Kuscheljustiz Deutschland?

Wir sammeln alle Infos der Bonusepisode von Pokémon Karmesin und Purpur für euch!

Zu der Infoseite von „Die Mo-Mo-Manie“
  • Zitat

    Das stimmt so nicht. Lebenslänglich heißt auch lebenslänglich. Diese Zahlen "10" und "25" sind dadurch als Gerücht entstanden, dass nach 15 Jahren ein Erwachsener, der lebenslänglich verurteilt wurde, das erste Mal die Chance kriegt Antrag auf Bewährung zu stellen. Heißt also in Fällen wo dieser Antrag tatsächlich beim ersten Mal bewilligt wird (was gar nicht so oft passiert) kann man nach ca. 17 Jahren (da bis der Antrag durch ist auch noch 1-2 Jahre vergehen) frei kommen, obwohl man zuerst lebenslänglich hatte. Und das halt wirklich im glücklichsten Fall. Ausnahme bilden hier Minderjährige, die höchstens 10 Jahre kriegen können.
    Wenn bei einer Verurteilung auch noch eine besondere Schwere der Schuld auferlegt wurde, dann kann man nicht mal nach 15 Jahren auf eine Bewährungszeit hoffen, sondern erst nach 25 Jahren. Ansonsten kriegt man seine Bewährung auch nicht einfach so. Da können schon Kleinigkeiten während der Gefangenschaft enorm schädlich wirken oder ein Sachverständiger sagt, dass der Verurteilte noch immer eine Gefahr darstellt, und schon sind es wieder ein paar Jahre mehr, bevor man wieder auf die Bewährung hoffen kann.
    Dementsprechend sind 15 und 25 Jahre nur zwei Mindestangaben im Falle einer lebenslänglichen Verurteilung. Und 10 Jahre gelten nur für das Jugendstrafgesetzbuch. Ansonsten heißt lebenslang einfach, dass es eine unbestimmte Zeit ist, aber dem Verurteilten nicht komplett die Chance abgesprochen wird, dass er irgendwann mal wieder auf freien Fuß kann.


    Nun gut dann habe ich mich da vielleicht geirrt. Aber dennoch ist es Fakt das unser Rechtssystem lachhaft ist. Wie war es vor einigen Jahren wo es doch ersthaft angesprochen wurde das die Sicherheitsverwahrung "Freiheitsberaubung"für die Straftäter währe. Wo dann zahlreiche Verbrecher freigealssen werden mussten und das viele von ihnen, trotz der Fußfesseln, dennoch wieder
    Strafteten begannen haben. Das finde ich einfach nur traurig und sogar schon Fahrlässig der eigenen Bevölkerung gegenüber. Und wie in dem anderen Thema geschrieben sieht man auch da mal wieder das die Täter über den Opfern stehen den was diese Leute getan haben um überhaupt in die Sicherheitsverwahrung zu kommen wird vergessen oder ignoriert.


    Nebenbei ist auch ein gutes Beispiel was Vergewalttiger für Strafen bekommen. Das ist oft ein Faustschalg in´s Gesicht für die Opfer und einfach traurig. Ich weis die Bildzeitung ist nicht grade eine Vorzeigezeiung aber mehr als einmal habe ich von solchen Fällen in ihrgelesen und da kann mir keiner mehr erzählen das unsere Gesetze ausreichen währen.

  • Ich finde es einfach nur traurig,dass Täter fast schon mehr Rechte haben,als die Opfer.
    Zum Beispiel der Fall Jakob Metzler.
    Der Polizist hat dem Täter mit Gewalt gedroht,um rauszubekommen,wo sich der gesuchte Junge befand,der bereits tot war.
    Es kam zu einem Prozess,da der Täter den Polizisten angeklagt hatte und dieser bekam auch noch Geld.


    Da frage ich mich wirklich,ist es richtig,dem Täter noch ein Recht zu geben,der ein Menschenleben auf dem Gewissen hat?

  • [font='Georgia, Times New Roman, Times, serif'][align=justify]Aber natürlich o.O. Darin unterscheidet sich die Gesellschaft vom Mörder: sie verstößt nicht gegen Gesetze und Menschenrechte. Abgesehen davon, dass Morde die verschiedensten Motive haben können, wieso darf gegen den Mörder gegen die Moral verstoßen werden, wegen deren Verstoß der Mörder selbst verurteilt wird?


    Dass auch Leute wie Breivik in Norwegen oder Zschäpe hier nach allem gesetzlichen Recht aussprechen gelassen und vor der Lynchjustiz geschützt werden, ist überhaupt die Gegenleistung, unter der der Staat zurecht fordern kann, sich an seine Regeln zu halten.

  • Das schlimmste ist immer noch wenn junge Mädchen oder Jungen von Pedophilen, vergewaltigt werden.
    Selbst wenn er sie nicht tötet, hat er das Leben und die Psyche der Kinder zerstört... Solche Leute
    sind das aller letzte. Ich finde as ihre Strafe viel zu klein ausfällt. Naja, aber was soll man heutzutage erwarten?

    Unsere Träume können wir erst dann verwirklichen, wenn wir uns
    entschließen, daraus zu erwachen!

  • Ich finde es einfach nur traurig,dass Täter fast schon mehr Rechte haben,als die Opfer.
    Zum Beispiel der Fall Jakob Metzler.
    Der Polizist hat dem Täter mit Gewalt gedroht,um rauszubekommen,wo sich der gesuchte Junge befand,der bereits tot war.
    Es kam zu einem Prozess,da der Täter den Polizisten angeklagt hatte und dieser bekam auch noch Geld.


    Da frage ich mich wirklich,ist es richtig,dem Täter noch ein Recht zu geben,der ein Menschenleben auf dem Gewissen hat?



    Tja, die alte Frage "Heiligt der Zweck die Mittel?"
    Darf einem (potenziellen) Täter Gewalt angedroht werden, um Informationen (Aufenthaltsort des Opfers/der Leiche/...) zu erhalten?
    In dieser Situation ist die Sachlage mMn so komplex, dass ich mir kein Urteil dazu erlauben will.
    Dass Deutschland eine Kuscheljustiz gemäß dem Motto "Die Kleinen hängt man, die Großen (Einflussreichen/Prominenten) lässt man laufen", sollte jedem klar sein. Aktuelles Beispiel: Steuerhinterziehung. -einfach selbst anzeigen und schon kann einem nicht mehr viel passieren (wenn man sich auch richtig selbst anzeigt ;) ). Das sollte sich schleunigst ändern: nur ein großes Risiko, erwischt zu werden und damit verbundene drastische Strafen können eine wirklich abschreckende Wirkung erzielen auf potenzielle Hinterzieher. Glücklicherweise ist ja das Steuerabkommen mit der Schweiz gescheitert...

  • Darf einem (potenziellen) Täter Gewalt angedroht werden, um Informationen (Aufenthaltsort des Opfers/der Leiche/...) zu erhalten?


    Ja. So kuschelig ist die deutsche Justiz nun auch wieder nicht; siehe u.a.:


    Zitat

    § 34 Rechtfertigender Notstand


    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.


    § 35 Entschuldigender Notstand


    (1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
    (2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.


    Wäre der Polizist im Fall Jakob Metzler (wobei das kein einfacher Polizist, sondern der stellvertretende Polizeipräsident war) der Vater des Jungen gewesen, hätte er sich, selbst dann, wenn er Folter angewendet hätte, auf § 35 berufen können und wäre mit Sicherheit straffrei davon gekommen. Da dieser Paragraph aber nur anzuwenden ist, wenn es sich bei der zu schützenden bzw. zu rettenden Person um einen Angehörigen, man selbst oder einer anderen nahestehenden Person handelt, konnte er sich höchstens auf § 34 berufen. Da hatte er schlicht und ergreifend das Pech, Polizist zu sein. Diese ganzen "Not-Gesetze" sollen eigentlich dem Bürger erlauben, sich selbst oder andere Personen bei einer unmittelbaren Gefahr zu schützen, wenn der Staat nicht eingreifen kann. Wie groß wäre der Aufschrei, wenn der Rechtsstaat anfangen würde, Gefangene straffrei zu foltern und somit die Menschenrechte mit Füßen zu treten? Eine absolute Straffreiheit des Polizeipräsidenten hätte dem Staat de facto dazu befähigt, frei zu foltern. Daher finde ich das Urteil richtig.


    Kurz zum Thema lebenslänglich: Selbst wenn jemand nach 15 Jahren auf Bewährung(!) freikommen würde, 15 Jahre Freiheitsentzug ist keine milde Strafe!

  • Kurz zum Thema lebenslänglich: Selbst wenn jemand nach 15 Jahren auf Bewährung(!) freikommen würde, 15 Jahre Freiheitsentzug ist keine milde Strafe!


    Nicht mild auf welche Tat bezogen? Auf die im Post angesprochene (dafür würde ich es durchaus als mild empfinden) oder allgemein gesehen?
    Welche Strafe hätte denn z.B. der Typ verdient, der für den aktuellen Entführungsfall in den USA verantwortlich ist? (wobei das ja viel mehr als nur eine Entführung war) Nur 15 Jahre in einem unserer Kuschelgefängnisse strengen Gefängnisse?

    Er wandte sich an Gucky: "Der Kommandant hat mich gewarnt für den Fall, dass du bei den Ankömmlingen sein würdest. Deine Kommentare würden schwer zu verstehen sein, weil du in einer Art zwanghaften Humors gefangen bist." Perry Rhodan #3133, Seite 55

    Per aspera ad astra!

    Momentan kein Partneravatar mit Missy!

  • Wie groß wäre der Aufschrei, wenn der Rechtsstaat anfangen würde, Gefangene straffrei zu foltern und somit die Menschenrechte mit Füßen zu treten? Eine absolute Straffreiheit des Polizeipräsidenten hätte dem Staat de facto dazu befähigt, frei zu foltern. Daher finde ich das Urteil richtig.


    Das Urteil ist vollkommen daneben gewesen, auch der Rechtsstaat btw. seine Bediensteten sollten in Ausnahmefällen( unmittelbare Gefahr für das Leben) zu Gewalt greifen dürfen.
    Hört doch bloß mal mit diesen Menschenrechteschrott auf, potenzielle Mörder oder andere Schwerverbrecher, fragen ihre Opfer auch nicht nach irgendwelchen Rechten, in meinen Augen haben solche Täter kein Anspruch auf Menschenrechte.
    Fasst doch weiter alle Täter hier in Germany mit der Kneifzange an, man bekommt ein echt schönes Bild von unserem Rechtsstaat, wenn man den Fall Zschäpe und deren Anwälte beobachtet.

  • Das Urteil ist vollkommen daneben gewesen, auch der Rechtsstaat btw. seine Bediensteten sollten in Ausnahmefällen( unmittelbare Gefahr für das Leben) zu Gewalt greifen dürfen.


    Die Frage, die sich stellt, ist dann jedoch: Was ist ein Ausnahmefall? Es ist praktisch unmöglich, solche genauen Linien zu definieren und jeden Fall einzeln zuzuordnen. Viel eher ist ein Dammbruch zu fürchten. Es gibt aber noch weitere Argumente, warum Folter gerade den Bediensteten eines Staates nicht erlaubt sein sollte: Denn nicht nur das Grundgesetz verbietet Folter, alle gesetzlichen Ebenen (von der Erklärung der UN zu Ländergesetzen) untersagen ausdrücklich Folter. Zudem muss man abwägen (Verhältnismäßigkeit), inwiefern Folter überhaupt ein geeignetes Mittel ist: Wird der Täter überhaupt den wahren Aufenthaltsort des Jungen sagen, wenn er gefoltert wird? Eine Garantie gibt es nicht, ebenso wenig wird garantiert, dass man ein Leben rettet. Gerade im angesprochenen Fall hat letztendlich Folter zur Gewissheit und zum Fund der Leiche geführt, gerettet hat es den Jungen allerdings dennoch nicht. Hier noch ein Zusatz, der an dieser Stelle vielleicht seltsam erscheint, jedoch als Argument durchaus standhaft ist: Folter verletzt die Würde des Menschen und damit das höchste Gut, aus welchem sich alle Grundrechte ableiten lassen. Der getötete Junge besitzt diese Würde jedoch, obwohl er entführt und ermordet wurde. Dem Täter wird die Menschenwürde genommen. Normalerweise gilt in der Justiz: Man muss abwägen, welches Grundrecht eher betroffen und welches wichtiger ist. Die Ausnahme bildet die Menschenwürde; hier gilt immer: Die Menschenwürde ist unantastbar! Folglich erhält sie immer Vorrang vor anderen Grundrechten. Auch aus diesem Grund dürfte man gar nicht für ein Menschenleben foltern.


    Hört doch bloß mal mit diesen Menschenrechteschrott auf, potenzielle Mörder oder andere Schwerverbrecher, fragen ihre Opfer auch nicht nach irgendwelchen Rechten, in meinen Augen haben solche Täter kein Anspruch auf Menschenrechte.


    Hier wurde ein Punkt in der Diskussion genannt, der in meinen Augen hieb- und stichfest ist. Verletzt der Staat Menschenrechte, so sollte er im Gegenzug nicht erwarten, dass Menschenrechte eingehalten werden. Zudem gelten Menschenrechte, wie sich am Namen erkennen lässt, für Menschen. Auch Täter sind Menschen. Die Idee, Unrecht mit Unrecht zu vergelten, ist in der modernen Gesellschaft längst abhanden gekommen - oder sollte es zumindest. Denn der Staat muss eine Vorbildsfunktion haben. Er darf sich unter keinen Umständen auf die gleiche Ebene stellen wie der Täter.


    Fasst doch weiter alle Täter hier in Germany mit der Kneifzange an, man bekommt ein echt schönes Bild von unserem Rechtsstaat, wenn man den Fall Zschäpe und deren Anwälte beobachtet.


    Es ist sinnvoll, dass Anwälte alle Möglichkeiten ausnutzen. Würden sie das nicht tun, so würden sie ihrer Pflicht nicht nachkommen. Ich gehe mal davon aus, dass Frau Zschäpe Pflichtverteidiger besitzt. Zudem muss der Staat einen fairen Prozess garantieren. Ist dieser nicht gewährleistet, so haben die Anwälte gar die Möglichkeit, das Urteil nachträglich anzuzweifeln - sprich, in Berufung zu gehen. Diese Möglichkeit haben sie zwar auch so, es wäre allerdings erstens ein Skandal, wenn die Richter tatsächlich befangen gewesen wären, zweitens würde dies den Prozess nur erneut herauszögern.

  • Gucky: Im Allgemeinen natürlich. Freiheitsentzug ist eines der schlimmsten Dinge, die man einem Menschen antun kann und 15 Jahre ist eine verdammt lange Zeitspanne. Da spielt es auch keine Rolle, ob man fernsehen darf. Du wirst in allem was du tun kannst extremst eingeschränkt; wenn du nach diesen 15 Jahren in "Freiheit" bist, stehst du vor dem Nichts. Man lebt nur ein Mal, nach 15 Jahren Gefängnis ist dieses Leben kaputt. Ich sage nicht, dass es keine höhren Strafen geben soll. Ich kann es nur langsam nicht mehr lesen, dass lange Gefängnisstrafen ein "Witz" sein sollen.


    wesker: Das dürfen sie auch, oder glaubst du, die Polizisten tragen zum Spaß eine Dienstwaffe? ;)
    Ich empfehle dir aber mal das Wort "unmittelbar" im Duden nachzuschlagen. Eine unmittelbare Gefahr bestand im Fall Jakob Metzler nämlich nicht und selbst dann, wüsste ich nicht, wie man die mit Folter hätte abwenden können. Ansonsten siehe weinschnecke. Du hast ein ziemlich verzerrtes Bild eines Rechtsstaates.

  • Zitat

    Zitat von »Leviator« Kurz zum Thema lebenslänglich: Selbst wenn jemand nach 15 Jahren auf Bewährung(!) freikommen würde, 15 Jahre Freiheitsentzug ist keine milde Strafe!


    Nicht mild auf welche Tat bezogen? Auf die im Post angesprochene (dafür würde ich es durchaus als mild empfinden) oder allgemein gesehen?
    Welche Strafe hätte denn z.B. der Typ verdient, der für den aktuellen Entführungsfall in den USA verantwortlich ist? (wobei das ja viel mehr als nur eine Entführung war) Nur 15 Jahre in einem unserer Kuschelgefängnisse strengen Gefängnisse?


    15 Jahre mögen so gesehen nicht grade wenig sein aber man darf nie, wie es in Deutschland leider oft der Fall ist, die Opfer vergessen. Diese Menschen, seihen es nun Überlebende oder Angehöre sind für ihr Leben gezeichnet. Wen der Täter aus dem Gefängnis freikommt tragen diese Menschen noch immer die Wunden der Tat und die lassen sich selbst mit Therapeuten nie vollkommen heilen. Unsere Gefängnisse sind leider oft viel zu lasch. Ich möchte nicht verallgemeinern aber was soll man denken wen die Gefangenen allein auf die Idee kommen Internet zu verlangen? Da kann man Amerika als Beispiel nehmen. Da würden die Gefangenen noch nicht mal auf die Idee kommen sowas zu fragen und hier in Deutschland? Also wirklich diese Leute sind da um eine Strafe abzusitzen und nicht Urlaub zu machen.


    Zitat

    Wie groß wäre der Aufschrei, wenn der Rechtsstaat anfangen würde, Gefangene straffrei zu foltern und somit die Menschenrechte mit Füßen zu treten? Eine absolute Straffreiheit des Polizeipräsidenten hätte dem Staat de facto dazu befähigt, frei zu foltern. Daher finde ich das Urteil richtig.


    Das Urteil ist vollkommen daneben gewesen, auch der Rechtsstaat btw. seine Bediensteten sollten in Ausnahmefällen( unmittelbare Gefahr für das Leben) zu Gewalt greifen dürfen.
    Hört doch bloß mal mit diesen Menschenrechteschrott auf, potenzielle Mörder oder andere Schwerverbrecher, fragen ihre Opfer auch nicht nach irgendwelchen Rechten, in meinen Augen haben solche Täter kein Anspruch auf Menschenrechte.
    Fasst doch weiter alle Täter hier in Germany mit der Kneifzange an, man bekommt ein echt schönes Bild von unserem Rechtsstaat, wenn man den Fall Zschäpe und deren Anwälte beobachtet.


    Endlich mal jemand der meiner Meinung ist. Auch wen ich was Folter angeht eine Sache bedenken muss was so eine Folter auch als Nachteil hat. Den wen die Folter zu schlimm wird wird der Gefolterte alles sagen nur damit sie aufhört. Das darf man nicht vergessen und ob dies nun der Wahrheit enspricht weis man nicht. Deswegen sollte sowas mit vorsicht zugenießen sein. Ab er als Drohung währe es schon eine Möglichkeit. Zu sagen "Sag es mir sonst....". Damit die Polizei etwas hin der Hinterhand hat um überhauot drohen zu können. Wie oft müssen sie die Leute laufen lassen weil sie überhaupt keine Mögllichkeiten haben.


    Zitat

    Hier wurde ein Punkt in der Diskussion genannt, der in meinen Augen hieb- und stichfest ist. Verletzt der Staat Menschenrechte, so sollte er im Gegenzug nicht erwarten, dass Menschenrechte eingehalten werden. Zudem gelten Menschenrechte, wie sich am Namen erkennen lässt, für Menschen. Auch Täter sind Menschen. Die Idee, Unrecht mit Unrecht zu vergelten, ist in der modernen Gesellschaft längst abhanden gekommen - oder sollte es zumindest. Denn der Staat muss eine Vorbildsfunktion haben. Er darf sich unter keinen Umständen auf die gleiche Ebene stellen wie der Täter.


    Das könnte man genau so gut umdrehen: Verletzt der Täter die Menschenrechte brauch er nicht zu erwarten das seine beachtet werden. Wie in dem anderen Thema schon gesagt und, was mir grade wieder eingefallen ist, sogar schon mal Til Schweiger in einer Fehrnsehndiskousion gesagt hat haben ab einen bestimmten Punkt die Täter einfach jedes Recht auf Menschenrechte verwirkt. Wieso weshalb warum möchte ich hier nicht schon wieder dataliert erzählen aber einfach mal kurz gesagt: Wieso sollte bei jemanden, der die Rechte seiner Opfer aufs übelste zerstört hat, noch auf Rechte geachtet werden und schlussendlich wäre es der Täter selber, welcher sich dann die Rechte genommen hat in dem er halt die Tat begannen hat. Und so modern ist unser Gesellschaft nun auch wieder nicht wen Strafteten aus dem Jahre 2010+ mit Gesetzen aus den 60ern bestraft werden. Nur als Beispiel, weiteres im anderen Thema. Sicher muss der Staat eine Vorbildsfunkion haben aber der Staat hat auch eine Verfplichtung seinem Volk gegenüber. Die Verpflichtung dieses zu schützen und Straftäter angemessen zu bestrafen und das tut er in meinen Auzgen nicht wen er Gefährliche Straftäter wie die Zschäpe mit Wattebäuschen bewirft, nur um nicht über die Schwelle zu treten. Wie im anderen Thema gesagt finde ich es einfach traurgi das ihr, genau so wie dem Breyvik in Norwegen, noch so eine Bühne gegen wird obwohl klar ist das diese Leute getan haben. Das man da noch so lange rumfackelt, Tausende von Steuergeldern aus dem Fenster schmeißt und den Leuten zich Verteidiger an die Seite stellt. Währe ich ein Angehöriger der Opfer ich würde mich da im Gerichtssaal :blerg: , Genau da muss man einfach sagen: Nicht lange fackeln, ab in die Zelle, Tür zu und fertig is die Kiste. Verlassen wird sie das Gefängnis in einer blauen Tüte. Vorallem wie sie dann noch da im Gericht steht. Angezogen und fein Gemacht wie eine Geschäftsfrau als hätte sie nie was böses getan. Im Sträflingsanzug mit Fesseln an Händen und Füßen hätte ich sie da reingeschleift. Es ist einfach traurig wie weich unsere Justiz manchmal ist.


    Zitat

    Im Allgemeinen natürlich. Freiheitsentzug ist eines der schlimmsten Dinge, die man einem Menschen antun kann und 15 Jahre ist eine verdammt lange Zeitspanne. Da spielt es auch keine Rolle, ob man fernsehen darf. Du wirst in allem was du tun kannst extremst eingeschränkt; wenn du nach diesen 15 Jahren in "Freiheit" bist, stehst du vor dem Nichts. Man lebt nur ein Mal, nach 15 Jahren Gefängnis ist dieses Leben kaputt. Ich sage nicht, dass es keine höhren Strafen geben soll. Ich kann es nur langsam nicht mehr lesen, dass lange Gefängnisstrafen ein "Witz" sein sollen.


    Es gibt aber auch leider genug Fälle wo Täter, nach ihren Haftstrafen nichts dazu gelehrnt haben. Wo sie erstmal losziehen um ihre versteckte Beute von dem Raub einzusammeln oder ihr einziges Ziel es ist den zu töten, welcher sie in das Gefängnis gebracht hat. Da haben die Jahre diese Menschen zwar auch gezeichnet, aber in eniem negativem Sinne.

  • Das könnte man genau so gut umdrehen: Verletzt der Täter die Menschenrechte brauch er nicht zu erwarten das seine beachtet werden.


    Nein, weil der Staat sich nicht mit dem Täter auf eine Ebene stellen darf, wie ich beschrieben habe. Außerdem kann man Menschenrechte nicht verwirken, s. dazu dieses Zitat aus der Erklärung der Menschenrechte der UN: "Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet ...". Folglich kann man seine Menschenrechte nicht verlieren, man besitzt sie, weil man ein Mensch ist.


    Wie oft müssen sie die Leute laufen lassen weil sie überhaupt keine Mögllichkeiten haben.


    Hier beginnt deine Art der Argumentation. Anstatt wirklich mit Statistiken zu arbeiten, stellst du zahlreiche Thesen auf, ohne sie zu belegen. Dieser Effekt verstärkt sich noch (vgl. Z. 1).


    sogar schon mal Til Schweiger in einer Fehrnsehndiskousion gesagt hat haben ab einen bestimmten Punkt die Täter einfach jedes Recht auf Menschenrechte verwirkt.


    Wir sollten nun wirklich nicht Til Schweiger als Ideal in Rechts- und Grundsatzfragen annehmen. Sei er noch so ein guter Schauspieler und sicherlich auch nicht ungebildet, so ist es doch absurd, ihn als Maßstab für Moral und Recht zu wählen. Allgemein sollte man nicht argumentieren, dass diese eine Person der gleichen Meinung ist. Das Gute an Demokratie ist, dass eine gewisse Person nicht automatisch recht hat. Und so hat auch Til Schweiger mit dieser Aussage keine Garantie versprochen, dass er die Meinung aller Bürger widerspiegelt.


    Und so modern ist unser Gesellschaft nun auch wieder nicht wen Strafteten aus dem Jahre 2010+ mit Gesetzen aus den 60ern bestraft werden.


    Sollte man deiner Meinung nach alle vier Jahre alle Gesetze erneuern? Wenn du das als "unmodern" bezeichnest, dann fällt es mir schwer, deine Auffassung zu verstehen. Das Grundgesetz gilt seit dem 23. Mai 1949 und würdest du sagen, dass Deutschland nicht modern ist, weil es im Jahre 2013 Taten nach dieser Verfassung bestraft? "Modern" ist keine Frage der Differenz zwischen Gesetz und Tat, sondern die momentane Entwicklung von Moral, die sich in solch einer fortgeschrittenen Gesellschaft, wie Deutschland sie ist (8,9 auf dem Neuen Index der Demokratie), etabliert hat.


    das tut er in meinen Auzgen nicht wen er Gefährliche Straftäter wie die Zschäpe mit Wattebäuschen bewirft, nur um nicht über die Schwelle zu treten.


    Inwiefern wird Frau Zschäpe denn mit "Wattebäuschen" beworfen?


    Das man da noch so lange rumfackelt, Tausende von Steuergeldern aus dem Fenster schmeißt und den Leuten zich Verteidiger an die Seite stellt. Währe ich ein Angehöriger der Opfer ich würde mich da im Gerichtssaal , Genau da muss man einfach sagen: Nicht lange fackeln, ab in die Zelle, Tür zu und fertig is die Kiste.


    Es wird dich vielleicht schockieren, allerdings ist Frau Zschäpe unschuldig. Zumindest bis jetzt. Denn schuldig ist man erst, wenn man verurteilt wurde. Zudem hat jeder das Recht auf ein Gerichtsverfahren (vgl. Grundgesetz), deshalb ist es töricht, sie "ab in die Zelle" zu schicken. Diese Auffassungen sind veraltet und sollten einer Person, die Recht und Demokratie im Sinn hat, eigentlich widerstreben.


    Angezogen und fein Gemacht wie eine Geschäftsfrau als hätte sie nie was böses getan. Im Sträflingsanzug mit Fesseln an Händen und Füßen hätte ich sie da reingeschleift.


    Willst du einer Person vorschreiben, wie sie sich zu kleiden hat? Bitte wirf einen Blick auf die Grundrechte, du wirst sehen, dass man das nicht darf bzw. nur im bestimmten Rahmen. Die Fesseln an Händen und Füßen sollten nie einer Demütigung gelten, sondern ausschließlich die Flucht verhindern. Bei ihr besteht allerdings keine Fluchtgefahr.


    Wo sie erstmal losziehen um ihre versteckte Beute von dem Raub einzusammeln oder ihr einziges Ziel es ist den zu töten, welcher sie in das Gefängnis gebracht hat.


    Und du endest mit einer plakativen These. Sicherlich gibt es solche, aber das sind vergleichsweise Ausnahmen, die losziehen und ihre Beute einsammeln. Ich möchte nicht sagen, dass wenige rückfällig werden, aber in keiner Weise ist das zu generalisieren. Leider habe ich keinen aktuelleren Bericht gefunden, hier findet man die Information, dass nur ein geringer Teil der schweren Straftäter rückfällig wird. Inwiefern das auf Zschäpe bzw. Breyvik anzuwenden ist, darf bezweifelt werden, da sie eine gestörte und verfassungsfeindliche Ideologie haben, ich rechne ja mit Sicherungsverwahrung.

  • Zitat

    Nein, weil der Staat sich nicht mit dem Täter auf eine Ebene stellen darf, wie ich beschrieben habe. Außerdem kann man Menschenrechte nicht verwirken, s. dazu dieses Zitat aus der Erklärung der Menschenrechte der UN: "Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet ...". Folglich kann man seine Menschenrechte nicht verlieren, man besitzt sie, weil man ein Mensch ist.


    Was hat es mit "Auf die gleiche STufe wie dem Täter stellen" zu tun wen man wirklich schwere Straftäter schlichtweg härter bestrafen soll. Es wird die ganze Zeit so dermaßen sich für die Täter in die Schußlinie geworfen, das finde ich erschreckend. Wie schon gesagt bekommt man hier echt das Gefühl das ein Teil der User dieses Forums sich am Liebsten an die Seite dieser Strafäter stellen will und ihnen tröstend die Hand auf die Schulter legt "Och du Armer Mörder, hast es ja so schwer". Ich rede hier nicht davon bei jedem kleinen Verbrecher so radikal zu reagieren. Aber bei solchen Leuten wie Breivik und Zschäpe sehe ich halt keinen Grund es nicht zu tun. Hier werden die ganze Zeit den Straftätern die Rechte wie ein Schild vor die Nase gestellt. Aber es wird irgendwie ignoriert das denen die Rechte ander doch auch total egal waren. Ansonsten währen die ja nicht wegen Mordes u.s.w. im Knast gelandet.


    Zitat

    Hier beginnt deine Art der Argumentation. Anstatt wirklich mit Statistiken zu arbeiten, stellst du zahlreiche Thesen auf, ohne sie zu belegen. Dieser Effekt verstärkt sich noch (vgl. Z. 1).


    Ich arbeite nicht mit Statistiken und Thesen, ich sage nur meine Meinung. Muss ich immer ein 100 Seiten Bericht anfertigen um in einem Forum zu diskutieren? Ich kann mich irren und dann kann man mich gerne verbessern. Aber ich gllaube nicht das hier jeder erstmal eine Stunde lang sich Seiten lang Texte im Internet durchließt bevor er sich hier an seinen Post setzt. Ich arbeite mit dem was ich weis und das habe ich am meisten aus verschiedenen Nachrichtenquellen. Man hört und ließt es doch immer wieder. Man braucht nur die Glotze anmachen oder die Zeitung aufzuschlagen. Da brauche ich keine Statistiken.


    Zitat

    Wir sollten nun wirklich nicht Til Schweiger als Ideal in Rechts- und Grundsatzfragen annehmen. Sei er noch so ein guter Schauspieler und sicherlich auch nicht ungebildet, so ist es doch absurd, ihn als Maßstab für Moral und Recht zu wählen. Allgemein sollte man nicht argumentieren, dass diese eine Person der gleichen Meinung ist. Das Gute an Demokratie ist, dass eine gewisse Person nicht automatisch recht hat. Und so hat auch Til Schweiger mit dieser Aussage keine Garantie versprochen, dass er die Meinung aller Bürger widerspiegelt.


    Gut, der Herr Schweiger mag nicht das Vorzeigebeispiel schlechthin zu sein aber wen ich mir im Internet auf mehreren Seiten die Scene anschaue und dreiviertel der Kommentare darunter stärken dem Herrn den Rücken, scheint seine Aussage ja wohl nicht so falsch zu sein.


    Zitat

    Sollte man deiner Meinung nach alle vier Jahre alle Gesetze erneuern? Wenn du das als "unmodern" bezeichnest, dann fällt es mir schwer, deine Auffassung zu verstehen. Das Grundgesetz gilt seit dem 23. Mai 1949 und würdest du sagen, dass Deutschland nicht modern ist, weil es im Jahre 2013 Taten nach dieser Verfassung bestraft? "Modern" ist keine Frage der Differenz zwischen Gesetz und Tat, sondern die momentane Entwicklung von Moral, die sich in solch einer fortgeschrittenen Gesellschaft, wie Deutschland sie ist (8,9 auf dem Neuen Index der Demokratie), etabliert hat.


    Wens sein muss ja. 1950 war eine andere Zeit als 2013. Und wen ich in den Nachrichten lese das ein Mann, der ein junges Mädchen aufs übelste vergewaltigt hat 4 Jahre bekommt dann kann da meiner Meinung nach etwas nicht stimmen. Es gibt genug Fälle wo Täter Kuschelstrafen bekommen. Gut es viel letztens mal im Fehrnsehn der Satz das die Strafen in Deutschland hart genug sind, aber die Gerichte sie oft nicht ganz ausschöpfen. Aber dann muss man da mal ansetzen und sich die Frage stellen, wieso ein Richter meint einem Vergewaltiger die niederste Strafe zu geben die es für diese Straftat gibt? Nur weil er ein Geständnis abgelegt hat? Hey er ist der Held vom Erdbeerfeld, schrauben wir die Strafe doch gleich mal um 5 Jahre runter. :thumbsup: . Sorry aber da kann etwas mit unseren Gesetzen nicht stimmen. Da muss man dann so entgegenwirken das für diese und diese Straftat statt einer Mindesfreiheitstrafe von 3 Jahren, eine von 6 Jahren gibt. Nur als Beispiel.


    Zitat

    Inwiefern wird Frau Zschäpe denn mit "Wattebäuschen" beworfen? / Willst du einer Person vorschreiben, wie sie sich zu kleiden hat? Bitte wirf einen Blick auf die Grundrechte, du wirst sehen, dass man das nicht darf bzw. nur im bestimmten Rahmen. Die Fesseln an Händen und Füßen sollten nie einer Demütigung gelten, sondern ausschließlich die Flucht verhindern. Bei ihr besteht allerdings keine Fluchtgefahr.


    Allein durch die vielen Verteidiger die sie hat. Wen ich richtig gelesen habe sind es 3. Abgesehen davon das ich mich frage wozu diese Trulle 3 Verteidiger braucht, sieht das auch schon wieder für mich einfach erschreckend aus. Da werden so einer noch 3 Verteidiger an die Seite gestellt. Und dann noch (deswegen habe ich die beiden Zitate zusammengefügt) das man ihr die Chance gibt wie eine normale Person vor Gericht zu erscheinen. Steht die da wie die Unschuld vom Lande, aufgestylt wie die Leitern einer Firma. Das ist für mich eine Beleidigung den Angehörigen der Opfer gegenüber (aber die regen sich ja lieber über ein Kreuz im Gericht auf...). Und was Grundrechte angeht, darum geht es ja in diesem Gespräch, das diese Trulle meiner Meinung nach überhaupt keine Rechte mehr verdient hat. Und dieses Thema das sie Unschuldig ist bis ihre Schuld vo einem Gericht festegstellt wurde. Also bitte, es ist klar das sie Schudig ist. Und ein Straftäter soll auch wie ein Straftäter in den Gerichtssaal gebracht werden und nicht wie eine unschudlige Bürokauffrau.


    Zitat

    Es wird dich vielleicht schockieren, allerdings ist Frau Zschäpe unschuldig. Zumindest bis jetzt. Denn schuldig ist man erst, wenn man verurteilt wurde. Zudem hat jeder das Recht auf ein Gerichtsverfahren (vgl. Grundgesetz), deshalb ist es töricht, sie "ab in die Zelle" zu schicken. Diese Auffassungen sind veraltet und sollten einer Person, die Recht und Demokratie im Sinn hat, eigentlich widerstreben.


    Genau das ist das Problem für mich. Rechtsstaat hin oder her aber das man selbst die schlimmsten Straftäter die die abscheulichsten Verbrechen begannen haben noch so als "normale Menschen" darstellt und ihnen erstmal ein monatelanges Verfahren anhängt obwohl die Schuld schon fessteht finde ich einfach traurig. Es ist doch klar das die Zschäpe an den Anschlägen beteiligt war und sie zu der NSU dazu gehörte. Wieso also noch dieses ganze Theater mit dem Gericht, wo sie sich auch noch so präsentieren darf. Ich finde es traurig das man so einer, genau wie dem Breivik, noch eine Bühne gibt.


    Zitat

    Und du endest mit einer plakativen These. Sicherlich gibt es solche, aber das sind vergleichsweise Ausnahmen, die losziehen und ihre Beute einsammeln. Ich möchte nicht sagen, dass wenige rückfällig werden, aber in keiner Weise ist das zu generalisieren. Leider habe ich keinen aktuelleren Bericht gefunden, hier findet man die Information, dass nur ein geringer Teil der schweren Straftäter rückfällig wird. Inwiefern das auf Zschäpe bzw. Breyvik anzuwenden ist, darf bezweifelt werden, da sie eine gestörte und verfassungsfeindliche Ideologie haben, ich rechne ja mit Sicherungsverwahrung.


    Sicherheitsverwahrung? Aber das ist doch Freiheitsberaubung (http://www.stuttgarter-zeitung…b0-85b0-6a1746ac19c8.html). Wie dem auch seih.
    Ich habe hier inzwischen gemerkt das meine Ansichten hier nicht all zu sehr hinpassen da hier viele mehr hinter den Verbrechern zu stehen scheinen. Ich will hier niemanden etwas anhängen oder so. Aber wen ich mir die beiden Themen, in welchen ich geschrieben haben, anschaue und die Leute sich da so dermaßen mit den Rechten vor die Täter schmeißen, das finde ich schon etwas, erschreckend.

  • So dann will ich auch mal was zu dem Thema schreiben. Ich finde eigentlich nicht, dass die Justiz in Deutschland eine "Kuscheljustiz" ist auch wenn manche Verbrecher nach zB 15 Jahren freigelassen werden. Wie andere schon geschrieben haben ist eine Strafe von 15 Jahren, so oder so schon recht hart. Und ich denke, dass wirklich nur Personen, die ihre Taten auch bereuen und nicht Massenmörder wie Breivik, etc nach 10, 20 Jahren freigelassen werden. Und wenn Gerichte keine Höchststrafen aussprechen, haben sie meist auch gute Gründe.


    Ich habe hier inzwischen gemerkt das meine Ansichten hier nicht all zu sehr hinpassen da hier viele mehr hinter den Verbrechern zu stehen scheinen. Ich will hier niemanden etwas anhängen oder so. Aber wen ich mir die beiden Themen, in welchen ich geschrieben haben, anschaue und die Leute sich da so dermaßen mit den Rechten vor die Täter schmeißen, das finde ich schon etwas, erschreckend.


    Es gibt einen ziemlichen Unterschied zwischen, hinter den Verbrechern stehen, wie du geschrieben hast, oder einfach Gesetze und Menschenwürde zu achten. Es ist in meinen Augen schon eine starke Unterstellung, dass ein Großteil der Debattierenden hier hinter den Verbrechern stehen. Einhaltung von Gesetzen , ist auch im Falle von schweren Verbrechern gerechtfertigt. Und nur weil wir hier keine "Auge um Auge, Zahn um Zahn" Moral vertreten, ein Relikt aus der Bibel, heißt das nicht, dass wir uns mit den Verbrechern solidarisch stellen oder ihre Taten gar gut heißen.


    Grundprinzip eine Rechtsstaats ist nunmal, dass alle Menschen, dieselben Rechte haben, also auch Leute. die gegen das Gesetz verstoßen. Ein großes Problem mit deiner Einstellung ergibt sich bei Menschen, die unschuldig sind, in diesem Fall nimmt man ihnen das Recht sich zu verteidigen.

  • Was hat es mit "Auf die gleiche STufe wie dem Täter stellen" zu tun wen man wirklich schwere Straftäter schlichtweg härter bestrafen soll.


    Der Täter verletzt Rechte des Opfers und wird dafür bestraft. Der Staat verletzt aus diesem Grund die Rechte des Täters. Folglich stehen Staat und Täter auf einer Stufe, der Staat wird zum Täter. Damit kann er seine Funktion als gerechter Rechtssprecher nicht mehr wahrnehmen und verliert an Glaubwürdigkeit.


    Ich arbeite nicht mit Statistiken und Thesen, ich sage nur meine Meinung. Muss ich immer ein 100 Seiten Bericht anfertigen um in einem Forum zu diskutieren?


    Das Problem ist, dass du viele Thesen aufstellst, doch wenn wir eine These überprüfen wollen, nicht weitere nicht belegte oder unbegründete Thesen aufstellen sollten. Ich habe, um die entsprechende Statistik zu finden, zwei Minuten gebraucht, maximal. Ein Aufwand war das allemal nicht. Ich erwarte auch keine 100 Seiten umfassende Statistik, allerdings sollte man - gerade wenn man mit Zahlen arbeitet wie der Rückfallquote - diese auch immer belegen, da man bei Widerlegung sich nur selbst ins eigene Fleisch schneidet.


    Ich arbeite mit dem was ich weis und das habe ich am meisten aus verschiedenen Nachrichtenquellen. Man hört und ließt es doch immer wieder. Man braucht nur die Glotze anmachen oder die Zeitung aufzuschlagen. Da brauche ich keine Statistiken.


    Vielleicht solltest du kritischer mit Medien umgehen. Du sagst, dass sehr viele Straftäter schwerer Delikte rückfällig werden. Denn in den Nachrichten hört man immer wieder davon. Jetzt frage ich andersherum: Würden denn die großen Sender davon berichten, dass ein Straftäter nicht rückfällig geworden ist? Selbstverständlich nicht. Würde eine Zeitung davon berichten? Selbstverständlich nicht. In den Medien werden meist, wenn auch nicht immer, Extremfälle geschildert, diese können jedoch Ausnahmen darstellen. Nach meiner persönlichen Erfahrung tun sie das auch meist, denn nur selten werden empirisch belegte Fakten in Zeitungen verbreitet, was auch dem mangelnden Platz geschuldet sein mag.
    Deshalb solltest du dich nicht auf das, was du in den Nachrichten hörst, als "absolut normal und der Mehrheit entsprechend" verlassen. Kritisch hinterfragen, ob es sich um Ausnahmen oder um die Regel handelt, das gilt es zu tun.


    Gut, der Herr Schweiger mag nicht das Vorzeigebeispiel schlechthin zu sein aber wen ich mir im Internet auf mehreren Seiten die Scene anschaue und dreiviertel der Kommentare darunter stärken dem Herrn den Rücken, scheint seine Aussage ja wohl nicht so falsch zu sein.


    Das Problem, das sich hier wieder stellt, ist: Wer antwortet auf solche Fragen? Ich kann mit zwar einen geringen Teil von wirklichen Kritikern vorstellen, jedoch schätze ich, dass es größtenteils entweder Fans sind, da sie die neusten Nachrichten von ihrem Idol erhalten wollen, oder aber Gleichgesinnte. Erstere sind selbstverständlich der gleichen Meinung wie Til Schweiger, während letztere den Artikel möglicherweise lesen, um Selbstbestätigung zu erhalten. Und übrigens: Nur weil drei Viertel eine Ansicht haben, muss diese nicht "richtig" sein. Richtig ist ein schwieriges Wort in Sachen der Meinungsfrage, es sollte hier als "rechtens" verstanden werden.


    Wens sein muss ja. 1950 war eine andere Zeit als 2013. Und wen ich in den Nachrichten lese das ein Mann, der ein junges Mädchen aufs übelste vergewaltigt hat 4 Jahre bekommt dann kann da meiner Meinung nach etwas nicht stimmen.


    Es tut mir leid, aber das verstehe ich nicht. Gesetze von 1950 dürfen nicht angewandt werden, weil sie nicht mehr zeitgerecht sind. Das Antidiskriminierungsgesetz darf nicht mehr angewandt werden, weil es bereits 1949 festgesetzt wurde! Und sicherlich kann man verschiedene Auffassungen haben, ob die Strafe zu lang ist. Ich selbst bin zwiegespalten. Allerdings meinen viele, dass es mit der Strafe getan ist: Gerade Sexualstraftäter werden von den anderen Insassen fast schon misshandelt: "Im Gefängnis nähmen Sexualstraftäter den niedrigsten Status unter den Gefangen ein ..." (Quelle: http://www.mondamo.de/strafe.htm). Anschließend werden sie wieder freigelassen, doch glaubst du, dass die Gefängniszeit damit keine Auswirkungen mehr hat: Es ist deutlich schwieriger, einen angemessenen Job zu finden, es ist deutlich schwieriger, sich in der Gesellschaft zurecht zu finden. Ich möchte ausdrücklich nicht sagen, dass die Strafe zu hoch ist. Ich möchte aber auch ausdrücklich sagen, dass der Freiheitsentzug nur ein Teil der Strafe ist.


    Allein durch die vielen Verteidiger die sie hat. Wen ich richtig gelesen habe sind es 3. Abgesehen davon das ich mich frage wozu diese Trulle 3 Verteidiger braucht, sieht das auch schon wieder für mich einfach erschreckend aus. Da werden so einer noch 3 Verteidiger an die Seite gestellt.


    Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, wofür sie drei Verteidiger benötigt. Ich gehe momentan davon aus, dass aufgrund der Größe des Prozesses ein Verteidiger die Arbeit nicht erledigen kann. Dann sollte selbstverständlich eine ausreichend große Anzahl von Verteidigern gestellt werden.


    Und was Grundrechte angeht, darum geht es ja in diesem Gespräch, das diese Trulle meiner Meinung nach überhaupt keine Rechte mehr verdient hat.


    Man kann zwar Grundrechte verwirken, allerdings nur unter besonderen Bedingungen und auch nur bestimmte. Dazu kannst du gerne mal den Artikel 18 des Grundgesetztes durchstöbern.


    Und ein Straftäter soll auch wie ein Straftäter in den Gerichtssaal gebracht werden und nicht wie eine unschudlige Bürokauffrau.


    Diese Stereotypen ... Ein Straftäter ist ein Mensch. Also sollte der Straftäter als Mensch in den Saal gebracht werden, alles andere wäre eine Demütigung, womit wir wieder beim ersten Absatz meines Posts wären.


    Rechtsstaat hin oder her aber das man selbst die schlimmsten Straftäter die die abscheulichsten Verbrechen begannen haben noch so als "normale Menschen" darstellt und ihnen erstmal ein monatelanges Verfahren anhängt obwohl die Schuld schon fessteht finde ich einfach traurig.


    Um ein Urteil zu fällen, muss nicht nur geklärt werden, ob eine Person schuldig ist, sondern die Umstände der Tat und weiteres, beispielsweise die Verfassung des Täters bei der Tatausübung. Die Motive müssen geklärt werden: Woher kommt die Fremdenfeindlichkeit? Dann kann man ein gerechtes Urteil sprechen. Und wir können froh sein, dass vermeintliche Straftäter nicht direkt ins Gefängnis gesteckt werden, denn ohne Urteil sind sie unschuldig.


    Wieso also noch dieses ganze Theater mit dem Gericht, wo sie sich auch noch so präsentieren darf.


    Weil sie darauf ein Recht hat (vgl. Grundgesetz, Artikel 103).


    Sicherheitsverwahrung? Aber das ist doch Freiheitsberaubung (http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt…1746ac19c8.html).


    Bitte lies die Quelle, die du angibst, sehr genau: "Die Sicherungsverwahrung für gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter in Deutschland verstößt in ihrer gegenwärtigen Form gegen das Grundgesetz." Wenn ich mich nicht irre, ging es um nachträgliche Sicherheitsverwahrung. Wird sie jedoch direkt beim Urteil ausgesprochen, so ist sie rechtsgültig.


    Aber wen ich mir die beiden Themen, in welchen ich geschrieben haben, anschaue und die Leute sich da so dermaßen mit den Rechten vor die Täter schmeißen, das finde ich schon etwas, erschreckend.


    Und im Gegenzug finde ich es erschreckend, wie man Straftäter nicht mehr als Menschen ansehen kann und ihnen unveräußerliche Rechte entziehen möchte. Es mag vielleicht so scheinen, dass wir mit Händen und Füßen die Rechte der Täter schützen, aber der Täterschutz ist genau so wichtig wie der Opferschutz. Und auch wenn der Opferschutz an einigen Stellen nicht funktionieren mag, so ist nicht die Lösung, die Rechte des Täters einzuschränken, sondern stattdessen die Rechte des Opfers zu stärken.

  • wesker: Das dürfen sie auch, oder glaubst du, die Polizisten tragen zum Spaß eine Dienstwaffe?
    Ich empfehle dir aber mal das Wort "unmittelbar" im Duden nachzuschlagen. Eine unmittelbare Gefahr bestand im Fall Jakob Metzler nämlich nicht und selbst dann, wüsste ich nicht, wie man die mit Folter hätte abwenden können. Ansonsten siehe weinschnecke. Du hast ein ziemlich verzerrtes Bild eines Rechtsstaates.


    Ich denke nicht, das ich das Wort unmittelbar in irgendeinem Nachschlagewerk suchen muß, da ich wohl über den Inhalt meiner geschriebenen Worte bescheid weiß.
    Ganz einfacher Fall, die Polizei schnappt einen Entführer, die Geisel ist noch nicht gefunden, welche Mittel hat denn der Rechtsstaat nun um die Geisel aus der Situation zu befreien?
    Befragung sonst weiter nichts, ziemlich hilfreich.
    Was ich für ein Bild eines Rechtsstaates habe? Kein Gutes, da ich jahrelang in Prozessen live miterlebt habe, wie leicht sich der achso tolle Rechtsstaat aushebeln lässt.
    Mal zu Schnecke: ich glaube keinen so tollen Statistiken mehr, wie oben geschrieben, habe ich durch ein schwarzes Schaf in der Familie live miterlebt, wie gutbezahlte Anwälte Leute raushauen können und den Rechtsstaat teiweise so lachhaft machen, das es weh tut.
    Die Anklagepunkte unseres schwarzen Schafes passen wohl kaum noch auf eine Toillettenpapierrolle.
    Kurz zu Zschäpe, du glaubst doch nicht allen Ernstes, das diese nur Pflichtverteidiger hat :D , nie und nimmer aufrgrund des doch weit verbreiteten rechten Netzwerkes, werden schon genug finazielle Mittel dasein um auch gute Anwälte zu bezahlen, alleine das auftreten dieser Person in der 1. Verhandlung war eine Verhöhnung der Opfer und deren Angehöriger.

  • Ganz einfacher Fall, die Polizei schnappt einen Entführer, die Geisel ist noch nicht gefunden, welche Mittel hat denn der Rechtsstaat nun um die Geisel aus der Situation zu befreien?


    Wo siehst du hier eine "unmittelbare" Gefahr für Leib und Leben? Eine unmittelbare Gefahr bedeutet eine direkte und klare Bedrohung, die innerhalb von Sekunden oder wenigen Minuten abgewendet werden muss, damit die gefährdete Person nicht zu Schaden kommt. Im obigen Fall ist der Entführer bereits gefangen, wodurch die Gefahr durch selbigen als gebannt oder gering eingestuft werden kann. Wenn der Aufenhaltsort der Geisel unbekannt ist und man auch keinerlei Informationen darüber hat, in welcher Situation sie sich gegenwärtig befindet, kann nicht die Rede von einer "unmittelbaren" Gefahr sein. Möglicherweise geht es ihr gut, sie ist bereits tot oder sie ist noch in Gefahr, aber eben nicht in unmittelbarer, auch dann nicht, wenn es mehrere Entführer gibt. Sie würden sich früher oder später mit Forderungen melden (hätten sie es auf das Leben der Geisel abgesehen, wäre sie gleich umgebracht worden).


    Der Entführer hätte nichts davon, den Aufenhaltsort der Geisel zu verschweigen und somit eine härtere Bestrafung zu riskieren. Wenn er redet, kann er auf eine Minderung der Strafe hoffen. Es gibt zudem andere Metoden, als Folter, um Menschen zum Reden zu bringen. Würde der Entführer trotz allem schweigen, dann entweder, weil er nicht weiß wo die Geisel ist, oder aus irgendwelchen fanatischen Gründen. Da würde auch Folter nichts bringen, außer dass der Polizist der foltert sein Aggressionspotential fördern würde. Ich bin kein Pyschologe, aber ich denke Menschen, die (beruflich) andere foltern, werden mit der Zeit so abgestumpft sein, dass sie selbst zu Tätern werden.


    Übrigens würde man im zitierten Fall nicht von einer Geisel, sondern von einem bzw. einer Vermissten reden.

  • Ganz einfacher Fall, die Polizei schnappt einen Entführer, die Geisel ist noch nicht gefunden, welche Mittel hat denn der Rechtsstaat nun um die Geisel aus der Situation zu befreien?


    Mittel, die ausgeschöpft werden können neben der Befragung, wären beispielsweise auch noch das Gespräch mit einem von ihm ausgesuchten Juristen. Jeder anständige Anwalt würde dem Entführer dazu raten, den Aufenthaltsort zu verraten. Ferner kann natürlich auch mit einem Richter gesprochen werden, der die verschiedenen Strafen bzw. die positive Auswirkung der Informationsweitergabe dem mutmaßlichen Täter vor Augen führt. Zudem kann man Angehörige der entführten Person (Bei Kindern werden beispielsweise gerne die Geschwister dem Täter gezeigt.), um Empathie zu wecken.
    Diese und bestimmt noch weitere Möglichkeiten hat die Justiz.

  • Zitat

    Und im Gegenzug finde ich es erschreckend, wie man Straftäter nicht mehr als Menschen ansehen kann und ihnen unveräußerliche Rechte entziehen möchte. Es mag vielleicht so scheinen, dass wir mit Händen und Füßen die Rechte der Täter schützen, aber der Täterschutz ist genau so wichtig wie der Opferschutz. Und auch wenn der Opferschutz an einigen Stellen nicht funktionieren mag, so ist nicht die Lösung, die Rechte des Täters einzuschränken, sondern stattdessen die Rechte des Opfers zu stärken.


    Da ich weder Profiler bin, noch andersweitig im Bereich Verbrechensaufklärung tätig bin fällt es mir nun mal schwer auf irgendeine Art und Weise Schwerverbrecher zu verstehen. Es mag Verbrecher geben die nach ihrer Haftstrafe wieder ein normales Leben führen wollen und es mag Täter geben die ihre Taten bereuen. Aber es gibt halt auch "Sonderfälle" wie die hier genannten Leute wie Breivik, Zschäpe und Fritzl. Es gibt nun mal Täter die einfach eine Grenze des Verständnisses überschreiten. Wo manche Leute, zu den ich halt zähle, da stehen und einfach in keinster Art und Weise mehr Sympatie für diese Leute haben weil sie einfach entweder durch die Tat selber Menschen abschrecken oder halt, wie zum Beispiel im Fall Breivik, noch nicht mal Reue zeigen. Und da kommt ein Punkt der oft, und wie du auch selber im letzten Satz gesagt hat, vergessen wird oder nicht funktioniert. Das Recht des oder der Opfer. Wen ein Richter ein Urteil fällt und dann noch schön mit den Worten "Im Namen des Volkes " und dann haut er so eine Kuschelstrafe auf den Tisch dann ist das für mich nicht im Namen des Volkes. Weil zu dem Volk gehören auch die Opfer der Täter und wen da ein Vergewaltigungsopfer steht und zusehen muss wie der Täter grademal 4 Jahre bekommt (ich weis nicht mehr genau wo und wann aber es gab mal ein Vergewaltigungsfall wo der Täter wirklich eine so niedrige Strafe bekam), dann ist das für mich nicht im Namen des Volkes. Den wie so oft, und auch in den Themen hier im Forum, wird immer wieder das Opfer vergessen welches von allen immer noch am meisten zu leiden hat. Post für Post werden den Tätern hier die Rechte wie ein Schutzschild vor die Nase gestellt aber was die Opfer durchgemacht haben wird vergessen. Sicherlich darf man nicht nach der Meinung des Opfers gehen, ansonsten hätten wir in Deutschland wahrscheinlich die Todesstrafe. Aber ein Urteil "Im Namen des Volkes" zu fällen und dann Kuschelstrafen auf den Tisch zu legen, da stimmt für mich etwas nicht. Um noch mal etwas für die Täter zu sagen. Wie schon gesagt gibt es sicherlich die Vorzeigetäter welche ihre Strafe abgesessen haben und ihre zweite Chance nutzen. Es gibt aber auch welche wo dies nicht der Fall ist und auch niemals seien wird. Und genau bei denen hört nun einmal mein Verständnis auf und es baut sie die Meinung auf, diese "Menschen" einfach für den Rest ihres Lebes von der Geselsschaft fern zu halten den schlussendlich hat die Justiz auch die Aufgabe die Bevölkerung zu schützen und das tut sie für mich nicht wen sie schwere Straftäter mit Wattebäuschen bewirft.


  • Und im Gegenzug finde ich es erschreckend, wie man Straftäter nicht mehr als Menschen ansehen kann und ihnen unveräußerliche Rechte entziehen möchte. Es mag vielleicht so scheinen, dass wir mit Händen und Füßen die Rechte der Täter schützen, aber der Täterschutz ist genau so wichtig wie der Opferschutz. Und auch wenn der Opferschutz an einigen Stellen nicht funktionieren mag, so ist nicht die Lösung, die Rechte des Täters einzuschränken, sondern stattdessen die Rechte des Opfers zu stärken.


    Und genau das versteh ich und will ich auch an diesem "Rechtssystem" nicht verstehen, warum der Täterschutz genauso wichtig sein sollte wie der Opferschutz, da fängt doch schon der Fehler an -_-
    Denn der Opferschutz fängt bei mir schon mit Präventionsmaßnahmen an. Wenn man Straftäter, die z.B. Kinder misshandelt haben, wieder laufen lässt, sind alle Kinder potenzielle Opfer und da sollte doch der Staat härter durchgreifen und mal die Augen auf machen. Was ist Menschenverachtender: Die "Rechte" eines gestörten Menschen herunter zu schrauben, oder Kinder, bzw. alle Menschen durch das freilassen solcher Täter in Gefahr bringen?
    Ich denke doch zweiteres ... doch das scheinen viele Menschen irgendwie anders zu sehen, weil sie ja angeblich nach den Gesetzten handeln, die die Menschen beschützen ... das ich nicht lache ...