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  • @Mogelbaum
    Für richtigen Mord würde ich die Todesstrafe nehmen. Bei der Fahrlässigen tötung würde ich evtl. je nach Einzelfall zwischen Lebenslänglich oder Todesstraffe wählen, obwohl ich eher zu Todesstrafe tendiere

    Okay, das war jetzt amüsant, was ist deine wirkliche Meinung? Ernsthaft, ich kann mir nicht vorstellen, dass du das Thema auch nur halbwegs ernsthaft durchdacht hast, weil man diese Meinung meiner Ansicht nach schlicht und einfach nicht ernsthaft vertreten kann.


    Nur zur Info: Fahrlässige Tötung hat in Deutschland in etwa den gleichen Strafrahmen wie vorsätzlicher Diebstahl. Härter Bestraft werden unter anderem alle Qualifikationen des Diebstahls, alle Qualifikationen der Körperverletzung, Vergewaltigungen und sexueller Missbrauch, Raub und räuberische Erperssung und vieles, vieles mehr. Und das ist so absolut gerechtfertigt, denn in Vorsatzstraftaten liegt nahezu inherent ein höherer Unrechtsgehalt als in fahrlässigen Vergehen, das sind nämlich par definitionem VERSEHEN. Was hältst du von der Todesstrafe für Diebstahl? Oder am besten gleich für Falschparker?
    Lebenslänglich für fahrlässige Tötung ist absolut verfehlt, die präventive Wirkung wäre gleich null und du würdest Leben en masse zerstören, was sich wahrscheinlich nicht gerade positiv auf die Gesetzestreue der Bevölkerung auswirken würde. Ganz zu schweigen davon, dass sich solche dämlichen Law-and-order-Ansätze mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung schlicht unvereinbar sind. Von der Todesstrafe will ich gar nicht erst anfangen, wie kommt man auf solche Ideen?


    Deine Meinung darfst du natürlich haben, versteh mich nicht falsch, aber ich glaube nicht, dass du die Konzeption des deutschen Strafrechts und seine Dogmatik auch nur im Ansatz verstehst. Ich würde dich wirklich bitten, dich mal etwas darüber zu informieren und dir eine fundierte Meinung zu bilden, bevor du hier mitdiskutierst, dann müsste man dir nicht erklären, was der Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit oder was der Unterschied zwischen Vergeltung und Rache oder was der Unterschied zwischen General/Individualprävention und Strafe als Selbstzweck ist.
    Ich müsste dir dann mit Hinblick auf deinen letzten Post auch nicht erklären, dass die meisten Mordfälle im engsten Bekanntenkreis passieren und "Schutz der Bevölkerung" deswegen in den meisten Fällen kein gutes Argument ist. Mord ist tatsächlich eines der Delikte, bei denen es am unwahrscheinlichsten ist, dass Menschen zu Mehrfachtätern werden, denn man kann z.B. seine Exfrau gar nicht zwei mal umbringen.

  • "Was macht uns zu besseren Menschen wenn wir entscheiden, ob ein Mensch in Freiheit leben darf oder nicht? Jeder der bei der Freiheitsstrafe irgendwie mit beteiligt ist macht sich strafbar wegen Freiheitsberaubung und evtl. Nötigung."

    Der Unterschied zwischen der Todesstrafe, wie du sie forderst, und der Freiheitsstrafe liegt darin, dass letztere einen Zweck erfüllen soll, gleichzeitig das gelindeste Mittel ist um diesen Zweck zu erfüllen. Wenn man Handlungen moralisch bewerten will, muss man immer am Motiv anknüpfen. Wenn ein Mörder aus Vergeltung einen anderen tötet und der Staat diesen Mörder ebenfalls aus Vergeltung hinrichtet, dann sind beide Handlungen absolut gleichwertig. Der Schutz der Bevölkerung kann dabei auch nicht als Ausrede dienen, weil es einerseits gelindere Mittel gibt diesen Schutz zu gewährleisten und anderseits könnte man die Handlung des Mörders genau so begründen. Wenn man konsequent sein möchte müsste man daher den Henker ebenfalls aus Vergeltung hinrichten, den zweiten Henker und alle nachfolgenden Henker ebenso. Es wäre ein Teufelskreis.

  • Okay, das war jetzt amüsant, was ist deine wirkliche Meinung? Ernsthaft, ich kann mir nicht vorstellen, dass du das Thema auch nur halbwegs ernsthaft durchdacht hast, weil man diese Meinung meiner Ansicht nach schlicht und einfach nicht ernsthaft vertreten kann.
    Nur zur Info: Fahrlässige Tötung hat in Deutschland in etwa den gleichen Strafrahmen wie vorsätzlicher Diebstahl. Härter Bestraft werden unter anderem alle Qualifikationen des Diebstahls, alle Qualifikationen der Körperverletzung, Vergewaltigungen und sexueller Missbrauch, Raub und räuberische Erperssung und vieles, vieles mehr. Und das ist so absolut gerechtfertigt, denn in Vorsatzstraftaten liegt nahezu inherent ein höherer Unrechtsgehalt als in fahrlässigen Vergehen, das sind nämlich par definitionem VERSEHEN. Was hältst du von der Todesstrafe für Diebstahl? Oder am besten gleich für Falschparker?
    Lebenslänglich für fahrlässige Tötung ist absolut verfehlt, die präventive Wirkung wäre gleich null und du würdest Leben en masse zerstören, was sich wahrscheinlich nicht gerade positiv auf die Gesetzestreue der Bevölkerung auswirken würde. Ganz zu schweigen davon, dass sich solche dämlichen Law-and-order-Ansätze mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung schlicht unvereinbar sind. Von der Todesstrafe will ich gar nicht erst anfangen, wie kommt man auf solche Ideen?

    Amüsant find ich eher wie du mir unterstellt das ich Fahrlässige tötung und Diebstahl auf eine Stufe stelle. Ich habe schon mehrmals geschrieben das ich dafür bin das man für Fahrlässige tötung eine auch Lebenslange Freiheitsstrafe erhalten muss, falls es sich um Unfälle handelt die man selber provoziert hat (handy am Steuer usw.) dann solllte man auch die volle Härte abbekommen. Immerhin hat man dadurch ein Leben genommen da kann man meiner Meinung nicht einfach sagen "Dumm gelaufen".


    Ich verstehe blos nicht wie soetwas gegen die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung verstossen würde?


    Desweitere: ich würde niemals Todesstrafe einführen, sondern nur maximal lebenslang im Knast. Grund dafür ist, dass die Täter seine Reue zeigen muss und sich ein Leben lang infrage stellen, weshalb er wen getötet hat. Strafe könnte mildern werden, wenn man im Knast eine "menge" Gutes getan hat, was frühzeitigen Entlassung bedeutet.

    Ich bin dagagen. Der Täter hat wie alle anderen seine Strafe abzusitzen egal was er im Knast macht und wie nett der Täter geworden ist.


    Übrigens, alle Menschen, die nach Todesstrafe schreien, sind LETZENDLICH selber Mörder... Und das wollen bestimmt keiner werden, oder? Selbst Henker/Polizisten würden sowas nicht freiwillig machen, weil es mental wehtut, jemanden zu töten.

    "Übrigens, alle Menschen, die nach der Freiheitsstrafe schreien, sind LETZENDLICH selber Entführer... Und das wollen bestimmt keiner werden, oder? Selbst Gefängiswärter/Polizisten würden sowas nicht freiwillig machen, weil es mental wehtut, jemanden die Freiheit zu rauben und eine dunkele Zelle zu sperren."

  • "Übrigens, alle Menschen, die nach der Freiheitsstrafe schreien, sind LETZENDLICH selber Entführer... Und das wollen bestimmt keiner werden, oder? Selbst Gefängiswärter/Polizisten würden sowas nicht freiwillig machen, weil es mental wehtut, jemanden die Freiheit zu rauben und eine dunkele Zelle zu sperren."

    Na, dann lieber entführt als exekutiert werden ....


    Ich bin ja immer noch der Meinung, dass man weder Todes- noch Freiheitsstrafe braucht
    Die Täter brauchen Unterstützung und Hilfe und sollten in dieser Zeit unter Beobachtung stehen
    Bevor jetzt das mit dem Opfern wieder kommt, die bekommen natürlich auch Unterstützung und Zuwendung. Und auf Wunsch kann er auch dazu veranlassen, dass der Täter nicht in seien Bereich kommt. Im schlimmsten Fall muss der Täter wegziehen. (Besser als Knast)

  • Ich bin dagagen. Der Täter hat wie alle anderen seine Strafe abzusitzen egal was er im Knast macht und wie nett der Täter geworden ist.

    "Übrigens, alle Menschen, die nach der Freiheitsstrafe schreien, sind LETZENDLICH selber Entführer... Und das wollen bestimmt keiner werden, oder? Selbst Gefängiswärter/Polizisten würden sowas nicht freiwillig machen, weil es mental wehtut, jemanden die Freiheit zu rauben und eine dunkele Zelle zu sperren."

    Ehrlich gesagt, tust du mir Leid. Aus deine Sätze erkenne ich nur eins: pure Hass gegen die Menschen, die selbst bei kleinste Versehen sofort gefordert wird zu "foltern"...


    Aus deiner 1. Abschnitt kann ich nur sagen: für mich nicht in Ordnung, denn jeder haben die Chance, zu beweisen, dass sich bereut und von "Knastkumpel" bekehrt wurde, wieder was Gutes für die Welt zu machen. Aber nur wenn Gefängnisdirektor auch so sieht.


    Und aus deiner 2. Abschnitt finde ich total schwachsinn... Ist ja praktisch dasselbe, als ob man ein ungehorsames Kind gleich ins Zimmer schickt und über seine Taten nachdenkt, nur mit Unterschied: es wird kaum bis garnichts gegen Langeweile geben und wird bis zu lebenslänglich weilen müssen.
    Darüber sind alle noch froh, niemanden töten zu müssen (sonst wird man selber zur Mörder).
    Ansonste, dein Vergleich würde die meisten Eltern sich wehtun, ein eigenes Kind Freiheit wegzunehmen... ;)

  • Der Unterschied zwischen der Todesstrafe, wie du sie forderst, und der Freiheitsstrafe liegt darin, dass letztere einen Zweck erfüllen soll, gleichzeitig das gelindeste Mittel ist um diesen Zweck zu erfüllen. Wenn man Handlungen moralisch bewerten will, muss man immer am Motiv anknüpfen. Wenn ein Mörder aus Vergeltung einen anderen tötet und der Staat diesen Mörder ebenfalls aus Vergeltung hinrichtet, dann sind beide Handlungen absolut gleichwertig. Der Schutz der Bevölkerung kann dabei auch nicht als Ausrede dienen, weil es einerseits gelindere Mittel gibt diesen Schutz zu gewährleisten und anderseits könnte man die Handlung des Mörders genau so begründen. Wenn man konsequent sein möchte müsste man daher den Henker ebenfalls aus Vergeltung hinrichten, den zweiten Henker und alle nachfolgenden Henker ebenso. Es wäre ein Teufelskreis.

    Okay, bei der Sache mit dem Bereuen muss ich dir zustimmen. Wenn ich jemanden töte kann er seine Sache nicht mehr Bereuen und kann daran auch nicht mehr zu grunde gehen. Ich verstehe nur diesen einen Satz nicht "Wenn man konsequent sein möchte müsste man daher den Henker ebenfalls aus Vergeltung hinrichten, den zweiten Henker und alle nachfolgenden Henker ebenso. Es wäre ein Teufelskreis." Wenn man nach diesem Satz geht müsste man auch jeden Polizisten einsperren die gegen meinen Willen mich mitnehmen und in eine dunkele Zelle sperren. Immhin währe dies Freiheitsberaubung. Und ich würde bei Mord nie und nimmer Rücksicht auf dem Täter nehmen.



    Na, dann lieber entführt als exekutiert werden ....
    Ich bin ja immer noch der Meinung, dass man weder Todes- noch Freiheitsstrafe braucht
    Die Täter brauchen Unterstützung und Hilfe und sollten in dieser Zeit unter Beobachtung stehen
    Bevor jetzt das mit dem Opfern wieder kommt, die bekommen natürlich auch Unterstützung und Zuwendung. Und auf Wunsch kann er auch dazu veranlassen, dass der Täter nicht in seien Bereich kommt. Im schlimmsten Fall muss der Täter wegziehen. (Besser als Knast)

    Können wir ja gerne Machen bei trieb oder Serientäter.


    Ehrlich gesagt, tust du mir Leid. Aus deine Sätze erkenne ich nur eins: pure Hass gegen die Menschen, die selbst bei kleinste Versehen sofort gefordert wird zu "foltern"...
    Aus deiner 1. Abschnitt kann ich nur sagen: für mich nicht in Ordnung, denn jeder haben die Chance, zu beweisen, dass sich bereut und von "Knastkumpel" bekehrt wurde, wieder was Gutes für die Welt zu machen. Aber nur wenn Gefängnisdirektor auch so sieht.


    Und aus deiner 2. Abschnitt finde ich total schwachsinn... Ist ja praktisch dasselbe, als ob man ein ungehorsames Kind gleich ins Zimmer schickt und über seine Taten nachdenkt, nur mit Unterschied: es wird kaum bis garnichts gegen Langeweile geben und wird bis zu lebenslänglich weilen müssen.
    Darüber sind alle noch froh, niemanden töten zu müssen (sonst wird man selber zur Mörder).
    Ansonste, dein Vergleich würde die meisten Eltern sich wehtun, ein eigenes Kind Freiheit wegzunehmen... ;)

    Ähm looooooooooooooooooooooooooolllll :ugly::ugly::ugly:
    Blos weil ich so eine Strafe fordere soll ich einen Menschenhass haben? Das kann man doch nicht mehr ernst nehmen.


    1.Abschnitt: Ich bin aber dagegen. Man kann jetzt nicht nach Gruppen sortieren und den einen Menschen früher rauslassen, den anderen später. Nein, die Regeln gelten für uns alle.


    2. Abschnitte: Ich glaube du verstehst nicht was ich gemeint habe. Wenn man gegen die Todesstrafe mit dem Argument kommt das die Justiz selber zu mödern wird. Dann kann ich argumentieren das die jetztige Justiz aus Entführer besteht da das gewaltsame einsperren auch eine Straftat ist. Deswegen finde ich dieses Argument schwachsenig.

  • Also lässt man Tätern lieber in Zellen vegetieren, anstatt das ihnen wirklich geholfen wird, nur weil es angeblich zu teuer sei?
    Vorher weißt du eig, dass Kosten und Aufwand viel zu hoch währenn, wenn man statt Knast Ursachen und Probleme bekämpft?
    Würde auf lange Hinsicht dadurch nicht sogar Verbrechen zurück gehen?

  • @HappyBoy
    Eigentlich wollte ich nur sagen das dein Vorschlag total bescheuert ist, da die Kosten und die Aufwand viel zu hoch währen.

    Weil ein Tag knast ja umsonst ist?



    Aber zum Thema allgemein: Ich bin ganz klar gegen die Todesstrafe. Schon aleine weil ich den Satz, von Gandih schlüssigfinde: Auge um Auge und die ganze Welt erblindet.
    Zum anderen sehe ich den Tod selbt nicht als Strafe an. Es gibt so viele Arten der Strafe die etwas bewirken können, wiso den Täter also hinrichten? Ich denke auch das eine Art resozialisirung sinnvoller ist. Bezahl einem Mörder von miraus eine Taucherausbildung und lasse ihn dann für nen Mindestlohn Kläranlagentaucher werden. In seiner Freizeit schickst du ihn von miraus dann noch raus zum Mülsammeln. Dann ist er auch Weg, wird seine Tat sicher bereuen und hätte auch noch einen gesellschaftlichen Nutzen.

    "If my mind can conceive it, and my heart can believe it - then I can achieve it." ("Wenn mein Kopf es sich ausdenken kann, wenn mein Herz daran glauben kann - dann kann ich es auch erreichen.") Muhammad Ali (1942-2016) RIP

  • Das Thema mit dem Alkohol ist ne schwere Sache, ich persönlich würde einen jetzt nicht lebenslang einsperren, weil er betrunken über einen Stein fällt um dummerweise seinen Kumpel tötet.
    Für mich persönlich (wie gesagt ich bin kein Richter will es auch nie werden) müsste man da dann halt unterscheiden, jemand der trinkt und sich ans Steuer setzt begeht bewusst einen Fehler, warum?, weil es einem wie oft gepredigt wird, betrunken nicht Auto zu fahren, weil man wie oft schon Videos gesehen hat wie das ausgeht.
    Nen Betrunkenen aber permanent festhalten, geht auch nicht, wenn er nicht vollkommen ausrastet, wäre dann Freiheitsberaubung.


    Für mich gehören aber offensichtliche Taten härter bestraft (Krankheit jetzt mal nicht einbezogen), warum?, weil man nicht morden tut und man kann auch nicht sagen für jede Scheiße hat man einen ernsthaften Grund, ist es ein ernsthafter Grund wegen Geld zu töten? NEIN!
    Gibt es einen sinnvollen Grund jemanden zu ermorden und auszurauben? NEIN!
    uvm.


    Wenn ich jemanden umbringen würde, würde ich wollen, dass man mich dannach lebenslang einsperrt, warum?, weil ich es verdient habe, schließlich habe ich in einem Moment der Rage jemanden das Leben genommen (in meinem plausibelsten Fall wäre das weil ich wieder gemobbt werden würde), zwar ist der Mobber das größte A...loch, aber dennoch habe ich nicht das Recht Ihn zu töten.
    Ergo gehts für mich in den Bau und das zu Recht.


    Ich bin kein Gutmensch, aber ich bin auch kein Mensch der die Menschheit Hassen tut, es gibt in meinen Augen halt Leute, die sollten definitiv länger oder LEBENSLANG sitzen, Sie haben einen Fehler gemacht ja, aber es ist und bleibt ein Fehler, den man mit etwas nachdenken mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht begonnen hätte.


    Ich persönlich würde es auch lieber sehen, wenn ein Vergewaltiger (gehen wir mal davon aus er ist nicht Pedo und ich Ihn nicht vorher in die Hände bekomme), nachdem er meine Bekannte (6 Jahre) vergewaltigt hätte, lang in den Knast geht und da sein Leid erträgt als Ihn Tod zu sehen, das wäre zu mittelalterlich und zu einfach.
    Ein Knast ist nicht der gemütlichste Ort und wenn die Insassen mitbekommen weswegen er sitzt, wird er mal sehen wie es ist seine eigene Medizin zu schmecken.
    (OMG ich weiß schon wie einige wieder kommen und sagen, wie kannst du nur, der arme Kerl, tja so ist das halt, wer Scheiße baut muss auch das Echo vertragen und mal ganz ehrlich, manchmal sollte man sich erstmal in so eine Situation versetzen, bevor man sich fragt "wie kann DER so denken", man soll ja nicht allem ein Bein stellen in der schon so schlechten Gesellschaft, aber manche müssen es halt zu spüren bekommen, klar werden wieder 99% sagen, hier darf man nicht emotional vorgehen, aber die Denkweise ist bei mir halt mal so, ich bringe auch keinen um, klaue Geld, stelle Leute im Internet bloß oder sonstiges, warum?, weil ich weiß dass es eine Straftat ist und ich zu viel Angst habe was mich für eine Strafe trifft.)

  • Ich persönlich würde es auch lieber sehen, wenn ein Vergewaltiger (gehen wir mal davon aus er ist nicht Pedo und ich Ihn nicht vorher in die Hände bekomme), nachdem er meine Bekannte (6 Jahre) vergewaltigt hätte, lang in den Knast geht und da sein Leid erträgt als Ihn Tod zu sehen, das wäre zu mittelalterlich und zu einfach.

    Pädophilie ist eine Krankheit, und Pädophile gehören nicht eingesperrt, sondern behandelt - jedenfalls, solange sie nicht straffällig werden, und auch danach erscheint mir Gefängnis nicht als sinnvolle Strafe, da es, wie gesagt, eine Krankheit ist. Und falls du darauf hinaus willst, Pädophile würden die Todesstrafe verdienen, finde ich das ein wenig seltsam. Ich meine, wenn ein Nicht-Pädophiler eine Sechsjährige vergewaltigt, findest du das weniger schlimm, als wenn ein psychisch Erkrankter eine Sechsjährige vergewaltigt? Wo ist da die Logik?

  • Pädophilie ist eine Krankheit, und Pädophile gehören nicht eingesperrt, sondern behandelt - jedenfalls, solange sie nicht straffällig werden, und auch danach erscheint mir Gefängnis nicht als sinnvolle Strafe, da es, wie gesagt, eine Krankheit ist.

    Wenn aus einem kranken Menschen ein Täter wird, gehört er natürlich eingesperrt. Nicht für seine Krankheit, aber für die begangene Tat. Dass er währenddessen die entsprechende Behandlung erhält, steht dabei natürlich ausser Frage.

    Er wandte sich an Gucky: "Der Kommandant hat mich gewarnt für den Fall, dass du bei den Ankömmlingen sein würdest. Deine Kommentare würden schwer zu verstehen sein, weil du in einer Art zwanghaften Humors gefangen bist." Perry Rhodan #3133, Seite 55

    Per aspera ad astra!

    Momentan kein Partneravatar mit Missy!

  • Ich hoffe, alle sind sich bewusst, dass Todesstrafe die Tötung eines Menschen bedeutet, der hinter Schloss und Riegel sitzt, einer Person also, die niemandem mehr Schaden zufügen kann und völlig hilflos ist. Alles, was mit Menschen hinter Gittern angestellt wird, ist "Luxus", denn es ist überflüssig, und braucht daher eine wirklich gute Begründung.
    "Lebenslange Strafen kosten uns zu viel", ist nicht gerade eine gute Begründung. Vergeltung ebenfalls nicht. Das Gefängnis ist sicher nicht die ideale Lösung, aber es ist zumindest eine, die revidierbar und sozial gestaltbar ist.

  • Pädophilie ist eine Krankheit, und Pädophile gehören nicht eingesperrt, sondern behandelt - jedenfalls, solange sie nicht straffällig werden, und auch danach erscheint mir Gefängnis nicht als sinnvolle Strafe, da es, wie gesagt, eine Krankheit ist. Und falls du darauf hinaus willst, Pädophile würden die Todesstrafe verdienen, finde ich das ein wenig seltsam. Ich meine, wenn ein Nicht-Pädophiler eine Sechsjährige vergewaltigt, findest du das weniger schlimm, als wenn ein psychisch Erkrankter eine Sechsjährige vergewaltigt? Wo ist da die Logik?

    Ich glaube ich sollte das lieber in jeden Beitrag dazu schreiben, bevor man zu viel rein interpretiert.
    In der heutigen Zeit sollte man wissen dass Pädophilie eine Krankheit ist, ist mir im übrigen auch bewusst, deshalb habe ich auch gesagt Pädophile mal ausgeschlossen (und nein die haben nicht die Todesstrafe verdient).
    Ein Pädophiler ist krank, er hat also eine Krankheit, die Ihn dazu verleitet an Kinder zu gehen, schön finde ich das ganz unnd gar nicht, aber es ist halt eine Krankheit und man sollte dieser Person so gut es geht helfen.
    Einer der ein Kind vergewaltigt und nicht pädophil ist, sondern einfach nur an ein Kind geht, weil er seine Macht zeigen will, hat in MEINEN Augen sehrwohl eine höhere Strafe verdient, denn es ist schon schlimm genug dass sich solche Personen auch an Frauen vergehen, aber dann noch an Kinder, nur um seinen allgemeinen Trieb zu befriedigen, sorry ist für mich aber ein NO GO.

  • Ein großer Knackpunkt beim Thema Todesstrafe ist seit jeher zum Einen die rechtliche Grundlage, da der Staat bzw. die Gerichtsbarkeiten wie jeder Bürger dem Gesetz unterliegen. Nehmen wir jetzt mal das Thema "Todesstrafe für Mord" so haben wir den Tatbestand, dass jemand bewusst einen Menschen tötet und damit auch bewusst gegen das Gesetz verstößt. Würde man jetzt sagen, dass der Staat diese Person dafür töten sollte mit dem Argument "Tod für Tod", so würde der Staat in diesem Moment gegen seine eigenen Gesetze verstoßen, da der Mensch durch Menschenrechte und dem Grundgesetz als unverletzbar gilt. Eine Sicherheitsvorkehrung, die auf Grundlage der historischen Katastrophe in diesem Land getroffen wurde.


    Würde es, warum auch immer, nun dazu kommen, dass das Gericht wieder über Leben und Tod entscheiden dürfte, so würde ich mir die Frage stellen, wer diese Bürde der Exekution tragen würde. Zum Anderen stellt sich mir dann auch die Frage, ob der ermordete damit einverstanden gewesen wäre, da ein Urteil ohne die Anhörung des/der Betroffenen einer Vormundschaft bzw. Entmachtung gleich kommt. Daher würde man meiner Ansicht nach eine Verfügung brauchen, die eine Person vor ihrem Ableben ausfüllen müsste, die ganz klar sagt, dass im Falle eines Mordes der/die Mörder*In von Person XY oder vom Staat hingerichtet werden darf. Könnte man in diesem Fall ähnlich, wie eine Erklärung im Falle einer plötzlichen Pflegschaft/Betreuung irgendwo in den persönlichen Akten dokumentieren und bei Bedarf dann finden.


    However, wie hier ja schon fleißig diskutiert wurde, geschehen vielerlei Dinge, die durch unglückliche Umstände, wie Krankheit, Trunkenheit oder emotionale Auseinandersetzungen zustande kommen. Ich persönlich würde die Todesstrafe für solche Themen als absolut unzulässig bezeichnet. Mord durch Fahrlässigkeit stellt da für mich die mögliche Ausnahme dar, die je nach Umstände auch nicht immer greifen kann. Viel mehr würde ich auf härtere Sanktionen für die Täter setzen. Das hier aktuell debattierte Thema psychische Krankheiten ist dazu ein interessantes Thema. Grundsätzlich gilt: psychische Krankheiten sind erst Krankheiten, wenn jemand sie als Krankheit klassifiziert. Da kommen wir wieder zum Thema "Was ist überhaupt normal?" Denn im Grunde hat jeder einen an der Klatsche, nur werden diese Macken (noch nicht) als Krankheit bezeichnet. Bei körperlichen Gebrechen kann man relativ eindeutig Erkennen, wann der Körper nicht mehr so funktioniert, wie er soll, doch das was im Kopf des Menschen vorgeht ist weitaus schwieriger zu deuten. Nur weil man heute sagt, dass pädophile Menschen krank sind, so braucht es nur einen wissenschaftlichen Umbruch geben und schon ist der Pädophile wieder ein 'normaler' Bürger. Grade deswegen bin ich der Ansicht, dass die Todesstrafe bei psychischen Krankheiten ein extrem heikles und eher unpassendes Thema ist, da hier auch wieder ein hohes Missbrauchpotenzial steckt oder es gar zu Tötungen kommen kann, die im Nachhinein falsch waren und der Tod ist unumkehrbar. Wer soll dann die Schuld am Tod vieler Menschen tragen? Der Staat? Menschen, die von der Bevölkerung als Repräsentanten gewählt wurden, sollen dann plötzlich zum Sündenbock gemacht werden? Oder wird eine Person, die berechtigt war, den Mörder bzw. Kranken zu töten dann plötzlich selber zum Mörder werden und das gleiche Schicksal erfahren?


    Wie man sieht ist das Thema Todesstrafe ein Fass ohne Boden, über das man sich ewig streiten kann. Sei es erstmal so hingestellt, dass die aktuellen rechtlichen Grundlagen jede Form der Todesstrafe untersagen und ich bin auch froh darüber, dass wir kein korruptes System haben, dass sich um diese Gesetze schlängelt, da es bestimmt zu einem riesen Aufstand kommen würde, wenn jeder nun mit der Todesangst leben müsste.

  • Würde es, warum auch immer, nun dazu kommen, dass das Gericht wieder über Leben und Tod entscheiden dürfte, so würde ich mir die Frage stellen, wer diese Bürde der Exekution tragen würde.

    Das ist in der Tat eine Schwierigkeit. Soweit ich weiß, wird das in den USA durch extreme Arbeitsteilung gelöst. Jeder einzelne Schritt auf dem Weg zur Verabreichung der Todesspritze wird von einer anderen Person ausgeführt, sodass am Ende jeder sich einreden kann, er sei nicht der entscheidende Auslöser für den Tod des Menschen gewesen. Ich weiß nicht, wie das mittlerweile mit der Spritze selber ist - ob die noch einer setzt, oder ob das irgendwie technisch geregelt wird. Aber am Ende muss trotzdem einer den Knpof drücken, naja. Ich könnte das nicht, nichtmal, wenn da Hitler sitzen würde. (Um den mal wieder aus dem Schrank zu holen, Diskussionen mit ner Prise Hitler sind immer besser...). Ich finde es wichtig, sich darüber auch Gedanken zu machen - dann wird einem vielleicht doch wieder bewusster, dass man nicht abstrakt im leeren Raum diskutiert, sondern über das bewusst und geplant herbeigeführte Ende eines menschlichen Lebens spricht.



    Zum Anderen stellt sich mir dann auch die Frage, ob der ermordete damit einverstanden gewesen wäre, da ein Urteil ohne die Anhörung des/der Betroffenen einer Vormundschaft bzw. Entmachtung gleich kommt. Daher würde man meiner Ansicht nach eine Verfügung brauchen, die eine Person vor ihrem Ableben ausfüllen müsste, die ganz klar sagt, dass im Falle eines Mordes der/die Mörder*In von Person XY oder vom Staat hingerichtet werden darf.

    Das verstehe ich nicht. Seit wann ist es denn von der Einwilligung der verletzten Person abhängig, ob und wie jemand für eine Straftat bestraft wird. Genau das haben hier ja einige gefordert - und ich halte das für die Rückkehr in finsterste Zeiten von Rachejustiz. (Auch etwas ulkig, sich vorzustellen, wie Leute jetzt anfangen, immer eine Karte mit sich herumzutragen: Für den Fall, dass ich ermordet werde, soll der Bastard die Spritze kriegen! - P.S.: Meine Organe kriegt trotzdem keiner.) ;)



    Mord durch Fahrlässigkeit

    Gibt es nicht in Deutschland. Es gibt nur fahrlässige Tötung. Mord ist im deutschen Strafrecht das vorsätzliche Töten eines Menschen mit der gleichzeitigen Erfüllung eines Mordmerkmals:


    "Mörder ist, wer
    aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
    um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet."


    Das kann man alles schlecht fahrlässig machen. (Aus Versehen und Unachtsamkeit einen überfahren, UM damit eine andere Straftat zu verdecken, stelle ich mir schwierig vor. Das erfordert schon eine gewisse gedankliche Akrobatik, die arg an Terry Pratchett erinnert.)


    Das hier aktuell debattierte Thema psychische Krankheiten ist dazu ein interessantes Thema. Grundsätzlich gilt: psychische Krankheiten sind erst Krankheiten, wenn jemand sie als Krankheit klassifiziert. Da kommen wir wieder zum Thema "Was ist überhaupt normal?" Denn im Grunde hat jeder einen an der Klatsche, nur werden diese Macken (noch nicht) als Krankheit bezeichnet. Bei körperlichen Gebrechen kann man relativ eindeutig Erkennen, wann der Körper nicht mehr so funktioniert, wie er soll, doch das was im Kopf des Menschen vorgeht ist weitaus schwieriger zu deuten.

    Und dazu will ich nochmal wiederholen, was ich schon gesagt habe: psychische Krankheiten sind nur dann von Relevanz, wenn sie dazu führen, dass die handelnde Person nicht mehr in der Lage ist, den Unrechtsgehalt ihrer Handlungen einzusehen!

    § 20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen

    Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

    (Und dann gibts noch § 21, nach dem die Strafe gemildert werden kann, wenn die Einsichtsfähigkeit gemindert ist. Folge möglicherweise Unterbringung in der Psychiatrie, § 63 StGB)



    Um ein Beispiel aufzugreifen: Die allermeisten pädophilen Menschen sind (a) nicht kriminell, würde ich mal behaupten, (wobei ich da nur eine vage Erinnerung an einen Artikel habe) - und wissen (b), dass es falsch ist, sich an Kindern zu vergehen. Es mag vielleicht einige wenige geben, die sich da irgendeinen romantischen Scheiß zusammendichten - aber die Gesellschaft ist da im Gegensatz zu vergangenen Zeiten sehr deutlich in der Bewertung, sodass jeder weiß, dass das schlicht Unrecht ist. Am Ende ist nur klar, dass es einer Person, die deswegen straffällig wird (meinetwegen nur durch Besitz von Kipo), und der Gesellschaft wenig geholfen ist, wenn man diese Person einfach nur in den Bau steckt und fertig - sondern dass da Therapie die Maßnahme Nummer eins ist. (Was immer wieder auf die Frage nach den Strafzwecken zurückführt.)


    Für die Leute, die es mögen: Thomas Fischer (Richter am BGH, Strafsenat) hat zu dem Thema auch eine Kolumne verfasst (Vorsicht, enthält Spuren von Sarkasmus, Zynismus, Ironie, Verbitterung, Egozentrik, Selbstliebe und Intelligenz): http://www.zeit.de/gesellschaf…graph-20-fischer-im-recht

  • Ich verstehe nur diesen einen Satz nicht "Wenn man konsequent sein möchte müsste man daher den Henker ebenfalls aus Vergeltung hinrichten, den zweiten Henker und alle nachfolgenden Henker ebenso. Es wäre ein Teufelskreis." Wenn man nach diesem Satz geht müsste man auch jeden Polizisten einsperren die gegen meinen Willen mich mitnehmen und in eine dunkele Zelle sperren. Immhin währe dies Freiheitsberaubung. Und ich würde bei Mord nie und nimmer Rücksicht auf dem Täter nehmen.

    Du hast mich wohl nicht wirklich verstanden. Ausschlaggebend ist das Motiv, das einer Handlung zugrunde liegt. Wenn du z.B. aus Vergeltung jemanden tötest und der Staat dich wiederum für diese Tat aus Vergeltung tötet, inwiefern würden sich diese beiden Handlungen aus moralischer Sicht unterscheiden? In beiden Fällen ist Vergeltung das Motiv für die Tötung. Wie lässt es sich aus moralischer Sicht rechtfertigen, dass der Henker ungeschoren davon kommt, während der andere für die gleiche Tat mit dem Tod bestraft wird?


    Was die Freiheitsberaubung angeht; das Gesetz sagt dazu:


    Zitat von § 2 StVollzG

    Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.


    Es soll also durch den Vollzug der Freiheitsstrafe einerseits dem Täter selbst geholfen werden, anderseits soll die Allgemeinheit dadurch vor Straftaten geschützt werden. Das ist das Motiv des Staates und das ist moralisch anders zu bewerten, als z.B. eine Entführung. Daher sind die beiden Handlungen (Strafvollzug durch den Staat einerseits und Entführung anderseits) aus moralischer Sicht nicht vergleichbar.


    Wenn jemand aus dem gleichen Grund wie der Staat einem anderen die Freiheit entzieht, ist er natürlich auch zu bestrafen, weil Selbstjustiz in einem Rechtsstaat nicht toleriert werden darf. Aber das ist dann keine moralische, sondern eine rechtliche bzw. politische Frage. Wenn der Staat anfängt aus Vergeltung zu töten, dann gibt er seinen Bürgern zu erkennen, dass die Tötung aus Vergeltung an sich wünschenswert ist, d.h. Tötung aus Vergeltung würde vom Staat nicht geächtet werden und das Leben der Bürger hätte einen geringeren Stellenwert. Man darf die Vorbildfunktion des Staates nicht unterschätzen. Je aggressiver der Staat, desto aggressiver auch die Bürger dieses Staates.

  • Die Todesstrafe hat der Mensch nicht verdient!In zweifacher Hinsicht,erstens wer ist denn so fehlerfrei und guten Gewissens,darüber zu urteilen,wer des Lebens würdig und wer des Todes würdig ist.
    Ich finde es unsinnig vor allem, dann wenn es wieder darum geht, dass jemand viel Geld hat,ich meine wir wissen alle das Menschen durch Geld geschmiert werden,wenn ein Verbrecher genug Geld hat wird er sich sowieso freikaufen können,und wenn es ein mittelständiger Mensch ist ja "Pech" gehabt.
    Aber ich bin mir sicher,wenn jemand mich oder meine Familie bedroht,dann werde ich mich wehren,dann ist es Eigenschutz.
    Aber man braucht auch nicht sich über die Todesstrafe zu beschweren,Gerechtigkeit ist auf dieser Welt ein rares Gut.

  • Du hast mich wohl nicht wirklich verstanden. Ausschlaggebend ist das Motiv, das einer Handlung zugrunde liegt. Wenn du z.B. aus Vergeltung jemanden tötest und der Staat dich wiederum für diese Tat aus Vergeltung tötet, inwiefern würden sich diese beiden Handlungen aus moralischer Sicht unterscheiden? In beiden Fällen ist Vergeltung das Motiv für die Tötung. Wie lässt es sich aus moralischer Sicht rechtfertigen, dass der Henker ungeschoren davon kommt, während der andere für die gleiche Tat mit dem Tod bestraft wird?
    Was die Freiheitsberaubung angeht; das Gesetz sagt dazu:


    Es soll also durch den Vollzug der Freiheitsstrafe einerseits dem Täter selbst geholfen werden, anderseits soll die Allgemeinheit dadurch vor Straftaten geschützt werden. Das ist das Motiv des Staates und das ist moralisch anders zu bewerten, als z.B. eine Entführung. Daher sind die beiden Handlungen (Strafvollzug durch den Staat einerseits und Entführung anderseits) aus moralischer Sicht nicht vergleichbar.


    Wenn jemand aus dem gleichen Grund wie der Staat einem anderen die Freiheit entzieht, ist er natürlich auch zu bestrafen, weil Selbstjustiz in einem Rechtsstaat nicht toleriert werden darf. Aber das ist dann keine moralische, sondern eine rechtliche bzw. politische Frage. Wenn der Staat anfängt aus Vergeltung zu töten, dann gibt er seinen Bürgern zu erkennen, dass die Tötung aus Vergeltung an sich wünschenswert ist, d.h. Tötung aus Vergeltung würde vom Staat nicht geächtet werden und das Leben der Bürger hätte einen geringeren Stellenwert. Man darf die Vorbildfunktion des Staates nicht unterschätzen. Je aggressiver der Staat, desto aggressiver auch die Bürger dieses Staates.

    Warum soll ich das anders bewerten? Das ist ja eigentlich das gleiche. Der Henker tötet im Aufrag der Regierung weil der Henker das Gewaltmonopol hat. Die Polizeit sperrt die Leute gegen ihren Willen ein weil auch sie das Gewaltmonopol hat. Ich habe nie von Selbstjustiz gesprochen, im gegenteil, das verachte ich sogar.


    Das Motiv mit der Freiheitsstrafe mag zwar sinnig klingen, aber ich muss ja damit nicht einverstanden sein oder? Ich habe gerade in dem Punkt eine andere Moral. Das der Staat eine Vorbildfunktion hat weiß ich, dennoch halte ich es für übertrieben zu behaupten das durch die Todesstrafe die Bürger aggresiver werden oder so.