ZitatDas stimmt so nicht. Lebenslänglich heißt auch lebenslänglich. Diese Zahlen "10" und "25" sind dadurch als Gerücht entstanden, dass nach 15 Jahren ein Erwachsener, der lebenslänglich verurteilt wurde, das erste Mal die Chance kriegt Antrag auf Bewährung zu stellen. Heißt also in Fällen wo dieser Antrag tatsächlich beim ersten Mal bewilligt wird (was gar nicht so oft passiert) kann man nach ca. 17 Jahren (da bis der Antrag durch ist auch noch 1-2 Jahre vergehen) frei kommen, obwohl man zuerst lebenslänglich hatte. Und das halt wirklich im glücklichsten Fall. Ausnahme bilden hier Minderjährige, die höchstens 10 Jahre kriegen können.
Wenn bei einer Verurteilung auch noch eine besondere Schwere der Schuld auferlegt wurde, dann kann man nicht mal nach 15 Jahren auf eine Bewährungszeit hoffen, sondern erst nach 25 Jahren. Ansonsten kriegt man seine Bewährung auch nicht einfach so. Da können schon Kleinigkeiten während der Gefangenschaft enorm schädlich wirken oder ein Sachverständiger sagt, dass der Verurteilte noch immer eine Gefahr darstellt, und schon sind es wieder ein paar Jahre mehr, bevor man wieder auf die Bewährung hoffen kann.
Dementsprechend sind 15 und 25 Jahre nur zwei Mindestangaben im Falle einer lebenslänglichen Verurteilung. Und 10 Jahre gelten nur für das Jugendstrafgesetzbuch. Ansonsten heißt lebenslang einfach, dass es eine unbestimmte Zeit ist, aber dem Verurteilten nicht komplett die Chance abgesprochen wird, dass er irgendwann mal wieder auf freien Fuß kann.
Nun gut dann habe ich mich da vielleicht geirrt. Aber dennoch ist es Fakt das unser Rechtssystem lachhaft ist. Wie war es vor einigen Jahren wo es doch ersthaft angesprochen wurde das die Sicherheitsverwahrung "Freiheitsberaubung"für die Straftäter währe. Wo dann zahlreiche Verbrecher freigealssen werden mussten und das viele von ihnen, trotz der Fußfesseln, dennoch wieder
Strafteten begannen haben. Das finde ich einfach nur traurig und sogar schon Fahrlässig der eigenen Bevölkerung gegenüber. Und wie in dem anderen Thema geschrieben sieht man auch da mal wieder das die Täter über den Opfern stehen den was diese Leute getan haben um überhaupt in die Sicherheitsverwahrung zu kommen wird vergessen oder ignoriert.
Nebenbei ist auch ein gutes Beispiel was Vergewalttiger für Strafen bekommen. Das ist oft ein Faustschalg in´s Gesicht für die Opfer und einfach traurig. Ich weis die Bildzeitung ist nicht grade eine Vorzeigezeiung aber mehr als einmal habe ich von solchen Fällen in ihrgelesen und da kann mir keiner mehr erzählen das unsere Gesetze ausreichen währen.