Ungewollte Schwangerschaft: abtreiben oder behalten?

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  • Stimmt, abtreiben oder nicht ist vorranig Sache der Schwangeren allerdings sollte der Vater jedoch auchbis zu
    einem gewissen Zeitpunkt das Recht haben jedwede Verantwortung für das Kind von sich schieben zu können.

    Und dann die Frau mit dem Kind alleine lassen? Keinen Unterhalt bezahlen, obwohl er das Kind gezeugt hat? Das wäre ja schrecklich. Viele alleinerziehende Mütter sind darauf angewiesen, dass der Vater Unterhaltszahlungen leistet. Wie stellst du dir das denn bitte vor?


    Während der Schwangerschaft ist der Embryo eben noch Teil des Körpers der Frau, deswegen kann sie das entscheiden. Wäre doch absurd, dem Mann nach der Zeugung die gleichen Rechte zuzusprechen. Immerhin muss er das Kind nicht 9 Monate in seinem Bauch herumtragen und es dann schmerzvoll zur Welt bringen.

  • Und dann die Frau mit dem Kind alleine lassen?

    Ich sagte: "bis zu einem gewissen Zeitpunkt" d.h. dass die Frau in diesem Falle sich dazu entschieden hätte das Kind zur Welt
    zu bringen obwohl sie schon lange vor der Geburt gewusst hat das sie es wohl ohne den leiblichen Vater aufziehen wird.


    Viele alleinerziehende Mütter sind darauf angewiesen, dass der Vater Unterhaltszahlungen leistet.

    Wenn schon vorher abzusehen ist das sie das Kind finanziell nicht tragen kann sollte sie es auch nicht zur Welt bringen oder zumindest zur Adoption freigeben, das Recht hat sie. Niemand zwingt sie dazu für das Kind aufkommen zu müssen warum sollte man also hier beim Vater (insofern keine Vergewaltigung vorlag) eine Extrawurst braten?



    Wäre doch absurd, dem Mann nach der Zeugung die gleichen Rechte zuzusprechen.

    Gleiche Rechte? Ich sagte bereits dass die Entscheidung ob das Kind nun ausgetragen werden soll oder nicht vorrangig bei der Schwangeren liegt. Davon aber abgesehen sehe ich keinen Grund warum man hier irgendeiner Seite weitere Vor/Nachteile zuschieben sollte, wenn eine Frau sich von dem Kind trennen kann weil sie sich aus finanziellen Gründen (oder warum auch immer) nicht in der Lage sieht das Kind großzuziehen solle der Vater hierbei genau dieselben Möglichkeiten zugesprochen bekommen.

  • Ich sagte: "bis zu einem gewissen Zeitpunkt" d.h. dass die Frau in diesem Falle sich dazu entschieden hätte das Kind zur Welt
    zu bringen obwohl sie schon lange vor der Geburt gewusst hat das sie es wohl ohne den leiblichen Vater aufziehen wird.

    Und wenn der Vater im zweiten Monat sagt, dass er sich nicht um das Kind kümmern will, ist das okay? Ja natürlich entscheidet die Frau sich dann für das Kind, weil sie es ja nicht nur abtreiben will, weil der Vater sich nicht drum kümmert.


    Wenn schon vorher abzusehen ist das sie das Kind finanziell nicht tragen kann sollte sie es auch nicht zur Welt bringen oder zumindest zur Adoption freigeben, das Recht hat sie. Niemand zwingt sie dazu für das Kind aufkommen zu müssen warum sollte man also hier beim Vater (insofern keine Vergewaltigung vorlag) eine Extrawurst braten?

    Natürlich hat sie das Recht. Aber vielleicht hat sie gar nicht den Willen dazu? Vielleicht will sie das Kind behalten. Weil der Vater nicht darüber zu entscheiden hat, ob er sich um das Kind kümmern will oder nicht. Die Frau ist da in einer Machtposition, weil sie abtreiben kann. Wenn sie sich jedoch dafür entschieden hat, das Kind zu bekommen und großzuziehen, dann hat der Vater auch Unterhaltszahlungen zu leisten. Immerhin hat er das Kind gezeugt und kann nicht einfach die Verantwortung von sich schieben.


    Davon aber abgesehen sehe ich keinen Grund warum man warum man hier irgendeiner Seite weitere Vor/Nachteile zuschieben sollte, wenn eine Frau sich von dem Kind trennen kann weil sie sich aus finanziellen Gründen (oder warum auch immer) nicht in der Lage sieht das Kind großzuziehen solle der Vater hierbei genau dieselben Möglichkeiten zugesprochen bekommen.

    Der Unterschied ist aber, dass es sich in dem einen Fall um eine Abtreibung handelt. Es geht dabei also um den Körper der Frau, über den sie zu entscheiden hat. Wenn sie sich also dafür entscheidet, das Kind abzutreiben, dann ist es ihr gutes Recht. Der Mann hat da allerdings kein Mitspracherecht, weil es sich, wie gesagt, um den Körper der Frau handelt. Und ich weiß auch nicht, wieso man ihm zusätzlich das Recht zusprechen sollte, sich der Verantwortung zu entziehen, wenn das Kind auf die Welt kommt. Das wäre doch total schrecklich. Findest du es gut, dass Frauen dann ihr Kind abtreiben oder zur Adoption freigeben müssten, nur weil der Vater nicht dafür aufkommen will? Obwohl sie es behalten wollen?
    Ich bin froh, dass die Rechtslage in Deutschland eine andere ist und alleinerziehende Mütter nicht unbedingt alleine gelassen werden. Auch wenn es da natürlich auch einige Fälle gibt, in denen das geschieht. Aber das ist ein anderes Thema.

  • Und dann die Frau mit dem Kind alleine lassen? Keinen Unterhalt bezahlen, obwohl er das Kind gezeugt hat? Das wäre ja schrecklich.

    Ich sehe das recht ähnlich: Die Frau kann gegen den Willen des Vaters abtreiben, der kann das überhaupt nicht verhindern (solang wir uns in legalen Bereichen bewegen). Wenn der Vater kein Kind will, die Mutter möchte aber das Kind behalten möchte, kann er das abermals nicht verhindern. Stattdessen verlangt man von ihm, dass er für ein Kind zahlt, dass er nicht wollte.

    Wäre doch absurd, dem Mann nach der Zeugung die gleichen Rechte zuzusprechen.

    Du willst ihm zwar keine Rechte zusprechen, aber die Pflichten, das ist das Problem. Aus meiner Sicht sollte man dem Mann die Möglichkeit gewähren sich für eine Abtreibung auszusprechen, solang diese möglich ist. Wenn sich die Frau trotzdem gegen eine Abtreibung entscheidet, dann ohne die Verpflichtung des Mannes für das Kind aufzukommen.

    Immerhin hat er das Kind gezeugt und kann nicht einfach die Verantwortung von sich schieben.

    Die Frau war an der Zeugung übrigens auch nicht ganz unbeteiligt. Trotzdem kann sie "einfach die Verantwortung von sich schieben".

  • Ich bin der Meinung, dass beide ein Mitspracherecht haben müssen. Wenn einer das Kind behalten will, ob Mutter oder Vater, sollte es nicht abgetrieben werden. Natürlich ist die Frau die Person die das Kind gebärt, jedoch kann es auch gut sein, dass die Mutter einfach kein Kind will aber der Vater schon. Dann soll er ein Recht dazu haben, dafür zu sorgen dass sein Kind eine Chance auf Leben erhält.
    Abtreibung ist sogesehen nichts schlimmes. Moralisch ist es sehr umstritten aber in manchen Fällen ist es einfach die bessere Entscheidung.
    Wenn ein junges Mädchen ein Kind bekommt, ist das nicht immer das beste für das Kind. So können schon manche horrorkindheiten Entstehen, natürlich ist das nicht immer so, aber es gibt solche Fälle.
    Es sollte eben kein Elternteil dazu gezwungen werden, sein Kind opfern zu müssen.

  • Ich sehe das recht ähnlich: Die Frau kann gegen den Willen des Vaters abtreiben, der kann das überhaupt nicht verhindern

    Ja, weil es sich um ihren Körper handelt. Ich kann ja auch nicht von dir verlangen, dass du dir deinen Blinddarm entfernen lässt.


    Wenn der Vater kein Kind will, die Mutter möchte aber das Kind behalten möchte, kann er das abermals nicht verhindern. Stattdessen verlangt man von ihm, dass er für ein Kind zahlt, dass er nicht wollte.

    Weil die Frau eben am längeren Hebel sitzt. Das Kind ist ab dem Moment der Zeugung nicht mehr vom Vater, sondern von der Mutter abhängig, weil es in ihrem Körper heranwächst. Natürlich hat die Frau in dem Moment das Recht, über eine Abtreibung nachzudenken. Der Vater jedoch nicht, weil es nicht mehr seine körperliche Angelegenheit ist. Darüber sollte er sich vielleicht Gedanken machen, bevor er mit einer Frau schläft.


    Aus meiner Sicht sollte man dem Mann die Möglichkeit gewähren sich für eine Abtreibung auszusprechen, solang diese möglich ist. Wenn sich die Frau trotzdem gegen eine Abtreibung entscheidet, dann ohne die Verpflichtung des Mannes für das Kind aufzukommen.

    Bitte was? Der Mann hat da absolut nicht reinzureden. Körper der Frau, Sache der Frau, Ende. Du kannst doch eine Frau nicht vor die Wahl stellen "Entweder du treibst das Kind ab, oder ich verlasse dich und kümmere mich nicht drum". Wenn das Kind zur Welt kommt, müssen sich beide drum kümmern. Die Frau kann als einzige sagen, dass sie das nicht will, weil es sich um ihren Körper handelt. Natürlich hat sie in dem Aspekt mehr Rechte. Pflichten haben die beiden gleichermaßen, da, wie du sagst, auch beide gleichermaßen an der Zeugung beteiligt sind. Im Endeffekt hat die Frau aber unter der Schwangerschaft und der Geburt zu leiden, das muss der Mann jedoch nicht durchmachen. Also ist es eigentlich nur fair, dass sie da am längeren Hebel sitzt.


    Natürlich ist die Frau die Person die das Kind gebärt, jedoch kann es auch gut sein, dass die Mutter einfach kein Kind will aber der Vater schon. Dann soll er ein Recht dazu haben, dafür zu sorgen dass sein Kind eine Chance auf Leben erhält.

    Und wie stellst du dir das vor? Dass der Mann der Frau einfach mal befiehlt, 9 Monate ein Kind auszutragen, das sie gar nicht haben will? Dass sie Komplikationen und Schmerzen erleidet, weil er das Kind haben will? So funktioniert das nicht, das ist ein gewaltiger Eingriff in die Privatsphäre der Frau und ganz sicher nicht mit den Menschenrechten zu vereinbaren. Die Frau hat nun mal mehr Pflichten und dementsprechend auch mehr Rechte. Ich kann doch niemanden zwingen, größte Schmerzen zu durchleiden, wenn diese Person das gar nicht möchte. Wie absurd.

  • Ich bin der Meinung, dass beide ein Mitspracherecht haben müssen. Wenn einer das Kind behalten will, ob Mutter oder Vater, sollte es nicht abgetrieben werden. Natürlich ist die Frau die Person die das Kind gebärt, jedoch kann es auch gut sein, dass die Mutter einfach kein Kind will aber der Vater schon. Dann soll er ein Recht dazu haben, dafür zu sorgen dass sein Kind eine Chance auf Leben erhält.

    Find ich total schlimm, sowas zu sagen. Warum soll sich die Frau durch 9 Monate voller Schmerzen usw quälen, wenn sie das Kind nicht möchte? Mag ja sein dass nach einem "Unfall" der Mann begeistert ist, dass er Vater wird, aber die Frau zum Beispiel einfach keine Zeit oder so dafür hat weil sie zum Beispiel noch im Studium oder in der Ausbildung ist? Der Vater kann ja sagen, dass er es gern behalten würde, aber die Frau sollte immer das letzte Wort bei sowas haben.


    Moralisch ist es sehr umstritten aber in manchen Fällen ist es einfach die bessere Entscheidung.
    Wenn ein junges Mädchen ein Kind bekommt, ist das nicht immer das beste für das Kind. So können schon manche horrorkindheiten Entstehen, natürlich ist das nicht immer so, aber es gibt solche Fälle.

    wenn man im jungen Alter schwanger wird, kann der IQ nicht sonderlich hoch sein. Demnach wird das Kind wahrscheinlich auch total schlecht erzogen. Einer meiner Lehrer sagte mal "je niedriger der IQ, desto höher ist die Chance ungewollt schwanger zu werden". Wer allerdings unter 20 ist und freiwillig schwanger wird (aus welchen Gründen auch immer, Kindergeld oder was weiß ich) kann seinem Kind auch nichts bieten, daher wird die Kindheit des Kindes wahrscheinlich so ablaufen, dass es entweder immer bei den Großeltern ist oder aber im alter von 6 Monaten in die Kita gesteckt wird und kaum Aufmerksamkeit der Eltern bekommt. Daher sind Abtreibung in so einem Fall meiner Meinung nach absolut gerechtfertigt. Wenn man sich jedoch dagegen entscheidet sollte man das Kind zumindest zur Adoption freigeben, da man ihm selbst wahrscheinlich kein lebenswertes Leben ermöglichen kann.

  • Daher sind Abtreibung in so einem Fall meiner Meinung nach absolut gerechtfertigt. Wenn man sich jedoch dagegen entscheidet sollte man das Kind zumindest zur Adoption freigeben, da man ihm selbst wahrscheinlich kein lebenswertes Leben ermöglichen kann.

    Das hast allerdings nicht du zu entscheiden und glücklicherweise auch nicht der Staat. Es gibt zum Glück keinen Mindest-IQ, den man haben muss, um ein Kind zu bekommen. Natürlich sind Abtreibungen da gerechtfertigt, aber keine Pflicht und auch eine Adoption sollte da freiwillig bleiben. Wann ist ein Leben denn lebenswert? Zumal es ja staatliche Leistungen gibt, die dafür sorgen, dass es dem Kind gut geht.


    Bei dem, was du davor gesagt hast, stimme ich dir allerdings zu.

  • Der Mann hat da absolut nicht reinzureden. Körper der Frau, Sache der Frau, Ende.

    Wenn er sich gegen die Unterstützung eines ungewollten Kindes ausspricht, greift er nicht in den Körper der Frau ein. Ansonsten wäre auch der Fall, dass der Mann finanziell gar nicht in der Lage ist ein Kind zu unterstützen, bereits ein Eingriff in den Körper der Frau.

    Natürlich hat sie in dem Aspekt mehr Rechte.

    Was okay wäre, wenn der Mann irgendwelche Rechte hätte. Hat er nicht. Er hat nur Pflichten.

  • Wenn er sich gegen die Unterstützung eines ungewollten Kindes ausspricht, greift er nicht in den Körper der Frau ein. Ansonsten wäre auch der Fall, dass der Mann finanziell gar nicht in der Lage ist ein Kind zu unterstützen, bereits ein Eingriff in den Körper der Frau.

    Du hast gesagt, dass es okay wäre, wenn er sich gegen eine Abtreibung ausspricht. Und das ist es nicht, weil das eben ein Eingriff in den Körper der Frau ist. Diese Entscheidung hat nur die Frau zu tragen. Natürlich kann der Mann seine Bedenken äußern. Er hat aber keinen Anspruch darauf, dass die Frau abtreibt.
    Wenn der Mann finanziell nicht dazu in der Lage ist, muss er auch keine Leistungen abtreten. Welche denn auch? Das ist allerdings kein Eingriff in den Körper der Frau, habe ich auch nie behauptet.


    Was okay wäre, wenn der Mann irgendwelche Rechte hätte. Hat er nicht. Er hat nur Pflichten.

    Wieso wäre es dann okay?
    Guck mal: Die Frau trägt das Kind aus. Die Frau leidet 9 Monate lang, nur um abschließend ein Kind aus ihrer Gebärmutter zu pressen. Das ist eine sehr schmerzvolle Angelegenheit, die nur den Körper der Frau betrifft. Und genau deswegen hat sie das Recht, sich für eine Abtreibung zu entscheiden. Weil es sich um ihren Körper handelt. Die Rechte hat sie also automatisch. Dein Körper, deine Entscheidung. Wenn sie das Kind jedoch austrägt und behält, muss sowohl sie, als auch der Mann dafür sorgen. So ist das nun mal, wenn man Kinder in die Welt setzt. Die Frau hat mehr Pflichten, dementsprechend auch mehr Rechte. Dem Mann bei weniger Pflichten mehr Rechte zuzuschreiben, wäre nicht richtig.

  • Der Mann sollte jedenfalls Mitspracherecht haben und das Recht, darüber seine Meinung zu sagen. Am Ende entscheidet aber die Frau und wird so auch das Beste sein.
    Was Alimente angeht. Wäre eher dafür als dagegen, aber kann auch sehr gut verstehen, wenn er verhütet hat und selbst kaum was verdient, sie aber total blauäugig ist und mit Krallen und Zähnen daran festhält, selbst wenn sie getrennt sind, dass das dann etwas blöd kommt. Ist halt ein heikles Thema, in dem man nicht immer bedingungslos dafür sein kann. Ähnlich wie bei der Scheidung, wobei das wieder auf ganz andere Art kompliziert werden kann.

  • Er hat aber keinen Anspruch darauf, dass die Frau abtreibt.

    Hab ich auch nicht verlangt. Die Frau sollte dann aber auch keinen Anspruch auf Unterhalt haben, wenn er das Kind nicht gewollt hat.

    Die Frau leidet 9 Monate lang, nur um abschließend ein Kind aus ihrer Gebärmutter zu pressen. Das ist eine sehr schmerzvolle Angelegenheit, die nur den Körper der Frau betrifft.

    Und dass es dazu kam, darauf hin hat die Frau genauso mitgewirkt, wie der Mann. Der Mann hat überhaupt kein Recht die Frau zur Abtreibung zu zwingen, darin sind wir uns bereits einig. Der einzige Unterschied ist halt, dass ich keinen Zwang darin sehe, wenn der Mann ein Kind, dass er nie wollte, nicht unterstützen möchte.

  • Meiner Meinung nach sollte man die Schwangerschaft an und für sich und die daraus entstehenden Konsequenzen in der Diskussion nicht zusammen diskutieren. Nebeneinander gerne, aber halt nicht zusammen.



    Ich schließe mich hinsichtlich der Abtreibungsentscheidung der (so wie ich das grade sehe) Mehrheitsmeinung an: es ist der Körper der Frau und diese kann damit machen was sie will.
    Persönlich jedoch würde ich die Entscheidung über das Abtreiben über den gesetzlichen Zeitraum hinaus der Frau zusprechen. Wieso "nur" <12 Wochen seit Empfängnis> (§218a I Nr.3 StGB) und nicht mehr? Ich verstehe den Gesetzesgeber in dieser Hinsicht überhaupt nicht. (ok, wird vermutlich wieder mal die CDU am Werke gewesen sein ^^ aber ich glaube das lasse ich besser mal ruhen hier) Ebenso die anderen "hohen" Hürden wie zB die ärztliche Beratung sind mir nicht ganz verständlich. (zumindest habe ich das jetzt nach kurzem Lesen so verstanden; falls jemand sich mit den §§218ff StGB auskennt bitte korigieren)




    Davon abgegrenzt würde ich dann zu den nach der Schwangerschaft folgenden Unterhalts- und Fürsorgepflichten folgendes sagen: es kommt drauf an.
    Grundsätzlich sind ja die Fälle, in denen die Eltern zusammen bleiben/leben unproblematisch. Problematisch sind, so wie ich das sehe, nur die Fälle wo der Mann kein Kind (zeugen) wollte oder aber beide Elternteile aus Gründen getrennt leben.


    Hier würde ich der Frau nicht direkt Recht auf eine Unterhaltszahlung geben, es käme mMn hierbei ganz besonders auf die Zeugungsumstände an.


    Was, wenn der Mann alles getan hat, damit die Frau nicht schwanger wird? zB durch die Benutzung eines Kondoms. Es gibt im Internet ja genügend Geschichten von zerstochenen Kondomen. Hier würde ich den Unterhaltsanspruch definitiv verneinen, wenn die Frau Löcher in ein Kondom gestochen hat. (Vorausgesetzt der Mann macht wenigstens einen oberflächlichen Sichtcheck der Verpackung und des Kondoms und erkennt dies nicht)


    Was, wenn er sie fragt, ob sie die Pille nimmt und sie wahrheitswidrig "ja" antwortet? mMn kann und sollte ein Mann sich auf sowas nicht verlassen. Stattdessen lieber noch ein Kondom benutzen, "doppelt" hält besser. Wer auf sowas reinfällt, der muss sich zwar auch einen Unterhaltsanspruch gefallen lassen, jedoch nur einen abgeschwächten da hier ja von der anderen Seite nicht ehrlich gehandelt wurde.



    ABER: ich bin kein Richter. Dies sind lediglich 2 Beispiele und meine Meinung dazu. In der Rechtsprechung sieht das natürlich schon wieder komplett anders aus, aber die Richter (kenne zwar bisher keinen Vorsitzenden für Familienrecht, zum Glück) die ich kenne sind doch eher im Vorangeschrittenen Alter. Damit einher gehen oftmals auch noch "alte" Wertigkeiten und Vorstellungen. Dies halte ich (sollte es so sein wie ich vermute) für äußerst dubios.


    Eine Generalisierung halte ich bei Schwangerschaftsstreitigkeiten eher für falsch, es muss auf den Einzelfall ankommen und sollte hier, insbesondere bei dem Unterhaltsanspruch, nicht pauschalisiert werden.

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  • Was, wenn der Mann alles getan hat, damit die Frau nicht schwanger wird? zB durch die Benutzung eines Kondoms. Es gibt im Internet ja genügend Geschichten von zerstochenen Kondomen. Hier würde ich den Unterhaltsanspruch definitiv verneinen, wenn die Frau Löcher in ein Kondom gestochen hat. (Vorausgesetzt der Mann macht wenigstens einen oberflächlichen Sichtcheck der Verpackung und des Kondoms und erkennt dies nicht)


    Was, wenn er sie fragt, ob sie die Pille nimmt und sie wahrheitswidrig "ja" antwortet? mMn kann und sollte ein Mann sich auf sowas nicht verlassen. Stattdessen lieber noch ein Kondom benutzen, "doppelt" hält besser. Wer auf sowas reinfällt, der muss sich zwar auch einen Unterhaltsanspruch gefallen lassen, jedoch nur einen abgeschwächten da hier ja von der anderen Seite nicht ehrlich gehandelt wurde.

    Ganz einfach, wenn die Frau merkt das sie schwanger ist hat sie dem Vater Bescheid zu geben, dann hat dieser bis X Wochen vor dem Ende der Abtreibungsfrist Zeit sich gegen die bevorstehenden Verpflichtungen auszusprechen. Tut er das nicht kann sie von ihm Unterhalt fordern, sollte sie ihm jedoch nicht rechtzeitig von der Schwangerschaft in Kenntnis setzen verfallen dadurch auch ihre Ansprüche auf jedwede Unterhaltszahlungen.

  • Ganz einfach, wenn die Frau merkt das sie schwanger ist hat sie dem Vater Bescheid zu geben, dann hat dieser bis X Wochen vor dem Ende der Abtreibungsfrist Zeit sich gegen die bevorstehenden Verpflichtungen auszusprechen. Versäumt er das kann sie von im Unterhalt fordern, sollte sie ihm jedoch nicht rechtzeitig von der Schwangerschaft in Kenntnis setzen verfallen dadurch auch ihre Ansprüche auf jedwede Unterhaltszahlungen.

    Und dies entnimmt man woraus genau? Liest man dies aus §1611 I S.1 1. Alternative, S.2 BGB? (Kenne mich mit Familienrecht ledier nicht so gut aus :) )

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  • Und dass es dazu kam, darauf hin hat die Frau genauso mitgewirkt, wie der Mann. Der Mann hat überhaupt kein Recht die Frau zur Abtreibung zu zwingen, darin sind wir uns bereits einig. Der einzige Unterschied ist halt, dass ich keinen Zwang darin sehe, wenn der Mann ein Kind, dass er nie wollte, nicht unterstützen möchte.

    Ja, aber der Mann hat eben auch dazu beigetragen. Wenn man Sex hat und verhütet, muss man sich im Klaren darüber sein, dass die Verhütungsmethode eventuell nicht zu 100% anschlagen kann. Die Fälle, in denen so etwas nicht funktioniert sind minimal, doch sind sie vorhanden. Der Mann hat selbst dafür zu sorgen, dass er verhütet, wenn er kein Kind will. Wenn es dann doch "schiefgeht" hat meiner Meinung nach nicht die Frau drunter zu leiden, wenn sie es nicht übers Herz bringt, das Kind abzutreiben. Sie muss ja auch für das Kind sorgen, aber der Vater sollte es auch tun. Immerhin hat er, ob er wollte oder nicht, seinen Teil dafür getan, dass das Kind entsteht. Wie gesagt, bin ich eigentlich froh, dass die Rechtslage in Deutschland so aussieht, weil der Mann im Nachhinein ja immer behaupten könnte, er hätte verhütet und es wäre schiefgegangen. Wer will das Gegenteil beweisen? Vielleicht hat er auch einfach das Kondom vergessen und war selber schuld. Und trotzdem will er sich der Verantwortung entziehen. So etwas würde damit gerechtfertigt werden. Weil natürlich niemand beweisen kann, ob man in dieser Nacht tatsächlich verhütet hat oder nicht.


    Folgende Situation wäre also möglich: Ein Mann und eine Frau wollen Kinder. Sie haben Sex und die Frau wird schwanger. Dem Mann wird es dann doch zu brenzlig und er sagt, dass er das Kind nicht will. Nach deiner Argumentation wäre der Mann jetzt fein raus. Die Frau stünde dann da und müsste mit den Konsequenzen leben.
    Ich finde, in einer Schwangerschaft sollte es in erster Linie um das Wohl der Frau, um das Wohl des Kindes und dann erst um die Rechte des Mannes gehen. Jeder, der Sex hat, sollte über die Risiken Bescheid wissen. Und dann am Ende einfach zu sagen, dass man das Kind nicht will, finde ich unverantwortlich. Die Frau sitzt da am längeren Hebel, weil es ihr Körper ist. Deswegen sind sie nicht gleichberechtigt. So ungerecht das auch rüberkommen mag.



    Versäumt er das kann sie von im Unterhalt fordern, sollte sie ihm jedoch nicht rechtzeitig von der Schwangerschaft in Kenntnis setzen verfallen dadurch auch ihre Ansprüche auf jedwede Unterhaltszahlungen.

    Eine Frau hat niemandem Rechenschaft zu leisten, wenn es um ihren Körper geht. Auch nicht ihrem Partner. Auch nicht, wenn sie schwanger ist. Alleinerziehende Frauen haben es schwer genug. Da muss man es ihnen nicht noch unnötig schwerer machen, nur weil ein Vater dann auf einmal doch merkt, dass er kein Kind haben will.

  • Und dies entnimmt man woraus genau? Liest man dies aus §1611 I S.1 1. Alternative, S.2 BGB? (Kenne mich mit Familienrecht ledier nicht so gut aus :) )

    Nein, das wäre bloß die einfachste Lösung des Problems. Natürlich müsste man dann eventuell noch für Spezialfälle
    Sonderreglungen treffen aber wie du schon sagtest wäre das dann wiederum ein Thema für einen anderen Thread.^^

  • Hmm, ich finde diese Lösung aber ebenso wie @Antiheld eher unbefriedigend, da man niemanden verpflichten kann eine Schwangerschaft "sofort" (egal wem) melden zu müssen. (-> analog zum AAG bezüglich der Schwangerschaftsfrage bei Einstellungsgesprächen)


    Auch ein sofortiger Verfall aller Ansprüche bei Nichteinhaltung der Frist halte ich für fraglich.
    Wie in meinem ursprünglichen Post würde ich sowas eher bei erwiesener betrügerischer Absicht ("Kondom zerstechen") hinnehmen.




    @Antiheld ich stimme dir in der Hinsicht Frau>Kind>Mann zu, aber dadurch wird der Mann eventuell unverschuldet zum Zahlesel degradiert, wenn er Pech hat (und mal ganz ernst: unverhofft kommt oft im Leben ^^). Das ist also nicht gänzlich befriedigend, aber ich habe bisher auch keine bessere Lösung gefunden, die diese Rangfolge derart berücksichtigt.

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  • Ich finde, in einer Schwangerschaft sollte es in erster Linie um das Wohl der Frau, um das Wohl des Kindes und dann erst um die Rechte des Mannes gehen.

    Wenn das Wohl der Frau in Gefahr ist ja, keine Frage. Wenns nur darum geht, ob sie gerade keine Lust auf ein Kind hat oder es einfach nicht in den Kram passt, ist dieses (körperliche) Wohl ja nicht in Gefahr und an der Stelle sehe ich das Wohl des heranwachsenden Kindes als wichtiger an. Denn, wie du selbst so schön gesagt hast:


    Und dann am Ende einfach zu sagen, dass man das Kind nicht will, finde ich unverantwortlich.

    Und in dem Fall ist es eben von der Frau genauso unverantwortlich, als wenn der Mann das vehement einfordern würde.


    Abgesehen davon wirds halt Zeit, dass die Rechte der Männer/Väter in Deutschland mehr gestärkt werden. Aber wie so vieles ist auch das ein langer Weg.

    Er wandte sich an Gucky: "Der Kommandant hat mich gewarnt für den Fall, dass du bei den Ankömmlingen sein würdest. Deine Kommentare würden schwer zu verstehen sein, weil du in einer Art zwanghaften Humors gefangen bist." Perry Rhodan #3133, Seite 55

    Per aspera ad astra!

    Momentan kein Partneravatar mit Missy!

  • da man niemanden verpflichten kann eine Schwangerschaft "sofort" (egal wem) melden zu müssen.

    Nicht sofort aber vor Ablauf der Frist sollte es schon sein, davon abgesehen sehe ich es nicht ganz so dass man den Vater hierbei mit jeder X beliebigen unbeteiligten Person gleichsetzen sollte. Ein ungewolltes Kind wäre ein schwerwiegender einschritt in das Leben des Vaters, wenn die Schwangere sich jetzt gegen das Kind entscheidet weil ihr beispielsweise ihre Kariere(Studium etc.) wichtiger ist ist das ja offensichtlich kein Problem aber der Vater hätte in diesem Fall ja noch nicht einmal eine Wahl. :<