[...] aber wo hab' ich dich beleidigt? oO
Deine Antworten haben mich beleidigt. Ich behaupte nicht, allwissend zu sein, aber wenn ich falsch liege,
dann will ich Argumente dafür sehen und nicht sowas, wie "Das ist Schwachsinn!", "Das ist blödsinnig!", verstehst du?
Erkläre mir doch bitte nochmal ganz langsam, was Notwehr nun mit der Todesstrafe zu tun haben soll.
Schön:
Ich hole erstmal ein wenig aus. Zunächst einmal ist das Gefängnis nicht nur zur Bestrafung da, sondern auch zur Resozialisierung,
also die Verbrecher sollten nach ihrer Haft möglichst wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden können.
Was aber, wenn der Verurteilte aufgrund der schwere der Tat oder was auch immer, für den Rest seines Lebens hinter Gitter kommt?
Resozialisierung ist dabei nicht möglich, da man das ja bei der Verurteilung ausgeschlossen hat (klar, sonst würde er nicht lebenslänglich kriegen).
Zusammengefasst:
Das Gefängnis hat 3 Aufgaben: Bestrafung (also erstmal das Verbüßen der Straftat), dann Resozialisierung und solange dieser Prozess der Resozialisierung läuft, wird der Täter von der Gesellschaft abgeschirmt, damit er niemandem schaden kann, also die Schutzmaßnahme. Natürlich ist der Freiheitsentzug auch Teil der Strafe.
Und damit wären wir wieder bei der Frage: Was ist mit Tätern, die man nie wieder auf freien Fuß setzen kann, weil sie beispielsweise ihre 72 Jungfrauen wollen
oder was weiß ich?
Du kannst sie nicht freilassen, du kannst sie nur für den Rest ihres Lebens einsperren, damit sie niemandem schaden und dann besteht möglicherweise die Chance,
dass sie ausbrechen (ich verweise nochmals auf Aachen).
Aus utilitaristischer Sicht wäre bei einem solchen Fall die Todesstrafe die beste Lösung: Man müsste sie sonst "durchfüttern", man müsste sie natürlich auch irgendwo
unterbringen und so weiter - bis zu ihrem Lebensende. Würde man sie aber zum Tode verurteilen, wäre es - Zack! - mit ihnen vorbei.
In solchen Fällen muss der Staat einfach eingreifen und Gewalt mit Gewalt begegnen. Möglich, dass "Notwehr" das Ganze nicht so richtig trifft,
ich habe den Begriff aber deshalb gewählt, weil er einen wichtigen Fakt enthält: Die durch Notwehr verübte Tat ist nicht rechtswidrig, also legitimiert die Exikution des Verbrechers.
Doch nun gibt es ja noch die Meinung, dass es moralisch/ethisch verwerflich sei, über das Leben eines Menschen so zu entscheiden, dass dazu niemand berechtigt sei.
Und ich frage: Wer entscheidet darüber, was moralisch/ethisch richtig ist und was nicht? Darf überhaupt jemand darüber entscheiden?
Ich mag vielleicht mit meiner Meinung kalt wirken, aber ich glaube, dass viele (auch hier in diesem Forum) in einer Wir-haben-uns-alle-lieb-Friede-Freude-Eierkuchen-Welt leben. Sachen, wie "Man darf nicht über das Leben eines anderen entscheiden" werden gar nicht erst hinterfragt, sondern einfach nachgeplappert, wie man es von einem Gutmenschen erwartet.
Ich bin zwar auch der Meinung, dass jedes Menschenleben genauso viel wert wie jedes anderes ist, aber eben nur das - das Individuum, der Träger dieses Lebens aber unterschiedet sich von den anderen. Das Menschenleben ist gleich, aber nicht die Person, in der dieses Leben steckt und man geht bei der Hinrichtung nicht gegen Menschenleben, sondern gegen ein Individuum vor - ein Individuum, das eine Gefahr für andere darstellt.
mfG SkyFace