Ungewollte Schwangerschaft: abtreiben oder behalten?

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  • Wenn das Wohl der Frau in Gefahr ist ja, keine Frage. Wenns nur darum geht, ob sie gerade keine Lust auf ein Kind hat oder es einfach nicht in den Kram passt, ist dieses (körperliche) Wohl ja nicht in Gefahr und an der Stelle sehe ich das Wohl des heranwachsenden Kindes als wichtiger an.

    wenn das Kind aber ungewollt ist, warum sollte man sich dann für das Kind entscheiden?


    Ein ungewolltes Kind wäre ein schwerwiegender einschritt in das Leben des Vaters, wenn die Schwangere sich jetzt gegen das Kind entscheidet weil ihr beispielsweise ihre Kariere(Studium etc.) wichtiger ist ist das ja offensichtlich kein Problem aber der Vater hätte in diesem Fall ja noch nicht einmal eine Wahl. :<

    der vater braucht auch keine wahl zu haben, er muss das Kind ja nicht zur Welt bringen. Wenn er unbedingt ein Kind möchte, die Frau aber wichtigere Dinge im Leben hat, dann ist es halt so und er muss sich damit abfinden. Ich finde nicht, dass das ein schwerwiegender Einschritt in das Leben das Vater ist, wenn sich die Frau gegen das Kind entscheidet, da sie das Kind qualvoll zur Welt bringen muss und sich daher durchaus das Recht rausnehmen darf abzutreiben auch wenn der Vater es nicht möchte. Finde das Argument, dass der Vater bei der Entscheidung ein Mitspracherecht haben sollte total lächerlich. Wenn man unbedingt mit 20 ein Kind will soll man sich ne Frau suchen die auch in dem Alter eins will aber nicht seine Freundin oder Partnerin zwingen, das Kind zur Welt zu bringen nur weil er es möchte.

  • @pointless danke für das Beispiel, das meinte ich nämlich mit der Nicht-Trennung der beiden Diskussionen :D


    Wir waren nicht bei der Diskussion ob der Vater das Recht darauf hat Mitzubestimmen ob eine Abtreibung vorgenommen wird, wir waren schon einen Schritt weiter.


    Eine Auskunftspflicht, so sehr sich @Ryoga diese auch wünscht, ist rechtlich nicht mit dem GG und dem AGG vereinbar. Natürlich wird der künftige Vater nicht "vorgewarnt". Aber das ist auch nicht Sinn und Zweck des Ganzen, da sich ein Wissen oder Nicht-Wissen bei der Unterhaltszahlung in keinster Weise auswirkt.

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  • ich stimme dir in der Hinsicht Frau>Kind>Mann zu, aber dadurch wird der Mann eventuell unverschuldet zum Zahlesel degradiert, wenn er Pech hat (und mal ganz ernst: unverhofft kommt oft im Leben ^^). Das ist also nicht gänzlich befriedigend, aber ich habe bisher auch keine bessere Lösung gefunden, die diese Rangfolge derart berücksichtigt.

    Das Problem ist, dass man die Dinge, die du da angesprochen hast, auch schlecht beweisen kann. Niemand könnte beweisen, dass die Frau das Kondom zerstochen hat beispielsweise. Ob die Frau die Pille nimmt oder nicht, ist Sache der Frau. Wenn der Mann sich nicht sicher ist, soll er mit Kondom verhüten und überprüfen, ob es ganz ist. Wenn es dann trotzdem schiefgeht, kann der Mann nicht einfach sagen, dass er sich aus der Affäre zieht, indem er nicht für das Kind aufkommt. Wie schon gesagt, gibt es da Schwierigkeiten. Der Mann könnte ja einfach so behaupten, dass er nie ein Kind wollte, obwohl er vorher mit der Frau abgemacht hat, dass sie ein Kind bekommen.
    Im Zweifelsfall stehen die Frauen halt immer alleine da und das finde ich nicht richtig.
    Außerdem finde ich, dass die Situation "Entweder du treibst ab, oder ich bezahle keinen/weniger Unterhalt" ziemlich erpresserisch. Damit wird die Frau zu einer Entscheidung gedrängt, die sie vielleicht sonst nicht so gefällt hätte.


    Wenns nur darum geht, ob sie gerade keine Lust auf ein Kind hat oder es einfach nicht in den Kram passt, ist dieses (körperliche) Wohl ja nicht in Gefahr und an der Stelle sehe ich das Wohl des heranwachsenden Kindes als wichtiger an. Denn, wie du selbst so schön gesagt hast:

    Trotzdem sitzt sie am längeren Hebel. Denn es ist ihr Körper ;)


    Und in dem Fall ist es eben von der Frau genauso unverantwortlich, als wenn der Mann das vehement einfordern würde.

    Nein, weil es ihr Körper ist. Wollt ihr das nicht verstehen? Die Frau hat das Recht dazu. Der Mann nicht.


    Abgesehen davon wirds halt Zeit, dass die Rechte der Männer/Väter in Deutschland mehr gestärkt werden.

    Inwiefern? Ich kenne viele Fälle, in denen Mütter und Kinder keine Unterhaltszahlungen von Vätern erhalten und alleine gelassen werden. Und das obwohl der Vater sich für das Kind entschieden hat. Vätern wird es heute immer noch zu einfach gemacht, sich aus der Affäre zu ziehen. Genauso sollte natürlich eine Mutter für das Kind aufkommen, wenn sie es austrägt und behält.


    Ein ungewolltes Kind wäre ein schwerwiegender einschritt in das Leben des Vaters, wenn die Schwangere sich jetzt gegen das Kind entscheidet weil ihr beispielsweise ihre Kariere(Studium etc.) wichtiger ist ist das ja offensichtlich kein Problem aber der Vater hätte in diesem Fall ja noch nicht einmal eine Wahl. :<

    Äh. Eine schwangere Frau ist dazu verpflichtet, einen Mutterschaftsurlaub zu nehmen und das schon aus gesundheitlichen Gründen. Ein Vater muss das nicht tun. Er kann sich weiterhin auf seine Karriere konzentrieren, die Mutter riskiert ihre Gesundheit, in manchen Fällen ihren Job und eventuell sogar ihr eigenes Leben. Und was tut der Vater? Der hat Sex und beschwert sich, dass am Ende ein Kind rauskommt, für das er nicht zahlen will. Findest du das nicht etwas ungerecht?
    Und natürlich kann die Frau das entscheiden, denn es ist ihr Körper.

  • der vater braucht auch keine wahl zu haben, er muss das Kind ja nicht zur Welt bringen. Wenn er unbedingt ein Kind möchte, die Frau aber wichtigere Dinge im Leben hat, dann ist es halt so und er muss sich damit abfinden. Ich finde nicht, dass das ein schwerwiegender Einschritt in das Leben das Vater ist, wenn sich die Frau gegen das Kind entscheidet, da sie das Kind qualvoll zur Welt bringen muss und sich daher durchaus das Recht rausnehmen darf abzutreiben auch wenn der Vater es nicht möchte. Finde das Argument, dass der Vater bei der Entscheidung ein Mitspracherecht haben sollte total lächerlich. Wenn man unbedingt mit 20 ein Kind will soll man sich ne Frau suchen die auch in dem Alter eins will aber nicht seine Freundin oder Partnerin zwingen, das Kind zur Welt zu bringen nur weil er es möchte.

    Schön, und was hat das Ganze mit meinem Zitat zu tun? Sie dir am besten noch einmal meine vorhergehenden Posts an, es ging darum das der Vater keinerlei Möglichkeit mehr hat sich noch für seine Kariere zu entscheiden wehrend eine derartige Option für die Frau als selbstverständlich angesehen wird…


    Und natürlich kann die Frau das entscheiden, denn es ist ihr Körper.

    Zum wievielten male denn noch? Das Argument hat überhaupt nichts mehr mit ihrem Körper zu tun. Ich weiß echt nicht gegen was du hier versuchst zu argumentieren, niemand hier ist der Meinung das man einer Frau aufzwingen sollte ein Kind zu bekommen / es abtreiben zu lassen. Es geht hierbei rein um die rechtliche Seite, eine Frau kann sich vor Ablauf der Abtreibungsfrisst von jedweder Verantwortung der Mutterschaft trennen wenn sie das möchte, der Vater kann das nicht. Wenn die Frau sich für das Kind entscheidet wohlwissend das der Vater in der Hinsicht eine andere Meinung vertritt dann brauch sie sich auch nicht weiter zu beschweren denn wie es hier ja schon X mal erwähnt wurde ist schließlich niemand in der Lage sie dazu zu zwingen ein Kind zu bekommen.

  • Nein, weil es ihr Körper ist. Wollt ihr das nicht verstehen? Die Frau hat das Recht dazu. Der Mann nicht.

    Lol, das Recht, das aktuell halt gilt in unserem Land. Und? Wie @Ryoga schon sagte, bestreitet das hier wohl niemand. Trotzdem ist es unverantwortlich, wenn man Kinder abtreibt, weil sie gerade nicht in den Kram passen und weil mans kann. Wobei du das gerne anders sehen kannst, Meinungen sind nichts, was man jemandem aufzwingen sollte... Vielleicht siehst du es irgendwann trotzdem einmal anders.


    Übrigens springt der Staat ein, wenn Väter keinen Unterhalt zahlen und auch sonst gibt es weitere Hilfen. Eine solche Entscheidung sollte nicht vom Geld abhängig gemacht werden und muss es zum Glück in unserem Land auch nicht.

    Er wandte sich an Gucky: "Der Kommandant hat mich gewarnt für den Fall, dass du bei den Ankömmlingen sein würdest. Deine Kommentare würden schwer zu verstehen sein, weil du in einer Art zwanghaften Humors gefangen bist." Perry Rhodan #3133, Seite 55

    Per aspera ad astra!

    Momentan kein Partneravatar mit Missy!

  • Es geht hierbei rein um die rechtliche Seite, eine Frau kann sich vor Ablauf der Abtreibungsfrisst von jedweder Verantwortung der Mutterschaft trennen wenn sie das möchte, der Vater kann das nicht. Wenn die Frau sich für das Kind entscheidet wohlwissend das der Vater in der Hinsicht eine andere Meinung vertritt dann brauch sie sich auch nicht weiter zu beschweren denn wie es hier ja schon X mal erwähnt wurde ist schließlich niemand in der Lage sie dazu zu zwingen ein Kind zu bekommen.

    Ja, eine Frau kann sich durch die Verantwortung "trennen", indem sie abtreibt. Da es ihr Körper ist, bleibt ihr diese Entscheidung offen. Übrigens tut ihr so, als wäre eine Abtreibung etwas, was man mal eben so beim Arzt macht und dann wieder fröhlich nach Hause geht.
    Ein Vater kann sich aber nicht von der Verantwortung lösen, indem er abtreibt. Weil er nicht abtreiben kann. Weil es sich nicht um seinen Körper handelt. Und wieso sollte er trotzdem das Recht haben, sich der Verantwortung zu entziehen? Er hatte Sex und hat ein Kind gezeugt. Dann sollte er sich dieser Verantwortung auch stellen, wenn das Kind zur Welt kommt.
    Es ist egal, was für eine Meinung die Eltern vertreten. Wenn das Kind auf der Welt ist, müssen sie sich darum kümmern. Mutter und Vater. Da kann nicht einfach jemand sagen, dass er sich nicht darum kümmern will.


    Die Frau hat das besondere "Recht", das Kind abzutreiben. Allerdings hat sie, wie schon erwähnt, auch viel mehr Pflichten und Unannehmlichkeiten durchzustehen als der Mann. Der Mann muss das Kind nicht austragen. Er muss es nicht zur Welt bringen. Er muss es nicht stillen. Er muss nicht seinen Job dadurch gefährden, dass er in Mutterschaftsurlaub geht. Eine Mutter muss das alles schon. Deswegen hat sie auch mehr Rechte als der Mann. Was ist daran so schwer zu verstehen?


    Und beantworte mir doch mal folgendes. Wie sähe dieser Fall deiner Meinung nach aus:


    Mann und Frau beschließen ein Kind zu bekommen. Frau wird schwanger. Vater denkt sich "Oh, ich habe doch keine Lust mehr" und sagt vor Gericht, dass er das Kind von Anfang an nicht wollte und dass ein Kondom zerplatzt ist. Somit müsste er laut deiner Argumentation nicht dafür sorgen. Fändest du es okay, wenn so etwas durchgeht?


    Ganz ehrlich, wenn man Sex mit einer Frau hat, dann sollte man auch damit rechnen, dass dabei ein Kind rauskommt. Und da kann man sich nicht einfach rausreden und sagen, dass man keine Lust hat, für dieses Kind aufzukommen. Dann soll man sich halt sterilisieren lassen, dann passiert auch nichts.


    Übrigens springt der Staat ein, wenn Väter keinen Unterhalt zahlen und auch sonst gibt es weitere Hilfen. Eine solche Entscheidung sollte nicht vom Geld abhängig gemacht werden und muss es zum Glück in unserem Land auch nicht.

    Übrigens nur 6 Jahre lang, danach gibt es keine Unterhaltszahlungen mehr vom Staat. Danke, ich kenne mich damit aus. Mein Vater hat seit meiner Geburt kein einziges mal Unterhalt bezahlt. ;)

  • Eine Mutter muss das alles schon. Deswegen hat sie auch mehr Rechte als der Mann. Was ist daran so schwer zu verstehen?

    Weil, meiner Meinung nach, die Formulierung die falsche ist ;)


    Da kann ich Rechtssysteme drehen und wenden wie ich will, "Recht" ist auch nur das, was wir für "Recht" halten - es liegt nun mal in der Natur der Sache, dass das Kind im Körper der Frau ranwächst und damit - gezwungenermaßen - auch in deren Handlungsspielraum, Recht hin oder her.


    Beide haben vor der Schwangerschaft das Recht, sich dafür oder dagegen zu entscheiden, wenn ich die Entscheidung, etwa mittels Verhütung, nicht aktiv trage, muss ich mit Konsequenzen leben.
    Der Mann ist ganz einfach von Natur aus in der schwächeren Position, das ist halt so - dann muss ich halt entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen, weil es sich deswegen niemals "fair" genug für beide Seiten regeln lässt, welche Rechtekonstrukte ich da auch immer drum herum bau, um den Faktor "Natur" komm ich dabei halt nie rum.


    Da sollten wir eher froh drum sein, dass es sich mittlerweile überhaupt so zuverlässig verhüten lässt.
    Keine Ahnung, ob das so stimmt, aber ein Relilehrer erzählte uns mal im Rahmen des Unterrichts was zum Thema "Zehn Gebote und deren Hintergrund" am Beispiel des Ehebruchs: Zur entsprechenden Zeit haben sich Schwangerschaften eben nicht so gut verhüten lassen und damit eine Frau mal nicht mit einem Kind alleine und damit ziemlich mittellos dasteht, war Ehebruch eben ein schweres Vergehen - sowohl dafür, dass kein Mann ein "fremdes" Kind aufziehen muss, als auch, dass eine Frau mit einem Kind ohne Mann zurechtkommen musste.

  • Die Frau hat das besondere "Recht", das Kind abzutreiben. Allerdings hat sie, wie schon erwähnt, auch viel mehr Pflichten und Unannehmlichkeiten durchzustehen als der Mann. Der Mann muss das Kind nicht austragen. Er muss es nicht zur Welt bringen. Er muss es nicht stillen. Er muss nicht seinen Job dadurch gefährden, dass er in Mutterschaftsurlaub geht. Eine Mutter muss das alles schon. Deswegen hat sie auch mehr Rechte als der Mann. Was ist daran so schwer zu verstehen?

    Und? Die Frau muss das auch nicht tun, alles was du hier beschreibst sind Pflichten die sie erst hat nachdem sie sich dafür entschieden hat das Kind auszutragen. Ich weiß zwar nicht wie du das siehst aber sich für ein Kind zu entscheiden ist etwas das gut überlegt sein sollte und ich hoffe doch einmal das diejenigen die sich für ein Kind entscheiden sich auch über die Konsequenzen ihrer Entscheidung bewusst sind vor allem wenn sie sich von vornherein schon darüber im Klaren waren das sie nicht mit der Unterstützung des Vaters zu rechnen haben.


    Und beantworte mir doch mal folgendes. Wie sähe dieser Fall deiner Meinung nach aus:


    Mann und Frau beschließen ein Kind zu bekommen. Frau wird schwanger. Vater denkt sich "Oh, ich habe doch keine Lust mehr" und sagt vor Gericht, dass er das Kind von Anfang an nicht wollte und dass ein Kondom zerplatzt ist. Somit müsste er laut deiner Argumentation nicht dafür sorgen. Fändest du es okay, wenn so etwas durchgeht?

    Laut meiner Argumentation? Sicher dass du mich hier nicht mit jemandem verwechselst? Sofern der Vater belegen kann dass er tatsächlich von Anfang an dagegen war sollte das Ganze laut meiner Argumentation doch eindeutig sein. Sollte es jedoch genauso ablaufen wie hier von dir beschrieben dass er mitten während der Schwangerschaft einfach mal so aus einer Laune heraus das Kind nicht mehr haben möchte hätte er hallt Pech gehabt, in diesem Falle hätte der Vater sich halt vorher mal ein paar Gedanken machen müssen und nicht erst wenn es schon zu spät ist.

  • Sofern der Vater belegen kann dass er tatsächlichvon Anfang an dagegen war sollte das ganze laut meiner Argumentation doch eindeutig sein.

    Und wie soll er das belegen? Im Endeffekt kann er nur sagen, dass er dagegen war. Die Frau kann behaupten, dass er dafür war. Dann steht es Aussage gegen Aussage. Wem von beiden wird dann Recht gegeben? Merkst du nicht, dass diese Idee einige Schwachstellen hat? Dass diese Idee von vielen Vätern ausgenutzt werden kann, die plötzlich einfach keinen Bock mehr haben?


    Und? Die Frau muss das auch nicht tun, alles was du hier beschreibst sind Pflichten die sie erst hat nachdem sie sich dafür entschieden hat das Kind auszutragen. Ich weiß zwar nicht wie du das siehst aber sich für ein Kind zu entscheiden ist etwas das gut überlegt sein sollte und ich hoffe doch einmal das diejenigen die sich für ein Kind entscheiden sich auch über die Konsequenzen ihrer Entscheidung bewusst sind vor allem wenn sie sich von vornherein schon darüber im Klaren waren das sie nicht mit der Unterstützung des Vaters zu rechnen haben.

    Wenn sie das aber will, dann soll sie nicht daran scheitern, dass der Vater keinen Unterhalt zahlen will oder sich sonst um das Kind kümmern will. Das sind ja erpresserische Maßnahmen. Wenn man Kinder in die Welt setzt, trägt man verdammt noch mal auch die Verantwortung für diese Kinder. Und da kann man nicht einfach sagen, dass man keine Lust hat, sich zu kümmern, weil man das Kind eh nicht wollte. Was ist denn das?
    Ein Mann, der mit einer Frau Sex hat, sollte sich darüber im Klaren sein, dass dadurch ein Kind entstehen kann. Ab diesem Zeitpunkt muss er also auch die Verantwortung dafür tragen. Wenn er darauf keine Lust hat, soll er halt auf den Sex verzichten oder dafür sorgen, dass die Verhütung zu 100% stimmt. Er kann doch nicht erst sagen, dass er sich nicht drum kümmert, wenn die Frau schon schwanger ist.

  • Und wie soll er das belegen? Im Endeffekt kann er nur sagen, dass er dagegen war.

    Eine Ärztliche Bescheinigung, eine Notiz beim zuständigen Amt Möglichkeiten gäbe es da viele.


    Wenn sie das aber will

    Dann ist es ihre eigene Entscheidung für die sie dann ja wohl auch die Verantwortung übernehmen kann…


    Das Problem hierbei ist das eine Person in der Lage ist einer anderen einfach mal so ihren Willen aufzuzwingen ohne dass diese etwas dagegen tun kann. Die Entscheidung der Frau ist unanfechtbar(was hierbei ja auch nicht das Problem ist), das sollte dann aber auch nicht mehr das Problem des Mannes sein da dieser ja von Anfang an diesbezüglich kein Mitspracherecht hatte.


    Ein Mann, der mit einer Frau Sex hat, sollte sich darüber im Klaren sein, dass dadurch ein Kind entstehen kann. Ab diesem Zeitpunkt muss er also auch die Verantwortung dafür tragen.

    Und weiter? Nach dieser Argumentation müsste das gleiche dann ja auch für die Frau gelten, tut es aber nicht.


    Wenn er darauf keine Lust hat, soll er halt auf den Sex verzichten oder dafür sorgen, dass die Verhütung zu 100% stimmt.

    Davon einmal abgesehen dass das wieder in beide Richtungen geht gibt es auch noch die Fälle bei denen die Frau den Man vergewaltigt und auf Grund dessen dann schwanger würd, hierbei hätte der Man nämlich ebenfalls keinerlei Möglichkeit mehr sich von anstehenden Vaterschaftsverpflichtungen lossagen zu können und das auch selbst dann nicht wenn der Vater des Kindes zum Zeitpunkt der Vergewaltigung noch minderjährig war.

  • Dass der Mann überhaupt kein Mitspracherecht bei der Abtreibung haben sollte steht, denke ich mal, außer Diskussion. Das wäre mit der Menschenwürde der Frau nicht zu vereinbaren; wurde in den ersten Seiten dieses Threads auch schon ausgiebig diskutiert.


    Die Unterhaltspflicht ist schon eher diskussionswürdig, hier jedoch ein großes ABER: ich lese hier immer nur Mann und Frau, nicht jedoch Kind. Offenbar wird hier vollkommen ausgeblendet wem gegenüber die Unterhaltspflicht besteht: nämlich dem Kind gegenüber, nicht der Mutter. Es sind also nicht die Interessen der Mutter gegen jene des Vaters abzuwägen, sonst würde die Entscheidung zu Gunsten des Vaters relativ leicht fallen, sondern die Interessen des Kindes und des Vaters. Das Problem dabei: Das Kind hat, im Gegensatz zum Vater, Null Einfluss darauf, dass es geboren worden ist. Schon das ist ein Grund eher die Interessen des Kindes stärker zu gewichten.


    Unter Umständen halte die aktuelle gesetzliche Regelung dem Mann gegenüber auch für ungerecht. Wenn unterschiedliche Interessen aufeinander prallen kann es aber nicht immer eine absolut gerechte Lösung geben. Letztlich hat der Mann einfach dafür Sorge zu tragen, wenn er kein Kind möchte, dass es durch eine ausreichende Verhütung gar nicht soweit kommt. Sollte die Verhütung trotz aller Sorgfalt versagen, dann ist das einfach Pech. Das Leben ist nicht immer gerecht und auch wenn dem Mann kein Verschulden trifft: er hat jedenfalls durch den Sex mit der Frau diese Möglichkeit erst geschaffen. Man könnte höchstens darüber nachdenken die Unterhaltspflicht des Mannes etwas abzumildern, wenn das Wohl des Kindes dadurch nicht beeinträchtigt wird; heißt: wenn die Mutter reich ist oder zumindest aus eigenen Einkünften selbst das Kind ausreichend versorgen kann. In der Realität wird das aber kaum der Fall sein und Beweisprobleme würden einer solchen Regelung auch entgegen stehen.

  • Es steht eben nicht außer Frage.
    Wenn man Vater wird und die Frau vielleicht ganz dreist ist und meint. Ich überleg mir, ob ichs behalte. Brauchs dir dann aber nicht zu sagen, weil geht dich nix an. Nur das Entscheidungsrecht liegt bei ihr. Er selbst darf seinen Senf dazugeben und sie hat sein Meinung gefälligst zu berücksichtigen, sollte er ein guter Kerl sein. Unabhängig, ob sie am Ende auf ihn hört, oder seine Meinung gänzlich ignoriert.

  • Stimmt. Man sollte natürlich den Mann nicht für mindestens 10 Jahre ins Gefängnis stecken, weil er mal sagt "ich möchte das Kind behalten". Da sollte man das Gesetz natürlich noch ändern. Kenne auch einen, der im Knast sitzt, weil er meinte er wolle ein Kind behalten. :ugly:

  • Und weiter? Nach dieser Argumentation müsste das gleiche dann ja auch für die Frau gelten, tut es aber nicht.

    Nein, muss es nicht, weil Verhütung auch einseitig funktioniert.
    Wenn Frau etwa sagt, Sie nimmt die Pille, und es kommt durch einen (ungewollten) Einnahmefehler doch zur Schwangerschaft - naja, er hätte sich auch auf sich selbst verlassen können und ein Kondom nutzen können.


    Davon abgesehen vergisst du aber auch, dass die Frau sich nicht immer so aktiv für die Abtreibung entscheiden kann - spätestens dann, wenn gewisse "Fristen" nach unserer Rechtssprechung abgelaufen sind, kann auch die Frau sich nicht mehr "aus der Affäre" ziehen.


    Dann ist es ihre eigene Entscheidung für die sie dann ja wohl auch die Verantwortung übernehmen kann…

    Das Kind etwa alleine großziehen, dagegen spricht ja nichts. Dass ich dazu niemanden zwingen kann und das auch eher kontraproduktiv ist, ist auch klar.


    Aber, wie Troll-Oberkommando richtig erkannt hat:

    ich lese hier immer nur Mann und Frau, nicht jedoch Kind. Offenbar wird hier vollkommen ausgeblendet wem gegenüber die Unterhaltspflicht besteht: nämlich dem Kind gegenüber

    Davon einmal abgesehen dass das wieder in beide Richtungen geht gibt es auch noch die Fälle bei denen die Frau den Man vergewaltigt und auf Grund dessen dann schwanger würd, hierbei hätte der Man nämlich ebenfalls keinerlei Möglichkeit mehr sich von anstehenden Vaterschaftsverpflichtungen lossagen zu können und das auch selbst dann nicht wenn der Vater des Kindes zum Zeitpunkt der Vergewaltigung noch minderjährig war.

    Und wie realistisch ist es, dass eine Frau, die eine Straftat begangen hat, dann, im schlimmsten Fall auf dem Klageweg, Unterhaltsforderungen oder eine Vaterschaftsanerkennung geltend macht und damit mit den Anschuldigungen konfrontiert wird?

  • Nein, muss es nicht, weil Verhütung auch einseitig funktioniert.Wenn Frau etwa sagt, Sie nimmt die Pille, und es kommt durch einen (ungewollten) Einnahmefehler doch zur Schwangerschaft - naja, er hätte sich auch auf sich selbst verlassen können und ein Kondom nutzen können.

    Und wenn der Mann ein Kondom benutzt und dieses reisst, hat dann alleine der Mann das Recht, darüber zu entscheiden, ob abgetrieben wird oder nicht? Schließlich hätte die Frau ja die Pille nehmen können.
    Das Argument zieht daher in meinen Augen nicht.



    Ich denke, die letztendliche Entscheidung über eine Abtreibung sollte bei der Frau liegen. Gleichzeitig ist es aber auch falsch, den Mann da ganz außen vor zu lassen, als wäre er ein völlig Unbeteiligter. In meiner rosaroten Welt reden Frau und Mann über das Thema (ohne einander unter Druck zu setzen) und treffen anschließend eine einvernehmliche Entscheidung.
    Wobei das natürlich nur bei einer funktionierenden Partnerschaft der Fall sein kann. Etwa bei einer Vergewaltigung liegt die Entscheidungsgewalt einzig und allein bei der Frau.

  • Und wenn der Mann ein Kondom benutzt und dieses reisst, hat dann alleine der Mann das Recht, darüber zu entscheiden, ob abgetrieben wird oder nicht? Schließlich hätte die Frau ja die Pille nehmen können.
    Das Argument zieht daher in meinen Augen nicht.

    Und wenn die Pille nicht gewirkt hat?
    Das könnte man so immer weiter treiben, mit allen möglichen Verhütungsmitteln, irgendeiner von beiden wäre immer "der Blöde" und die Schuld könnte man hin und herschieben.


    Der Mann ist hier halt naturgemäß in der schwächeren Position, entsprechend muss er nun mal auch handeln.


    Und, wie gesagt, es kann genauso gut der Fall eintreten, dass am Ende auch die Frau keine Entscheidung mehr dazu treffen kann, weil Sie ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr abtreiben darf. Was soll denn dann sein?


    Deinen Einwand könnte man auch ganz anders sehen, geht ja nicht nur um Schwangerschaften - wenn die Frau etwa eine Geschlechtskrankheit hat, vor der sich der Mann mittels Kondom schützen könnte und es reißt - davon abgesehen dass "reißen" in aller Regel ein Anwendungsfehler und somit eigene Verantwortung ist - naja, ist dann auch blöd gelaufen, für beide, wer auch immer vorher schon krank war.


    Ein gewisses Restrisiko bleibt immer und das müssen beide zu tragen bereit sein.


  • Und wie realistisch ist es, dass eine Frau, die eine Straftat begangen hat, dann, im schlimmsten Fall auf dem Klageweg, Unterhaltsforderungen oder eine Vaterschaftsanerkennung geltend macht und damit mit den Anschuldigungen konfrontiert wird?


    Ist schon realistisch, wenn die Vergewaltigung länger her ist wird sie kaum nachzuweisen sein. Allerdings muss man auch hier wieder hinzufügen, dass es um das Kind und nicht um die Mutter geht. Was kann denn das Kind dafür, dass seine Mutter seinen Vater vergewaltigt hat? Wenn die Vergewaltigung nachgewiesen werden kann, hätte der Mann halt einen Schadenersatzanspruch. Wenn die Mutter kein Geld hat, dann ist das einfach Pech für den Mann.

  • Und, wie gesagt, es kann genauso gut der Fall eintreten, dass am Ende auch die Frau keine Entscheidung mehr dazu treffen kann, weil Sie ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr abtreiben darf. Was soll denn dann sein?
    Deinen Einwand könnte man auch ganz anders sehen, geht ja nicht nur um Schwangerschaften - wenn die Frau etwa eine Geschlechtskrankheit hat, vor der sich der Mann mittels Kondom schützen könnte und es reißt - davon abgesehen dass "reißen" in aller Regel ein Anwendungsfehler und somit eigene Verantwortung ist - naja, ist dann auch blöd gelaufen, für beide, wer auch immer vorher schon krank war.


    Ein gewisses Restrisiko bleibt immer und das müssen beide zu tragen bereit sein.

    Ich weiß jetzt nicht, was diese Frage soll. Wenn die gesetzliche Frist abgelaufen ist, ist sie halt abgelaufen - dann kann an der Schwangerschaft nichts mehr geändert werden, und man muss das Kind, wenn man es denn immernoch nicht haben will, in ein Kinderheim geben.
    Die Entscheidung muss eben bis zu einer gewissen Frist gefällt werden.


    Die "Falscheinnahme" der Pille ist ebenso ein Anwendungsfehler, von daher zählt dieser Einwand nicht.
    Und ein Kind mit einer Geschlechtskrankheit zu vergleichen finde ich ziemlich geschmacklos.

  • Davon abgesehen vergisst du aber auch, dass die Frau sich nicht immer so aktiv für die Abtreibung entscheiden kann - spätestens dann, wenn gewisse "Fristen" nach unserer Rechtssprechung abgelaufen sind, kann auch die Frau sich nicht mehr "aus der Affäre" ziehen.

    Wenn du dir meine Beiträge hier durchgelesen hättest(was du offensichtlich leider nur unvollständig getan hast) hättest du gemerkt dass ich von Anfang an dafür war eine eventuelle Wiederspruchsfrist des Mannes nach der Abtreibungsfrist der Frau auszurichten. Wenn die Abtreibungsfrist der Frau jedoch schon abgelaufen ist sollte der Man natürlich auch keine Möglichkeit mehr haben sich einfach so noch aus der Affäre ziehen zu können.



    Aber, wie Troll-Oberkommando richtig erkannt hat:

    Das ist richtig dem Kind gegenüber besteht eine Unterhaltspflicht jedoch kann es dem Kind egal sein woher das Geld für seine Verpflegung kommt d.h. wenn sich die Frau von Anfang an gegen den Willen des Mannes dafür entschieden hat ein Kind alleine großzuziehen sollte sie dann auch bereit sein den Teil des Mannes mit zu übernehmen und wenn ihr das aus finanzieller Sicht nicht möglich ist wäre immer noch die Möglichkeit gegeben sich an den Staat zu wenden und das Geld gegebenenfalls später wieder zurückzuzahlen, allerdings sagte Troll-Oberkommando hierbei ja auch:

    Das Kind hat, im Gegensatz zum Vater, Null Einfluss darauf, dass es geboren worden ist.

    Was so nicht ganz richtig ist da die Entscheidung ob das Kind schlussendlich geboren wird bis zum Ablauf der Abtreibungsfrist im Normalfall zu 100% bei der Mutter liegt. Ihr verwechselt hierbei Schwangerschaft mit Geburt, wenn der Vater beim Thema Abtreibung ein Mitspracherecht hätte oder schwangere Frauen gezwungen wären ihre Kinder auch auszutragen würde ich euch hierbei natürlich recht geben, dem ist aber nicht so.



    Und wie realistisch ist es, dass eine Frau, die eine Straftat begangen hat, dann, im schlimmsten Fall auf dem Klageweg, Unterhaltsforderungen oder eine Vaterschaftsanerkennung geltend macht und damit mit den Anschuldigungen konfrontiert wird?

    Es ist doch vollkommen egal wie realistisch/unrealistisch so etwas ist, Fakt ist das es in so einem Fall nichts gibt was der Vater gegen die bevorstehenden Verpflichtungen tun kann. Es gibt viele Dinge die man laut Statistik als unrealistisch einstufen könnte trotzdem kann das aber doch kein vernünftiger Grund für die Justiz sein sich hinzustellen und mit den Schulten zu zucken. v.v



    Was kann denn das Kind dafür, dass seine Mutter seinen Vater vergewaltigt hat?

    Und was kann der Vater dafür dass das Kind auf der Welt ist? Ich sehe hierbei nicht in wie fern der Vater in diesem Falle dem Kind in irgendeiner Form Rechenschaft schuldig wäre da die einzige Person die für die Lage des Kindes verantwortlich wäre die Mutter ist welche dann auch eigentlich dazu verpflichtet werden sollte den Teil des Vaters(wie weiter oben schon beschrieben) mit zu übernehmen.

  • Was so nicht ganz richtig ist da die Entscheidung ob das Kind schlussendlich geboren wird bis zum Ablauf der Abtreibungsfrist im Normalfall zu 100% bei der Mutter liegt.

    Ich sage es mal so: der Vater ist in jedem Fall kausal für die Geburt seines Kindes. Hätte er z.B. kein Sex mit der Frau gehabt, wäre das Kind nicht geboren worden. Insofern hat der Vater sehr wohl Einfluss auf die Geburt.

    Es ist doch vollkommen egal wie realistisch/unrealistisch so etwas ist, Fakt ist das es in so einem Fall nichts gibt was der Vater gegen die bevorstehenden Verpflichtungen tun kann. Es gibt viele Verbrechen die man laut Statistik als unrealistisch einstufen könnte trotzdem kann das aber doch kein vernünftiger Grund für die Justiz sein sich hinzustellen und mit den Schulten zu zucken. v.v

    Da hast du wohl falsch zitiert. Ich habe ja gesagt, dass es gerade nicht unrealistisch ist und selbst wenn man davon ausginge, dass ein solcher Fall extrem unwahrscheinlich ist, wäre das kein Argument. Dahingehend gebe ich dir Recht. Nur stimmt es nicht, dass der Mann nichts machen kann, er hätte, wie bereits gesagt, einen Schadenersatzanspruch gegen die Mutter und wenn sie nicht zahlen kann, dann ist das wie bei jedem Schadenersatzanspruch Pech. Mit anderen Worten: wenn die Mutter genug Geld hätte, wäre der Vater entlastet.


    Und wieso meinst du, dass in solchen Fällen der Staat zahlen soll? Wieso soll die Allgemeinheit dafür aufkommen? Die hat ja auch kein Mitspracherecht bzgl. der Abtreibung und eben auch Null Einfluss darauf, dass das Kind geboren wurde.