortpflanzung haben, mancheiner ist der Meinung, dass Behinderte kein Recht auf Sex haben, weil sie behindert sind.
    Dann gibt es aber auch noch die behinderten, die ihr Sexleben via Internet kompensieren, auch wenn dies keine Alternative zu eine echten Frau ist. Dazu gehöre ich auch.
    Dann gibt es Behinderte, die alles über Prostituierte kompensieren, dies ist mitunter ein Risiko wegen Aids und deren Freunde, es ist zudem sehr teuer.
    Soweit ich mitbekommen habe, versuchen diese über das Sozialamt abzurechnen, keine Ahnung, inwieweit das möglich ist.


    Natürlich gibt es auch Datinplattformen, extra für Behinderte. Soweit ich das mitgeschnitten habe, einige Plattformen bescheißen ihre Kunden.
    Ich habe allerdings das nur gehört.


    was haltet ihr davon?

  • Du sagtest der Mann hat bezogen auf den Körper der Frau kein Mitspracherecht. Wenn sie schwanger wird, selbst wenn sie gelogen hat und behauptete sie würde die Pille nehmen. Das an sich finde ich OK.
    Was mich interessiert. Man nehme an der Mann kann irgendwie den Beweis erbringen, dass sie gelogen hat und er mit ihr schlief im Glauben es könnte nichts passieren/es sei sehr unwahrscheinlich. Würde er dann deiner Meinung nach noch in der Pflicht stehen, für das Kind aufzukommen?

    Auch wenn ich nicht direkt angesprochen war, erlaube ich mir mal eine Antwort. :)


    Meiner Meinung nach ist man in der Pflicht, für das Kind aufzukommen, ob man jetzt angelogen wurde oder nicht. Die Gründe dafür sind verschiedene: Zuallererst steht bei der Frage ja nicht die Mutter im Mittelpunkt, sondern das Kind. Und einem Kind den Unterhalt des Vaters zu versagen, nur weil die Mutter damals gelogen hat, finde ich recht harsch. Wir haben, glaube ich, alle generell den Hang, Kinder in erster Linie in Geld, Verpflichtung, Steuern, Unterhalt etc. zu denken, und scheinen dabei hin und wieder aus den Augen zu verlieren, dass es sich um Menschen handelt. (Mich würde ja mal interessieren, ob hier auch Leute aktiv sind, die selber schon Kinder haben...? Ich nicht.)


    Dazu kommt, dass es ja nicht so ist, als ob Männer keine Möglichkeiten hätten dafür zu sorgen, dass sie nicht zu Vätern werden (Kondome oder einschneidendere Möglichkeiten, vielleicht ja bald auch endlich die Pille für den Mann). Nur weil das bei Frauen unter Umständen und ohne Mitspracherecht des Vaters auch nachträglich geht, macht es ja die "Vorsorge" nicht obsolet.

  • @Mogelbaum
    Ja es gibt hier aktive User mit Kindern ;) In meinem Fall sind es Zwei ^.^


    Ich finde es äußerst verwerflich, wenn eine Frau einem Mann ein Kind "unterjubelt". Aber wie Mogelbaum schon richtig sagte ist der Unterhalt fürs Kind gedacht. Leider kommt es aber vor, dass Mütter diesen für sich selbst verwenden. In solchen Fällen sollte mMn der Kindesunterhalt in Sachleistungen erbracht werden dürfen. Ist vllt etwas OT, aber ich wollte mich gerne zu dem Post äußern.
    Viel schlimmer für die Kinder ist es aber wenn der Vater nicht zahlen kann (ob nun gewollt oder ungewollt). Leistungen nach dem UVG werden nur 6 Jahre lang gezahlt und maximal bis zum 12. Geburtstag :thumbdown: klar sollte nicht der Staat verpflichtet sein für alles aufzukommen, aber mit 12 und aufwärts "kosten" Kinder immer noch Geld.

  • Man nehme an der Mann kann irgendwie den Beweis erbringen, dass sie gelogen hat und er mit ihr schlief im Glauben es könnte nichts passieren/es sei sehr unwahrscheinlich. Würde er dann deiner Meinung nach noch in der Pflicht stehen, für das Kind aufzukommen?

    1. Er wird den Beweis nicht bringen können.
    2. Vielleicht würde er dann darüber nachdenken, ob Verhütung nur Frauensache ist.

  • (Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens 6 Monaten, in Deutschland glaub ich sogar länger)

    Ein Jahr ist's bei uns, Ausnahmeregelungen gibt es, falls der Bestand der Ehe für einen oder beide Ehegatten nicht mehr zumutbar ist.


    Ich möchte zu diesem Thema noch einmal kurz das Argument anführen, dass das Zerrüttungsprinzip ursprünglich mal eingeführt wurde, damit die Ehepartner Zeit haben, ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken. Wenn der Grund dafür einzig war, dass Scheidungen damals nicht ins Weltbild passten, dann ist das Prinzip zweifelsfrei überholt. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass man bei Familien auch das Kindeswohl beachten müsste - und für Kinder ist es im Zweifel besser, in einer intakten Familie zu leben als bei einem allein erziehenden Elternteil. Das gilt natürlich nur, wenn die Eltern sich tatsächlich wieder vertragen, und vielleicht reicht das nicht einmal als Rechtfertigung aus. Zumindest in das derzeitige Konzept der Ehe als möglichst bleibende Partnerschaft passt es meiner Meinung nach aber ganz gut rein, dass die Ehepartner sich doch bitte erst bemühen sollen, ihre Beziehung zu reparieren, bevor sie sich Hals über Kopf in die nächste stürzen.


    Du sagtest der Mann hat bezogen auf den Körper der Frau kein Mitspracherecht. Wenn sie schwanger wird, selbst wenn sie gelogen hat und behauptete sie würde die Pille nehmen. Das an sich finde ich OK.
    Was mich interessiert. Man nehme an der Mann kann irgendwie den Beweis erbringen, dass sie gelogen hat und er mit ihr schlief im Glauben es könnte nichts passieren/es sei sehr unwahrscheinlich. Würde er dann deiner Meinung nach noch in der Pflicht stehen, für das Kind aufzukommen?

    Ich habe hier eine dezidiert andere Meinung als die Poster vor mir. Einerseits stimme ich zu, dass das Kindeswohl grundsätzlich Vorrang vor den Interessen des Vaters hat, immerhin hat er nicht verhütet. Wenn sich allerdings nachweisen lässt, dass die Mutter den Vater vorsätzlich angelogen hat, um von ihm schwanger zu werden, sollte der Vater parallel zu seinen Unterhaltszahlungen einen Anspruch auf Rückzahlung erwerben, sobald das Kind volljährig ist. Im Gegensatz zum Kind ist nämlich die Mutter, die den Vater vorsätzlich betrogen hat, schlicht nicht schutzwürdig.
    Das ist allerdings wohlgemerkt eine Mindermeinung. In Betracht käme für einen solchen Anspruch schon im geltenden Recht ein Schadensersatzanspruch nach §823 BGB, das Bundesverfassungsgericht hat allerdings klipp und klar entschieden, dass ein Kind kein Schaden sein kann, weil das nicht mit seiner Menschenwürde vereinbar ist. Das ist soweit auch richtig, meiner Meinung nach sollte man aber eine Vorschrift für solche Fälle schaffen. Dass die dann in 99% der Fälle mangels Beweisen leerlaufen würde, steht auf einem anderen Blatt.

  • 1. Er wird den Beweis nicht bringen können.
    2. Vielleicht würde er dann darüber nachdenken, ob Verhütung nur Frauensache ist.

    1. Man kann immer noch den Kassettenrekorder laufen lassen.
    2. Es ist ja wohl eine Unverschämtheit wenn ein Mann das Angebot annimmt dass sie sich um die Verhütung kümmert!
    Wobei es zugegebenermaßen relativ unvorsichtig ist, außer man kennt die Person länger.


    Oben, klingt eigentlich gut.
    Ja, ein Kind ist kein Schaden, aber die finanzielle Belastung durch das Kind ist definitiv ein Schaden. Es gibt auch Menschen mit eigenen Träumen die deshalb nicht Vater werden wollen. Die vielleicht 1000 im Monat verdienen und trotz Hilfsgelder kaum über die Runden kommen, ohne was zu verkaufen. Wenn mans sich leisten kann ist es jetzt nicht so dramatisch, man kocht halt.
    Aber in der Version die ich vor diktiert hab, wäre es dezent übel.

  • Ich gebe allerdings zu bedenken, dass man bei Familien auch das Kindeswohl beachten müsste - und für Kinder ist es im Zweifel besser, in einer intakten Familie zu leben als bei einem allein erziehenden Elternteil. Das gilt natürlich nur, wenn die Eltern sich tatsächlich wieder vertragen, und vielleicht reicht das nicht einmal als Rechtfertigung aus.

    Das kann man aber eben nur bei Familien argumentieren, müsste also entsprechend differenzieren und auch dann wäre dieses Argument meiner Ansicht nach nicht sehr überzeugend. Der Staat kann eine intakte Familie nicht erzwingen. Verantwortungsbewusste Eltern werden bei ihrer Entscheidung ohnehin dem Kindeswohl zumindest einen hohen Stellenwert einräumen. Eltern die das nicht tun, würden es wohl auch dann nicht, wenn der Staat ihnen eine Zwangs-Bedenkzeit aufbürden würde. Zumal sich die Eltern zwar nicht rechtlich, aber faktisch jederzeit trennen können. Zudem halte ich es für etwas bedenklich mit einer Scheidung zu warten bis es dann wirklich "knallt".

    [...] sollte der Vater parallel zu seinen Unterhaltszahlungen einen Anspruch auf Rückzahlung erwerben, sobald das Kind volljährig ist.

    Verstehe ich richtig: dieser Anspruch soll sich gegen das Kind richten und die gesamten Unterhaltsleistungen der letzten 18 Jahre umfassen? Auch dann wenn das Kind mit 18 noch nicht selbsterhaltungsfähig ist und eigentlich noch einen Unterhaltsanspruch hätte?

  • Das kann man aber eben nur bei Familien argumentieren, müsste also entsprechend differenzieren und auch dann wäre dieses Argument meiner Ansicht nach nicht sehr überzeugend. Der Staat kann eine intakte Familie nicht erzwingen. Verantwortungsbewusste Eltern werden bei ihrer Entscheidung ohnehin dem Kindeswohl zumindest einen hohen Stellenwert einräumen. Eltern die das nicht tun, würden es wohl auch dann nicht, wenn der Staat ihnen eine Zwangs-Bedenkzeit aufbürden würde. Zumal sich die Eltern zwar nicht rechtlich, aber faktisch jederzeit trennen können. Zudem halte ich es für etwas bedenklich mit einer Scheidung zu warten bis es dann wirklich "knallt".

    Ein all zu großer Fan des Arguments bin ich auch nicht, ich wollte es nur einmal anführen, weil es halt zumindest eine halbwegs rationale Begründung sein könnte, die über "Ehen haben bis zum Tod zu halten" hinausgeht.


    Verstehe ich richtig: dieser Anspruch soll sich gegen das Kind richten und die gesamten Unterhaltsleistungen der letzten 18 Jahre umfassen? Auch dann wenn das Kind mit 18 noch nicht selbsterhaltungsfähig ist und eigentlich noch einen Unterhaltsanspruch hätte?

    Nein, natürlich gegen die Mutter, das Kind kann herzlich wenig dafür, dass es geboren wurde. Die Mutter dagegen hat in der Konstellation "betrogen", um ein Kind vom Vater zu kriegen oder im Extremfall um Unterhaltszahlungen zu erhalten. Durch die Fälligkeit erst bei der Volljährigkeit des Kindes sollte halt verhindert werden, dass das Kind während seiner Kindheit darunter leidet, dass seine Mutter sich verschulden muss. Ob der 18. Geburtstag jetzt ein besonders gutes Datum ist, wage ich nicht zu beurteilen, da müsste man natürlich vorher Gutachten von Leuten einholen, die sich mit der Materie besser auskennen als ich.

  • Das ist allerdings wohlgemerkt eine Mindermeinung. In Betracht käme für einen solchen Anspruch schon im geltenden Recht ein Schadensersatzanspruch nach §823 BGB, das Bundesverfassungsgericht hat allerdings klipp und klar entschieden, dass ein Kind kein Schaden sein kann, weil das nicht mit seiner Menschenwürde vereinbar ist. Das ist soweit auch richtig, meiner Meinung nach sollte man aber eine Vorschrift für solche Fälle schaffen. Dass die dann in 99% der Fälle mangels Beweisen leerlaufen würde, steht auf einem anderen Blatt.

    Ich lasse mich gern korrigieren, aber ich sehe nicht, wie da nach § 823 BGB ein Anspruch bestehen soll. In welchem Rechtsgut ist der Vater denn verletzt worden? § 823 BGB schützt nicht vor reinen Vermögensbeeinträchtigungen, sondern allein vor einer Verletzung der dort aufgezählten Rechtsgüter (Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, sonstiges Recht). Die Fälle, die unter "Kind als Schaden" diskutiert werden, sind Arzthaftungsfälle, in denen dem Mann ein Anspruch aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter gegeben werden bzw. die Frau klagt wegen Verletzung ihrer körperlichen Selbstbestimmung (nach § 823 BGB erfasst).


    Im Verhältnis der beiden zueinander müsste man sonst irgendeine Pflichtverletzung der Frau herbeikonstruieren - und das hieße im Umkehrschluss eine umfassende Aufklärungspflicht der Frau vor dem Geschlechtsverkehr über sämtliche benutzte und nicht benutzte Verhütungsmittel sowie die Wahrscheinlichkeit des Scheiterns einzuführen.

  • Ich lasse mich gern korrigieren, aber ich sehe nicht, wie da nach § 823 BGB ein Anspruch bestehen soll. In welchem Rechtsgut ist der Vater denn verletzt worden? § 823 BGB schützt nicht vor reinen Vermögensbeeinträchtigungen, sondern allein vor eine Verletzung der dort aufgezählten Rechtsgüter (Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, sonstiges Recht). Die Fälle, die unter "Kind als Schaden" diskutiert werden, sind Arzthaftungsfälle, in denen dem Mann ein Anspruch aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter gegeben werden bzw. die Frau klagt wegen Verletzung ihrer körperlichen Selbstbestimmung (nach § 823 BGB erfasst).

    Grundsätzlich richtig, es wäre meines Erachtens aber konsequent, diese Argumentation auch auf diesen Sachverhalt anzuwenden. Auch hier ist das Kind ja direkt der Verursacher des Schadens, weil durch es die Unterhaltszahlungen erst von Gesetzes wegen entstehen können. Als Rechtsgut kommt natürlich letztendlich nur das Eigentum in Betracht, und ich gebe zu, dass beides sehr konstruiert ist. Ich hätte da vielleicht ein "höchstens" in den Satz einfügen sollten, ich bitte um Entschuldigung. Schuldrecht ist nicht so meins :X.


    Im Verhältnis der beiden zueinander müsste man sonst irgendeine Pflichtverletzung der Frau herbeikonstruieren - und das hieße im Umkehrschluss eine umfassende Aufklärungspflicht der Frau vor dem Geschlechtsverkehr über sämtliche benutzte und nicht benutzte Verhütungsmittel sowie die Wahrscheinlichkeit des Scheiterns einzuführen.

    Ich hatte mich bei meiner Konstellation ausdrücklich nur auf Fälle bezogen, in denen die Frau den Mann vorsätzlich anlügt, um eine Schwangerschaft herbeizuführen. Ergo das Klischeehafte: "Du musst kein Kondom benutzen, ich bin auf der Pille". Die Pflichtverletzung ist in dem Fall meiner Meinung nach auf dem Papier ziemlich evident, sie zu beweisen ist wie gesagt noch einmal eine andere Sache.
    In allen anderen Fällen, wo beide Partner Mist gebaut haben oder nur ein Versehen vorliegt, sollten natürlich beide gleich für das Kind aufkommen müssen - eine umfassende Aufklärungspflicht ist meiner Meinung nach also nicht nötig, ich erwarte nur, dass beide Partner ehrlich sind und denke, dass man das gut verlangen kann.

  • Jeder darf erfahren in welches Krankenhaus jemand gebracht wurde, sofern der Patient die Auskunftserteilung nicht untersagt. Möglicherweise hast du da andere Erfahrungen gemacht

    Ja, habe ich. Da ich überhaupt keine direkten Verwandten habe, hat es bei mir ausnahmslos jedes Mal, dass ich Notfallversorgt ins Krankenhaus kam Probleme gegeben für Freunde oder auch derzeitige Lebenspartner, die Sachen nachbringen wollten (du weißt schon: Wechselkleidung etc.), herauszufinden, wo ich war. Ebenso anders herum. Also wirklich keine Einzelfälle. Die Bekannte einer Bekannten, die hier vor Ort als Rettungsfahrerin tätig ist, meinte auch mal zu mir, dass sie das nicht ohne weiteres sagen dürfen. (Und mitfahren darf eben auch nur ein direkter Verwandter oder Ehepartner - ausnahme ist, wenn der Verletzte/Kranke ansprechbar ist und was anderes sagt natürlich. Wobei selbst da... Ich bin vor ein paar Jahren auf einer Convention zusammengebrochen und bis der Krankenwagen da war, war ich wieder bei Bewusstsein. Dennoch musste ich dann aus dem Krankenhaus die Freundin, die mich zu den Sanitätern gebracht hatte, anrufen, damit diese mir Wechselkleidung und Tasche bringen konnte. Wobei das wohl echt ein Sonderfall war.)


    Striktere (aber keine absolute) Trennung von Kindschaftsrecht und Eherecht.

    Da stimme ich absolut zu. Ich glaube niemand - außer vielleicht ein paar sehr Konservative Leute - sehen die Ehe noch als "Kindergrundlage". Entsprechend finde ich es auch immer wieder albern, wenn Politiker (seien sie nun von CDU oder AfD oder von sonst wer) auf der Grundlage argumentieren.


    Keine Steuerprivilegien. Ergibt sich aus Punkt 2. Finanzielle Förderungen von Familien nur, wenn diese auch Kinder haben. Sie sollten also an die Kinder anknüpfen und nicht an die Ehe.

    Stimme ich eigentlich auch zu. Ausnahme würde ich eventuell sehen, wenn ein Partner Arbeitslos ist oder Arbeitsunfähig (wegen Behinderung, Krankheit o.ä.)


    Es ist ja wohl eine Unverschämtheit wenn ein Mann das Angebot annimmt dass sie sich um die Verhütung kümmert!
    Wobei es zugegebenermaßen relativ unvorsichtig ist, außer man kennt die Person länger.

    Ja, ist es auch. Letzten Endes ist jeder seines eigenen Glückes Schmied. Wenn jemand sich entscheidet selbst nicht zu verhüten, dann trägt er zumindest eine Mitschuld. Zumal ich anmerken möchte, dass auch mit einer AUfnahme schwer nachzuweisen sein wird, ob die Aussage der Wahrheit entsprach. Pille und dergleichen kann unter bestimmten Umständen auch einfach nicht wirken - beispielsweise wegen Wechselwirkungen zwischen Medikamenten, Krankheiten im Magen-Darm-Rauum und manchmal auch einfach weil manchmal bestimmte Pillen bei bestimmten Personen nicht anschlagen. Na ja, und das wahrscheinlichste: Strunzdumme Anwendungsfehler.


    Die vielleicht 1000 im Monat verdienen und trotz Hilfsgelder kaum über die Runden kommen, ohne was zu verkaufen.

    Nach den aktuellen Regeln musst du erst ab einem bestimmten Mindesteinkommen zahlen. Das liegt über 1000€ NETTO.
    Selbst nach den alten Regeln, die offenbar überarbeitet sind, musste man bei 1000€ BRUTTO noch nicht zahlen!

  • Nach den aktuellen Regeln musst du erst ab einem bestimmten Mindesteinkommen zahlen. Das liegt über 1000€ NETTO.
    Selbst nach den alten Regeln, die offenbar überarbeitet sind, musste man bei 1000€ BRUTTO noch nicht zahlen!

    Immerhin. Ich meine, niemand will dem Kind was abschlagen. Aber wäre schon ne schlimme Situation in dem Fall.
    Danke für die Korrektur, man lernt immer wieder neues.

    - beispielsweise wegen Wechselwirkungen zwischen Medikamenten, Krankheiten im Magen-Darm-Rauum und manchmal auch einfach weil manchmal bestimmte Pillen bei bestimmten Personen nicht anschlagen. Na ja, und das wahrscheinlichste: Strunzdumme Anwendungsfehler.

    Ja, da habe ich ein paar Dinge gehört. Recht interessant und nützlich.
    Und ja das mit der Pille kann natürlich auch schlecht laufen. Hab gehört die Nebenwirkungen können sehr krass sein und nicht jede Miss verträgt sie überhaupt. Somit ist die Pille in einer Partnerschaft selbstverständlich freiwillig.
    Und natürlich ist selbst die Pille, oder das Kondom nicht 100% sicher, aber das ist dann Pech, kalkuliertes Risiko.
    In dem Fall sage ich nichts.



    . Ich bin vor ein paar Jahren auf einer Convention zusammengebrochen und bis der Krankenwagen da war, war ich wieder bei Bewusstsein.

    Ich sollte ja nicht ständig nach deinen Privatsachen fragen, aber sowas kommt doch eher selten vor.
    Was ist denn passiert?

  • Als Rechtsgut kommt natürlich letztendlich nur das Eigentum in Betracht, und ich gebe zu, dass beides sehr konstruiert ist.

    Eigentum meint hier nur Sacheigentum u.ä., und eben kein Vermögen. (Wie kriegt man diesen belehrenden Unterton aus diesem Satz, das ist jetzt schon mein fünfter Anlauf... ^^').


    Wie gesagt, ich denke nicht, dass es da eine Anspruchsgrundlage gibt. Bliebe also noch die Möglichkeit, so etwas einzuführen, wie du ja auch vorgeschlagen hast. Aber da denke ich hat @Shorino Recht, wenn er meint, dass man den Beweis nicht erbringen können wird. Selbst wenn sie beteuert hat, dass sie verhütet - und das sogar schriftlich gibt, ist ja nicht auszuschließen, dass sie die Pille wirklich genommen hat, aber das ganze aus anderen Gründen schief gegangen ist (wie @Alaiya schreibt). Und da irgendeine Form von Beweislastumkehr anzudenken, geht definitiv nicht. Ich kann deine moralische Empörung verstehen, aber vielleicht ist es ein Trostpflaster, dass ein Kind verziehen ja auch kein Spaß ist. ;)

  • Nein, natürlich gegen die Mutter, das Kind kann herzlich wenig dafür, dass es geboren wurde.

    Achso, gegen die Mutter ist schon nachvollziehbar. Dachte du meinst das Kind, weil du von einem "Anspruch auf Rückzahlung" gesprochen hast und das Kind ja der Empfänger der Leistung ist.

    Eigentum meint hier nur Sacheigentum u.ä., und eben kein Vermögen. (Wie kriegt man diesen belehrenden Unterton aus diesem Satz, das ist jetzt schon mein fünfter Anlauf... ^^').

    Auch ein Vermögen kann Eigentum sein. Die Tastatur, mit der ich gerade tippe, ist Teil meines Vermögens und ist mein Eigentum. Ich glaube ihr habt beide einen kleinen Denkfehler. Wenn der Schaden die Folge einer Beeinträchtigung eines geschützten Rechtsgutes ist, dann ist dieser Schaden doch kein reiner Vermögensschaden, wie du im vorherigen Beitrag behauptet hast (edit: sorry, sehe gerade, dass du das nicht behauptet hast, nicht genau gelesen). Die Frage welches Rechtsgut verletzt wurde ist nicht identisch mit der Frage, welcher Schaden eingetreten ist.


    Wenn eine Frau einen Mann täuscht, um schwanger zu werden hat das überhaupt nichts mit einer Verletzung des Eigentums zu tun. Man könnte dann z.B. versuchen (wohl erfolglos) zu argumentieren, dass das Rechtsgut Freiheit verletzt wurde, der aus dieser Verletzung resultierende Schaden ist aber der Unterhaltsaufwand, der dann eben auch, weil Folge einer Verletzung eines geschützten Rechtsgutes, kein bloßer Vermögensschaden wäre.


    Im Verhältnis der beiden zueinander müsste man sonst irgendeine Pflichtverletzung der Frau herbeikonstruieren - und das hieße im Umkehrschluss eine umfassende Aufklärungspflicht der Frau vor dem Geschlechtsverkehr über sämtliche benutzte und nicht benutzte Verhütungsmittel sowie die Wahrscheinlichkeit des Scheiterns einzuführen. [...] Wie gesagt, ich denke nicht, dass es da eine Anspruchsgrundlage gibt.

    Ging doch um vorsätzliche Täuschung? Frau belügt Mann, um schwanger zu werden. Da käme § 826 BGB als taugliche Anspruchsgrundlage in Betracht.

  • Es istfür einige Mädchen schwer zu begreifen, dass Behinderteauch ein Recht auf Fortpflanzung haben, mancheiner ist der Meinung, dass Behinderte kein Recht auf Sex haben, weil sie behindert sind.

    Die Frauen haben selbstverständlich das Recht zu entscheiden mit wem sie schlafen möchten, wenn sie nicht mit einem Behinderten schlafen möchten, dann ist das ihr gutes Recht. Genau so wie es ihr gutes Recht ist, nicht mit jemandem zu schlafen, weil ihnen die Nase von diesem jemand nicht gefällt. Umgekehrt gilt dieses natürlich auch für Männer, diese müssen ebenfalls nicht mit jeder Frau schlafen, die mit dem Mann schlafen möchte.


    Natürlich haben Behinderte das Recht Sex zu haben (es ist ihnen ja nicht gesetzlich verboten), sie haben aber keine Möglichkeit dieses Recht einzufordern.

    dies ist mitunter ein Risiko wegen Aids

    Dafür gibt es Präservative, welche richtig angewendet in den allermeisten Fällen schützen. Auch wird die Wahrscheinlichkeit der Ansteckung bei korrekter Durchführung der Medikation des Kranken deutlich reduziert.

  • @TimWolla


    Ja klar. ist es die Entscheidung mit wem sie Sex und mit wem nicht, die Gründe sind zahlreich.
    Jedoch finde ich, dass Sex eher ein Liebe ist, kein Abenteuerspielplatz fir hormonell unterforderte Menschen ist.
    An sich ist der Sex zwischen zwei Behinderten bspw. ein behinderten und einn gesunden Menschen vollkommen legitim, nur finde ich, ass dies aus Liebe geschehen sollte.
    Ich habe das Gefühl, dass, sagen wir mal, wenn ein gesunder Mensch es mit einen Behinderten treibt, dass da mitunter Mitleid eine Rolle spielt.
    Zudem habe persönlich das Gefühl, wenn du dir jetzt ne behinderte Freundin suchen würdest, dass dies deine Mitmeschen wie Eltern, Freunde und so weiter missfallen könnte oder sie empfinden das keine echte Liebe.
    Weißst du, was interessant ist?
    WEn Menschen denen man nie eine Freundin zugetraut hätte, dann urplötzlich eine haben? Dabei spielt es keine Rolle, ob die behindert ist oder nicht. Ich hätte nur denen nie zugetraut, dass sie jemals eine Freundin finden.
    Ich war ehrlich gesagt etwas baff, dass mitunter viel früher eine Freundin hätten als ich.
    Ich traue mich nicht einmal selber zu eine Freundin fürs zu finden, weil ich mitunter die Angst die Freundin nicht gerecht zu werden und ich das Gefühl habe sie 24/7 meine Liebe beweisen zu müssen. Das würde soweit gernen, dass ich für sie spogar den Mond rosa anmale.


    Worauf ich hinaus wollte, war, dass es Menschen gibt, die das nicht dufte finden, wenn ein Normalo und ein Behinderte zusammen sind und gegebbenfalls Kinder kriegen. Das versetzt einige Menschen in Panik. Dann kommen Sätze wie "Das muss nicht sein!", "Die armen Kinder, die werden keine Kindheit haben" oder "Such dir eine gesunde Freundin!" Ich habe viele diese Sätze gelesen, gehört und so.
    Dabei wird vergessen, dass di beiden Glücklich miteinander sind. Das spielt keine Rolle, für einige sind solche Beziehungen ein Dorn im Auge, weil sie mitunter glücklich sind und so weiter. Manchmal hat es optische Gründe, dass die beiden optisch nicht zueinander passen.

  • Ging doch um vorsätzliche Täuschung? Frau belügt Mann, um schwanger zu werden. Da käme § 826 BGB als taugliche Anspruchsgrundlage in Betracht.

    Stimmt, daran habe ich gar nicht gedacht. Interessanterweise hat der BGH das schonmal zu entscheiden gehabt (fragt man sich dann, wie das da mit der Beweislage war, offensichtlich hat die Frau es nicht bestritten...). Die Entscheidung ist schon etwas in die Jahre gekommen.


    Das Gericht verneint den Anspruch auch, weil es meint, das sei mit dem Kindeswohl nicht vereinbar: "Einem Kind, dessen Mutter derartigen seelischen und finanziellen Belastungen ausgesetzt ist, werden die Ursachen dafür nicht verborgen bleiben. Die damit notwendigerweise verbundene Erkenntnis des Kindes, daß es durch seine eigene Existenz eine Haftung der Mutter gegenüber dem Vater ausgelöst hat, betrifft das Kind in der ihm zukommenden Menschenwürde."


    Nach der Diskussion bis hierhin muss ich sagen, dass das etwas arg lapidar begründet ist. Ich stimme dem Ergebnis immer noch zu, aber eher aus den bisher genannten Gründen.


    Pillen-Fall