Ansich kann ich dir sagen das Tiere per se. Nicht unter die DSGVO fallen, freie Tiere ohne Besitzer schon garnicht da sie als herrenlos gelten, allerdings bei Tieren die einen Besitzer haben wie hier, herrscht eine aktuelle Gesetzeslücke. Klagen auf diesem Weg wurden bisher aber immer vom Gericht fallen gelassen als nicht gerechtfertigt. Da das Fotografieren von Sachen(Tieren) keine Eigentumsverletzung darstellt.
Einzig bei Tieren die als Markenzeichen gelten von bspw. Promis wie Paris Hilton ihr Hund. Hier kann man sich strafbar machen da dies als Eigentumsverletzung gilt.
Solange der Besitzer nicht darauf zu sehen ist Bzw. Iwas auf seinen Namen / Daten hindeuten könnte kann er dir rechtlich gesehen nichts. Du entscheidest ob du seinen Wunsch nach kommen willst und die Bilder löschen willst oder sie behaltest mit der oben aufgeführten Argumentation.
Mit unqualifiziert kann ich mir nur die Rechte an den Fotos erklären lul, Hack da bei ihm am besten nach oder ignoriere es.